Ab Montag, dem 1. Juni, tritt die gesamte valencianische Gemeinschaft in Phase 2 der Deeskalation ein. Diese Phase beinhaltet mehrere sehr wichtige Lockerungen der Quarantäne: die Abschaffung von Fahrplänen und anderen Einschränkungen für Spaziergänge, die Öffnung von Stränden und Schwimmbädern, die Eröffnung von Einkaufszentren usw. Schauen wir uns die wichtigsten davon an.
Wo kann man reisen und wandern?
Die Bewegungsregeln bleiben vorerst unverändert: Sie können sich nur innerhalb Ihrer Provinz (oder Insel) frei bewegen. Allerdings wird die Regel aufgehoben, dass man nur im Umkreis von 1 km um sein Zuhause herumlaufen darf. Darüber hinaus können Sie nun nicht nur innerhalb Ihrer Gemeinde Sport treiben.
Wie sieht es mit dem Zeitplan aus?
In Phase 2 entfällt der Zeitplan für Spaziergänge und sportliche Betätigung, sodass Sie dies zu jeder Tageszeit tun können. Einzige Ausnahme bilden ältere Menschen, für die der Fahrplan weiterhin gilt: von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 19.00 bis 20.00 Uhr. Es wird davon ausgegangen, dass andere zu diesem Zeitpunkt nicht spazieren gehen können.
Gruppensport erlaubt
Jetzt können Sie in Gruppen von bis zu 15 Personen Sport treiben (Laufen, Radfahren).
Treffen mit Freunden und Verwandten
Sie können sich in Gruppen von bis zu 15 Personen zu Hause und im Freien versammeln.
Bars und Restaurants
Sie dürfen Innenräume öffnen, die Belegung darf jedoch 40 – 50 % (je nach Autonomie) nicht überschreiten. Sie können keine Bartheken verwenden, sondern nur Tische. Es ist nicht gestattet, den Kunden Speisekarten, Serviettenhalter oder Flaschen mit Öl und Essig zu geben.
Öffnung der Badestrände
Ab Phase 2 werden in Spanien die Strände zum Schwimmen und für alle Arten von Freizeitaktivitäten geöffnet. Es muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es ist erlaubt, sich in Gruppen von bis zu 15 Personen zusammenzufinden, Duschen und Umkleideräume zu nutzen. Strandcafés – Chiringuitos – öffnen unter den gleichen Bedingungen wie andere Cafés, Bars und Restaurants. Die Regulierung der Strandbelegung liegt in der Verantwortung der örtlichen Behörden.
Eröffnung von Schwimmbädern
Ab Phase 2 werden Schwimmbäder, auch Hallenbäder, eröffnet. Sie können nach Vereinbarung oder nach einem festgelegten Zeitplan besucht werden, wobei die Auslastung nicht mehr als 30 % beträgt und der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Duschen sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Schwimmbäder in Wohnanlagen.
Einkaufszentren eröffnen
In Phase 2 dürfen absolut alle kommerziellen Geschäfte öffnen, auch Einkaufs- und Unterhaltungszentren. Auslastungsgrad – nicht mehr als 40 %. Gemeinschaftsbereiche, darunter auch Spielplätze, sind derzeit geschlossen.
Hotels öffnen Gemeinschaftsräume
Allerdings nur ein Drittel der Gesamtbelegung. Eine Ausnahme bilden Hotelrestaurants, die zu 40 % ausgelastet sein können.
Tourismus und Erholung im Freien
Ausflüge und Wanderungen in Gruppen von bis zu 20 Personen sind innerhalb der Provinz erlaubt, eine Anmeldung beim Verband oder die Beauftragung eines Führers ist nicht mehr erforderlich. Ab Phase 2 können Sie dies unter Einhaltung von Abstand und anderen Sicherheitsmaßnahmen selbst und zu jeder Tageszeit tun, mit Ausnahme der für ältere Menschen vorgesehenen Zeiträume von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 19.00 bis 20.00 Uhr.
Kino und Theater
Sie sind bis zu einem Drittel ihrer Kapazität geöffnet. Nur Sitzplätze. In geschlossenen Räumen dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten.
Hochzeiten mit Gästen
Es ist erlaubt, Gäste zur Hochzeit einzuladen, diese dürfen jedoch nicht aus einer anderen Provinz kommen. Die maximale Gästezahl in geschlossenen Räumen beträgt 50, in offenen Räumen 100.
Religiöse Institutionen
Kirchen, Synagogen und Moscheen können mit einer Kapazität von 50 % geöffnet werden.
Fitnesscenter
In Phase 2 werden Indoor-Sportzentren und Schwimmbäder mit einer Auslastung von maximal 30 % eröffnet. Sie können sie nach Vereinbarung besuchen. Sie können nur einzeln oder zu zweit trainieren, jedoch nur, wenn es sich um eine kontaktfreie Sportart handelt.
Kongresse und Konferenzen
Es ist erlaubt, Tagungen, Versammlungen und Konferenzen mit maximal 50 Personen abzuhalten.
Öffnung der Schulen
Ab Phase 2 wird der Unterricht in den Schulen auf freiwilliger Basis und mit strengen Einschränkungen (z. B. nicht mehr als 10 Personen pro Klasse) wieder aufgenommen.
Akademien und Fahrschulen
Sie sind bis zu einem Drittel ihrer Kapazität geöffnet.


