Die Staatssekretärin für Migration, Hana Haloul, stimmte dem Vorschlag des spanischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) zu, Anweisungen zu entwickeln, die die Vereinbarkeit von Asylverfahren mit den im Ausländerrecht geregelten Verfahren klären würden. Das Hauptziel dieser Petition besteht darin, die Beschränkungen zu beseitigen, die Asylbewerbern im Wege stehen: Nach geltendem Recht verlieren diese Menschen automatisch ihren Status als Asylbewerber, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umständeeine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Der Volksverteidiger betonte in seiner an den Staatssekretär für Migrationsangelegenheiten gerichteten Petition den besonderen Charakter der betreffenden Gruppe – derjenigen, die unter dem Schutz des Völkerrechts stehen. Darüber hinaus erinnerte er an die schwierigen Lebensumstände, in denen sich Menschen befanden, die nach Spanien kamen, um internationalen Schutz zu beantragen. In einer schriftlichen Antwort des Ministeriums für Integration, Sozialschutz und Migration an den Verteidiger des Volkes stellt Hana Haloul fest, dass „die Entwicklung und Umsetzung integrativer politischer Maßnahmen einen flexiblen und personalisierten Ansatz erfordert“, der die Interessen der Menschen in den Vordergrund stellt . Vor diesem Hintergrund hat der Minister für Migration empfohlen, dass Personen, die internationalen Schutz beantragen, unter bestimmten Umständen in der Lage sein sollten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ohne ihren Status als Asylbewerber zu verlieren.

Gefällt Ihnen dieser Artikel? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden!