Die Behörden der Autonomen Gemeinschaft Madrid haben eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 150.000 Euro für kleine Unternehmen und Selbstständige genehmigt, die ein Projekt zur Erweiterung ihrer Tätigkeit haben. Bei der Vergabe dieser Hilfe werden Unternehmen, die sich in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern befinden, bevorzugt und erhalten zusätzliche Vorteile, um das unternehmerische Umfeld in ländlichen und dünner besiedelten Gebieten zu stärken sowie Hindernisse bei der Suche nach Liquidität für ihre Projekte zu beseitigen.
Höhe der Unterstützung und Voraussetzungen
Diese Maßnahme wurde bereits im Juni 2025 angekündigt und wird nun in Form einer Vereinbarung der Regionalregierung umgesetzt. Sie wird ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres verfügbar sein. Dieses Finanzierungspaket soll bis zu 50% der für das Wachstum erforderlichen Summe bezuschussen. Damit kann die Unterstützung bis zu 140.000 Euro betragen.
Sie kann um 10.000 Euro erhöht werden, wenn die Tätigkeit in einer der 142 Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern ausgeübt wird.
Dafür ist außerdem erforderlich, dass die natürliche Person oder das Unternehmen:
- seit mindestens drei Jahren tätig ist;
- neun Mitarbeiter beschäftigt.
Darüber hinaus werden die Behörden von den Unternehmern einen strategischen Plan verlangen, in dem die Geschäftserweiterung, die Aufstockung des Personals, die Eröffnung neuer Betriebe oder Modernisierungsprozesse ausführlich beschrieben werden.
Wozu die neue Maßnahme dient
Ziel der Neuerung ist es, Unternehmen zu stärken, damit sie die Konsolidierungsphase überwinden, in der Hindernisse wie die folgenden auftreten:
- eingeschränkter Zugang zu Finanzierung für Expansion oder Digitalisierung;
- Schwierigkeiten bei der Suche und Bindung von Fachkräften;
- die Notwendigkeit, das Unternehmen an Marktveränderungen anzupassen.
Steuerliche Vorteile der Region
Die Autonome Gemeinschaft Madrid ist eine „liberale“ Region, die keine eigenen Steuern erhebt und zahlreiche steuerliche Vergünstigungen bietet.
Dazu gehören:
- eine weitere Senkung des regionalen Anteils der Einkommensteuer um einen halben Prozentpunkt (IRPF), die für 2026 geplant ist;
- ein Abzug von 20% von derselben Steuer für diejenigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in die Region verlegen, nachdem sie 5 Jahre außerhalb davon gelebt haben.


