Ein neues Dekret, das am vergangenen Dienstag von der katalanischen Regierung verabschiedet wurde, erlaubt es jedem Eigentümer, Zimmer in seinem Haus für Touristen zu vermieten. Es gibt nur wenige Einschränkungen:

  • Die Wohnung muss für den Eigentümer die wichtigste sein.
  • maximale Mieterzahl – vier;
  • maximale Aufenthaltsdauer – 31 Tage;
  • der Eigentümer muss selbst in der Wohnung wohnen, in der er Zimmer an Touristen vermietet;
  • Der Eigentümer muss eine Schlussfolgerung über die Eignung der Räumlichkeiten zum Wohnen haben.

Darüber hinaus müssen die Wohnungen in das von der Verwaltung erstellte Immobilienregister zur touristischen Vermietung eingetragen werden. Dieser obliegt auch die endgültige Entscheidung darüber, ob die oben beschriebenen Tätigkeiten in einer bestimmten Gemeinde durchgeführt werden können. „Diese Praxis ist nicht neu“, sagt Octavi Bono, Generaldirektor der Tourismusabteilung der katalanischen Regierung. „Es ist bereits in Kraft getreten: In Barcelona gibt es etwa 10.000 Mietobjekte und in Katalonien 14.000.“ Allerdings muss diese Tätigkeit, wie der Experte betont, auf gesetzgeberischer und steuerlicher Ebene geregelt werden. Die neue Norm wird in etwa einem Jahr in Kraft treten. Diese Frist wird den Verwaltungen eingeräumt, um alle erforderlichen Verfahren vorzubereiten. Darüber hinaus wird das neue Dekret die Vermietung ungewöhnlicher Unterkünfte wie Baumhäuser oder „Barracas“ – traditionelle strohgedeckte Bauernhäuser – regeln.

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