Die EU-Länder haben vereinbart, eine Sonderrichtlinie zum vorübergehenden Schutz in Kraft zu setzen, um Flüchtlingen aus der Ukraine schnelle und wirksame Hilfe zu leisten. Die Entscheidung wurde am vergangenen Donnerstag, 3. März, auf einer Sitzung des Rates für Justiz und Inneres in Brüssel getroffen. Die Entscheidung tritt am Freitag, 4. März, in Kraft. Flüchtlinge erhalten im Rahmen einer vereinfachten Regelung eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von einem Jahr mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu drei Jahre. Diese Menschen werden Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialprogrammen, Wohnraum, Bildung und Medizin haben. Unbegleitete Minderjährige erhalten einen Vormund und Zugang zum Bildungssystem. Darüber hinaus werden Notrufnummern eingerichtet, um den Menschen in der Ukraine humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Diese vor 20 Jahren entwickelte Richtlinie, die den von Feindseligkeiten betroffenen Menschen automatisch vorübergehenden Schutz gewähren soll, wurde bisher nie angewendet. Für Menschen, die auf dem Territorium der Ukraine leben, aber nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, ist ein besonderes Verfahren vorgesehen, das entweder eine sichere Rückkehr in ihr Heimatland gewährleistet oder den Asylstatus in einem der EU-Länder erhält. Die Richtlinie sieht folgende Maßnahmen vor:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Grenzübertrittsverfahren unter Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus für bestimmte Personengruppen, darunter auch Kinder.
- Möglichkeit, Grenzkontrollen außerhalb von Grenzkontrollpunkten zu organisieren.
- Besondere Bedingungen für den Grenzübertritt für Vertreter von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Grenzschutz und Seeleuten, unabhängig von ihrer Nationalität.
- Schaffung von Rettungskorridoren für die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Menschen auf dem Territorium der Ukraine.
- Abschaffung der Zölle und Vereinfachung des Einreiseverfahrens in die EU für Personen, die mit Haustieren aus der Ukraine einreisen.
Offizieller Text: https://ec.europa.eu/home-affairs/communication-providing-operational-guidelines-external-border-management-eu-ukraine-borders_en


