Um Klarheit in die Situation zu bringen, in der derzeit mehr als 4 Millionen ukrainische Flüchtlinge auf ihrem Territorium leben, hat die Europäische Union beschlossen, die vorübergehende Schutzregelung für sie zu verlängern. Sie gilt vom 4. März 2024 bis zum 4. März 2025. Dieses Regime trat am 4. März 2022 in Kraft, wenige Tage nachdem die russischen Streitkräfte eine umfassende Invasion ukrainischen Territoriums gestartet hatten, und wurde automatisch um ein Jahr verlängert. Dabei geht es darum, Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofortigen kollektiven Schutz zu gewähren und ihnen in allen EU-Mitgliedstaaten den Genuss harmonisierter Rechte zu ermöglichen. Diese Rechte reichen von der Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts und Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bis hin zu Gesundheitsversorgung, Sozialhilfe und garantierter Bildung für Kinder. Der amtierende spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska betonte die Bedeutung der neuen Maßnahme: „Die EU wird das ukrainische Volk so lange unterstützen, wie es nötig ist.“ Die Verlängerung des Schutzstatus gibt mehr als 4 Millionen Flüchtlingen, die hier Zuflucht gefunden haben, Zuversicht… Wir haben Zeit, die Situation zu untersuchen und die richtige Form des Schutzes für ukrainische Bürger zu entwickeln. Wir hoffen jedoch, dass keine weitere Unterstützung erforderlich ist, sich die Situation nicht verschlimmert und alle so schnell wie möglich in ihr Land zurückkehren und in Frieden und Sicherheit leben können.“ Im Moment sprechen wir nur von einer politischen Einigung: Der Europarat muss der Entscheidung zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes noch offiziell zustimmen. Dies erfolgt nach rechtlicher Prüfung und Übersetzung des Dokuments in alle Sprachen der Länder der Europäischen Union.


