Ab Donnerstag, dem 10. März, tritt in Spanien ein Mechanismus zum vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen aus der Ukraine in Kraft. Der Status eines Empfängers vorübergehenden Schutzes erfordert den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und das Recht, in Spanien zu arbeiten. Anfragen werden sowohl in speziellen Flüchtlingsaufnahmezentren als auch in Stationen der Nationalpolizei (Policía Nacional) im ganzen Land bearbeitet. Um den Status eines Empfängers vorübergehenden Schutzes zu erhalten, müssen Sie sich an die oben genannten Institutionen wenden. Hier erhalten Sie alle notwendigen Daten (ein Übersetzer wird zur Verfügung gestellt), werden im System registriert und erhalten ein Dokument, das bestätigt, dass Sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben. Ihnen wird außerdem eine NIE = Foreigner Identification Number zugewiesen. Ihr Antrag wird dann innerhalb von maximal 24 Stunden von der Abteilung für Asyl und Flüchtlinge im Innenministerium bearbeitet. Als Ergebnis erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis und das Recht, für 1 Jahr in Spanien zu arbeiten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 3 Jahre. Die Antwort wird Ihnen per Post oder elektronisch zugesandt. Sie können die Entscheidung auch erfahren, indem Sie sich persönlich an die Polizeidienststelle oder die Ausländerbehörde (oficinas de extranjeros) wenden.

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