In unserem Artikel Renten in Spanien haben wir über die allgemeinen Standards für die Gewährung von Renten gesprochen. Heute sprechen wir über die Mindestbeträge verschiedener Rentenarten. Gemäß Gesetz 23/2013 können Renten in Spanien indexiert werden, wobei die Erhöhung 0,25 % pro Jahr nicht übersteigt. Im Jahr 2018 wurde der maximale Rentenerhöhungsindex (Índice de Revalorización de las Pensiones – IRP) angewendet, d. h. Im Vergleich zu 2017 gab es einen Anstieg von 0,25 %.
Wenn man bedenkt, dass die Inflationsrate bei 2 % lag, erscheint eine solch magere Erhöhung der Renten eher seltsam. Allerdings ist alles auf die schlechte Lage im Bereich der Sozialversicherung und das Haushaltsdefizit zurückzuführen. Nach der Indexierung betrug die Höchstrente in Spanien im Jahr 2018 also 2.580,13 €. Die Mindestrenten betragen wie folgt:
- Altersrente für Bürger über 65 Jahre:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 788,90 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 606,60 €
- Bei Abwesenheit eines Ehegatten: 639,30 €
- Altersrente für Bürger unter 65 Jahren:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 739,40 €
- Bei einem nicht unterhaltsberechtigten Ehegatten: 565,20 €
- Bei Abwesenheit eines Ehegatten: 598,00 €
- Altersrente für Bürger über 65 Jahre mit hohem Invaliditätsgrad:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 1.183,40 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 910,00 €
- Bei Abwesenheit eines Ehepartners: 959,00 €
- Invalidenrente (unheilbare Krankheit, hoher Grad):
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 1.183,40 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 910,00 €
- Bei Abwesenheit eines Ehepartners: 959,00 €
- Invalidenrente (dauerhaft und absolut):
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 788,90 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 606,60 €
- Bei Abwesenheit eines Ehepartners: 639,30 €
- Rente wegen dauerhafter Vollinvalidität für Bürger über 65 Jahre:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 1.183,40 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 910,00 €
- Bei Abwesenheit eines Ehepartners: 959,00 €
- Rente wegen dauerhafter Vollinvalidität für Bürger im Alter von 60 bis einschließlich 64 Jahren:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 739,40 €
- Bei einem nicht unterhaltsberechtigten Ehegatten: 565,20 €
- Bei Abwesenheit eines Ehegatten: 598,00 €
- Rente wegen dauerhafter Vollinvalidität wegen Krankheit für Bürger unter 60 Jahren:
- Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte vorhanden ist: 397,60 €
- Bei einem nicht unterhaltsberechtigten Ehegatten: 55 % der Mindeststeuerbemessungsgrundlage des allgemeinen Sozialversicherungssystems (Régimen General)
- Bei Abwesenheit eines Ehegatten: 397,60 €
- Rente wegen dauernder Teilinvalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls:
- Bei einem unterhaltsberechtigten Ehegatten: 788,90 €
- Bei nicht unterhaltsberechtigtem Ehegatten: 606,60 €
- Bei Abwesenheit eines Ehepartners: 639,30 €
- Hinterbliebenenrente:
- Bei Unterhaltsberechtigten: 739,40 €
- Für einen Ehepartner über 65 Jahre oder mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 65 %: 639,30 €
- Für einen Ehepartner im Alter von 60 bis einschließlich 64 Jahren: 598,00 €
- Für einen Ehepartner unter 60 Jahren: 484,10 €
- Waisenrente:
- Allgemeine Rente: 195,30 €
- Rente für Waisen unter 18 Jahren und mit einem Grad der Erwerbsunfähigkeit über 65 %: 384,40 €
- Absolute Rente (wenn kein zweiter Elternteil oder Erziehungsberechtigter vorhanden ist): 679,50 €
- Familiengeld für ein unterhaltsberechtigtes Kind über 18 Jahren:
- Bei einem Invaliditätsgrad größer als 65 %: 369,90 €
- Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 75 % oder bei Bedarf auf Hilfe Dritter: 554,90 €
[dieser Ort] Renten werden zwischen bestimmten Mindest- und Höchstgrenzen berechnet. Bei der Berechnung werden die Dienstzeit und die Höhe der Sozialbeiträge berücksichtigt, außerdem wird die Anwesenheit oder Abwesenheit von Angehörigen berücksichtigt. Eine genaue Berechnung Ihrer Rente können Sie bei der Sozialversicherungsstelle (Seguridad Social) an Ihrem Wohnort vornehmen.


