Das Auto ist eine der nützlichsten Erfindungen der Menschheit, die seinem glücklichen Besitzer wahre Freiheit beschert. Und gleichzeitig mehr Kosten. Wie viel kostet die Wartung eines Fahrzeugs? Reparatur, Waschen, Benzin, Versicherungspolice und natürlich Steuern. Es ist der letzte Ausgabenposten, über den wir sprechen werden.

Registrierungssteuer (Impuesto de Matriculación).

Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die einmalig zum Zeitpunkt der Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen gezahlt wird, die im Land zum ersten Mal zugelassen werden. Es gibt eine Liste von Fahrzeugen, die nicht der Zulassungssteuer unterliegen. Der Steuerbetrag umfasst die Steuerbemessungsgrundlage und den Zinssatz. Bei Neuwagen richtet sich die Bemessungsgrundlage nach Artikel 78 des Mehrwertsteuergesetzes (al artículo 78 de la Ley de IVA). Bei Gebrauchtfahrzeugen muss ein Rabatt gewährt werden, da sich der Steuerbetrag nach dem Marktwert des Fahrzeugs und in Abhängigkeit von dessen Alter berechnet. [dieser Ort] Das Luftqualitätsgesetz (La Ley de Calidad del Aire) verpflichtet Autofahrer, Verantwortung für die Umweltsicherheit ihrer Fahrzeuge zu übernehmen.

Der Steuersatz errechnet sich auf Basis der CO2-Emissionen wie folgt:

  • Fahrzeugemissionen kleiner oder gleich 120 g/km CO2 – 0 %
  • Fahrzeugemissionen mehr als 120 und weniger als 160 g/km CO2 – 4,75 %
  • Fahrzeugemissionen größer oder gleich 160 und kleiner als 200 g/km CO2 – 9,75 %
  • Fahrzeugemissionen größer oder gleich 200 g/km CO2 – 14,75 %
  • Offensichtlich ist der Steuerbetrag umso höher, je mehr ein Auto die Luft verschmutzt.
  • Mehrwertsteuer beim Kauf von Fahrzeugen (El IVA en la compra de vehículos).

Beim Kauf eines Neuwagens muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden. In der Regel beträgt dieser 21 % der Kosten. In diesem Fall gibt es Ausnahmen, die für Fahrzeuge des diplomatischen Korps oder der Streitkräfte gelten. Darüber hinaus besagt das Gesetz 6/2006 (la Ley 6/2006): Autos, die auf den Namen einer behinderten Person zugelassen sind, unterliegen einem Steuersatz von 4 % (vorbehaltlich einer Behinderung von mehr als 33 %). Selbstständige und Unternehmer haben das Recht, 100 % des Mehrwertsteuerbetrags aus dem Kauf eines Autos in die vierteljährliche Steuererklärung einzutragen, sofern das Fahrzeug im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt wird. Andernfalls können Sie nur 50 % Mehrwertsteuer zahlen. Die spanische Steuergesetzgebung kann je nach autonomer Gemeinschaft unterschiedlich sein. So gewährt die Entscheidung Nr. 213: 2008 vom 14.04.2010 des Obersten Gerichtshofs der Autonomen Gemeinschaft Valencia das Recht, beim Kauf eines Autos die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, ist von der Mehrwertsteuer befreit, in diesem Fall entsteht jedoch eine neue Steuer – Patriminio, auf die wir weiter unten eingehen werden.

Übertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales).

Die Kfz-Transfersteuer zahlt der Käufer, der Verkäufer unterliegt der Kapitalertragssteuer (IRPF), wenn er nach der Transaktion einen Gewinn erzielt. Die Übertragungssteuer wird bei Vertragsunterzeichnung erhoben und gemäß den offiziellen Tabellen berechnet, die den Wert des Fahrzeugs gemäß dem Königlichen Dekret 1/1993 (el Real Decreto 1/1993) bestimmen. Sie basiert auf den höchsten Kosten des Fahrzeugs, die mit dem Käufer vereinbart oder vom Industrieministerium festgelegt wurden (die Standards werden jedes Jahr überarbeitet). Dieser Betrag wird mit einem Indikator von 100 bis 10 multipliziert, der von der Nutzungsdauer des Autos abhängt. Je neuer das Fahrzeug, desto höher ist dieser Multiplikator. Von dem erhaltenen Betrag wird die Übertragungssteuer einbehalten. Je nach Autonomer Gemeinschaft kann dieser zwischen 4 % und 8 % betragen.

Kfz-Steuer (El Impuesto de Circulación).

Dies ist eine der Gemeindesteuern, die jedem Autobesitzer einbehalten und jedes Jahr gezahlt wird. Die Menge hängt vom Kraftstoffverbrauch und der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs ab. Jede Gemeinde legt ihre eigenen Steuersätze fest. Ausnahmen sind im Königlichen Erlass 2/2004 (el Real Decreto 2/2004) geregelt, d. h. unterliegen nicht der Besteuerung:

  • Fahrzeuge, die als Sammlerstücke gelten
  • Defekte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die für die Teilnahme an Rennen oder anderen Sport- oder Festveranstaltungen gekauft wurden
  • Fahrzeuge der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit
  • Fahrzeuge, die Konsularbüros und diplomatische Vertretungen bedienen
  • Krankenwagen, Busse, Kleinbusse und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs (ab 9 Sitzplätzen)
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen
  • Für den landwirtschaftlichen Bedarf gekaufte Traktoren, Anhänger und Sattelauflieger

Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio).

Diese Art von Steuer wird nur gezahlt, wenn der Wert des Autos 700.000 Euro übersteigt.

Verbrauchsteuer (Impuestos especiales).

In Wirklichkeit gibt es keine Verbrauchsteuer auf Personenkraftwagen, sondern eine Sondersteuer auf Kohlenwasserstoffe, die beim Kauf von Benzin zu entrichten ist. Und das wirkt sich indirekt auf die Kosten des Fahrzeugs selbst aus. Es lohnt sich auch, die Mehrwertsteuer von 21 % hinzuzurechnen. Der gleiche Satz gilt für Teile und andere fahrzeugbezogene Anschaffungen und Ausgaben.

Einkommensteuer (IRPF).

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie mit der Zahlung von Einkommenssteuern rechnen. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis des Fahrzeugs berechnet. Offensichtlich wird diese Steuer in den meisten Fällen nicht gezahlt, da der Wert des Autos schnell sinkt. Quelle: www.bolsamania.com Übersetzung und Adaption des Artikels: Victoria Belyakova

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