Spaniens Oberster Gerichtshof hat das Verfahren zur Einführung eines einheitlichen Registers für Kurzzeitvermietungen (touristische oder saisonale Vermietungen), geregelt durch das Königliche Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat, für ungültig erklärt. In seiner Entscheidung Nr. 620/2026 ist er der Auffassung, dass der Staat nicht befugt ist, ein nationales Register zu schaffen, das bestehende autonome Register im Bereich der touristischen Vermietung dupliziert.

Was der Oberste Gerichtshof Spaniens entschieden hat

Die Berufung wurde von der Regierung der Valencianischen Gemeinschaft gegen den staatlichen Rechtsakt eingelegt, der das Verfahren des Einheitlichen Vermietungsregisters regelte und ein einheitliches digitales Fenster für die Erhebung und den Austausch von Daten über die Kurzzeitvermietung von Wohnungen schuf. In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde der Berufung teilweise stattgegeben: Aufgehoben wurden nur die Bestimmungen, mit denen das sogenannte “einheitliche Vermietungsregister” geschaffen wird, nicht jedoch diejenigen, die das einheitliche digitale Vermietungsfenster, die Verpflichtungen der Online-Plattformen zur Datenübermittlung und die eigentliche Datenübermittlung zu statistischen Zwecken regeln.

Obwohl in dem angefochtenen Königlichen Dekret behauptet wurde, es sei im Einklang mit der europäischen Verordnung 2024/1028 erlassen worden, stellt der Oberste Gerichtshof klar, dass dieser europäische Rechtsakt nicht verlangt, dass das Registrierungssystem einen gesamtstaatlichen Geltungsbereich hat, und die interne Kompetenzverteilung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht verändert.

Was sich für Eigentümer touristischer Wohnungen ändert

Nach Ansicht mehrerer Experten wurde die Norm vor allem wegen des Eingriffs und der Überschreitung staatlicher Befugnisse gegenüber den Befugnissen der autonomen Gemeinschaften, der Duplizierung von Registern und der Einschränkungen der Garantie der Markteinheit aufgehoben. Nun wird kein Eigentümer einer touristischen Wohnung mehr verpflichtet sein, eine einheitliche Registrierungsnummer zu erhalten und folglich eine jährliche Vermietungserklärung an das Register zu übermitteln.

Die einheitliche Registrierungsnummer ist ein offizieller Identifikationscode, der jeder Immobilie über das Einheitliche Register für touristische und saisonale Vermietungen zugewiesen wird, in dem Objekte aufgeführt sein müssen, die vorübergehend oder saisonal vermietet werden. Die Norm wurde im vergangenen Dezember im Königlichen Dekret 1312/2024 angekündigt und trat im Januar in Kraft, wurde jedoch erst ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend.

Die Position der Europäischen Kommission

Unabhängig von dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs veröffentlichte die Europäische Kommission im Februar 2026 eine Entschließung, die das System der doppelten Registrierung von zu touristischen Zwecken genutzten Wohnungen verbietet und den 20. Mai als Frist zur Beseitigung jeder mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbaren administrativen Doppelung festlegt.

Letztlich ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Spaniens ein frischer Wind für alle, die fest an den verfassungsrechtlichen Rahmen der Kompetenzverteilung sowie an den Abbau von Hindernissen und staatlicher Kontrolle über das Leben und Eigentum der Bürger glauben.

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