Am 11. April beginnt in Spanien die Einreichung der Einkommensteuererklärungen für 2022 bei der Steuerbehörde (Agencia Tributaria – AEAT), daher gibt es mehrere wichtige Termine zu beachten. Zwei davon sind bereits angekommen: Ab dem 8. März können Steuerpflichtige ihre Kontrollnummer anfordern, die ihnen den Online-Zugriff auf das Verfahren ermöglicht, und ab dem 15. März wird der Zugriff auf Steuerdaten im offiziellen Antrag gewährt. Steuererklärungen können ab dem 11. April über Renta WEB, das Online-Portal von AEAT, eingereicht werden. Ab dem 3. Mai wiederum werden Termine telefonisch vergeben und ab dem 5. Mai wird im Rahmen des Plans „Le Llamamos“ mit der telefonischen Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen begonnen. Diese Alternative erspart den Besuch der AEAT-Büros und vermeidet somit unnötige Reisen. Für diejenigen, die eher traditionell sind und den persönlichen Austausch vor Ort bevorzugen, gibt es noch Zeit zum Warten. Erst am 25. Mai beginnt die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Zulassung beim Büro der Steuerbehörde oder kooperierenden Stellen, und der persönliche Gottesdienst beginnt am 1. Juni. Der 27. Juni ist die Frist für die Zahlung der Einkommensteuer durch Gutschrift auf Ihrem Konto, der 29. Juni ist die Frist für Vorregistrierungstermine und der 30. Juni ist der letzte Tag für die Einreichung Ihrer IRPF-Steuererklärung. Wer wissen möchte, wie das Endergebnis aussehen könnte, kann die Simulation auf dem Renta Web Open-Portal durchgehen.


