Am 29. September wurde das Gesetz zur Unternehmensgründung und -entwicklung, auch bekannt als „La Ley crea y crece“, im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht, das in 20 Tagen in Kraft treten wird. Es umfasst verschiedene Reformen, die darauf abzielen, den Prozess der Unternehmensgründung, deren Weiterentwicklung, den Abbau bürokratischer Hürden sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug zu erleichtern. Insbesondere wurde die Höhe des genehmigten Kapitals für die Gründung der Sociedad de Responsabilidad Limitada, einem Analogon einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf 1 Euro anstelle des zuvor festgelegten Mindestkapitals von 3.000 Euro reduziert. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Online-Registrierung von Unternehmen über ein einziges Fenster des Business Creation Clearinghouse and Network (CIRCE) vereinfacht und die Zahl der von der Lizenzpflicht befreiten Tätigkeiten nimmt zu. Im Bereich Crowdfunding macht das neue Gesetz die Regeln für Plattformen, die ihre Dienste in Europa anbieten, flexibler, ermöglicht die Schaffung von Mechanismen zur Verbindung von Investoren und zur Reduzierung der Verwaltungskosten und erhöht die Investitionsschwelle pro Projekt von zwei auf fünf Millionen Euro und ändert die Anlagegrenzen für Einzelhändler, die nun 1000 Euro oder 5 % des Vermögens betragen. Die in Kapitel V dargelegte neue Rechtsordnung für Crowdfunding-Plattformen tritt jedoch ab dem 10. November 2022 in Kraft.

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