Es gibt verschiedene Möglichkeiten , die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten , aber der schnellste Weg ist die Heirat. Ausländische Staatsbürger, die offiziell mit spanischen Staatsbürgern verheiratet sind, haben das Recht, mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft durch ein beschleunigtes Verfahren zu rechnen.

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat: Voraussetzungen

Um die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erhalten, ist es wichtig, die Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Jahr ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien verfügen (z. B. mit einer Karte eines Familienmitglieds eines europäischen Staatsbürgers – Tarjeta de residentcia de familiar comunitario).
  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr mit einer spanischen Staatsbürgerin verheiratet sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Ehe zwischen dem Antragsteller und dem spanischen Staatsbürger sowohl de jure als auch de facto gültig sein.

Für ausländische Staatsbürger, die die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben möchten, gelten die folgenden allgemeinen Anforderungen:

  • Sie dürfen weder in Spanien noch im Land Ihres bisherigen ständigen Wohnsitzes vorbestraft sein.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der spanischen Sprache (mindestens A2). Sie müssen die DELE-Sprachprüfung bestehen oder ein Zertifikat der offiziellen Sprachschule vorlegen.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der spanischen Kultur und der Grundlagen von Staat und Recht. Sie müssen die CCSE-Prüfung bestehen.

Wie erhält man die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat Seit dem 1. Juli 2017 werden Anträge auf die spanische Staatsbürgerschaft ausschließlich elektronisch entgegengenommen. Bei der Vorbereitung des Dokuments ist es wichtig, nicht zu vergessen, ein elektronisches Zertifikat zu erhalten. Dieses ermöglicht es Ihnen, alle erforderlichen Dokumente über Ihr persönliches Konto auf der Website des spanischen Justizministeriums hochzuladen und anschließend zu überwachen Situation. Sie können die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat entweder persönlich oder über einen Treuhänder oder Anwalt beantragen. [dieser Ort]

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat: erforderliche Dokumente

Dem Antrag sind folgende Unterlagen (in elektronischer Form) beizufügen:

  • Karte eines Familienmitglieds eines europäischen Staatsbürgers – Tarjeta de residentcia de familiar comunitario.
  • Gültiger Reisepass, alle Seiten.
  • Die Geburtsurkunde des Antragstellers (mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt (zwischen Russland und
  • In Spanien besteht ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Standesamtsurkunden ohne Apostille)).
  • Führungszeugnis des Landes des bisherigen ständigen Wohnsitzes (mit Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt).
  • Heiratsurkunde.
  • Geburtsurkunde des Ehegatten mit spanischer Staatsangehörigkeit.
  • Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben.
  • Führungszeugnis des spanischen Zentralregisters verurteilter Personen oder Genehmigung des Justizministeriums zur Durchführung einer unabhängigen Kontrolle.
  • Ein Meldeauszug am Wohnort in Spanien, der die Namen beider Ehegatten enthalten muss.
  • Zertifikate für das Bestehen der DELE- und CCSE-Prüfungen.

Das Formular 790-026 zur Zahlung der staatlichen Abgaben kann von der Website des Justizministeriums heruntergeladen werden. Die Gebühr beträgt 102 Euro. Im Falle einer positiven Entscheidung verpflichtet sich der ausländische Staatsbürger, auf seine bisherige Staatsbürgerschaft zu verzichten und einen Treueeid auf den König, die Verfassung und die Gesetze Spaniens zu leisten.

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat: Bedingungen

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat Die Wartezeit für die Prüfung eines Antrags kann nicht vorhergesagt werden. Mit etwas Glück kann die gesamte Prozedur mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern. Gleichzeitig bleiben bis heute Tausende und Abertausende von Personalakten unberücksichtigt, die in Papierform erstellt und vor 2017 beim Justizministerium eingereicht wurden. Die folgenden Artikel könnten Sie interessieren:

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