Ab Montag, dem 13. April, wurde in Spanien die am 30. März eingeführte strenge Quarantäneregelung aufgrund des Coronavirus aufgehoben, die die Einstellung aller nicht lebensnotwendigen Aktivitäten zur Folge hatte. Die Aufhebung der strengen Quarantäne bedeutet, dass viele Arbeitnehmer ab heute an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Rund 4 Millionen Menschen in ganz Spanien werden wieder arbeiten gehen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wer ab dem 13. April seine Arbeit wieder aufnehmen kann und wer nicht und was Sie ab heute tun können und was nicht.

Wer kann arbeiten?

Ab Montag, 13. April, können Mitarbeiter, die nicht aus der Ferne arbeiten können, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Rede ist vor allem vom Industrie- und Bausektor. Im letzteren Fall gelten jedoch Einschränkungen: Es ist verboten, Arbeiten in bewohnten Gebäuden durchzuführen (außer in Notfällen), bei denen ein Kontakt zwischen den Bewohnern des Hauses und den ausführenden Bauherren möglich ist. Auch Arbeit:

  • Medizinische Einrichtungen, Sicherheitsdienste, Telekommunikation, Zoll, Lebensmittelversorgung und -verteilung, Stromversorgung sowie Öl- und Gasprodukte.
  • Dienstleistungen und Industrien, die die oben aufgeführten Sektoren unterstützen: Komponentenherstellung, Reinigung, Überwachung und Sicherheit, Notfall- und Transportdienste, Abfallentsorgung und Wasserversorgung.
  • Der öffentliche Nahverkehr wird mit gewissen Einschränkungen verkehren. Ab Montag werden kostenlose Schutzmasken an alle verteilt, die gezwungen sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
  • Der Justizsektor und damit verbundene Dienstleistungen: Notare, Hestoren usw.
  • Gewerbliche Einrichtungen. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, optische und orthopädische Salons, Kioske und Drucksachengeschäfte, Zigarettenstände, Tankstellen, Zoofachgeschäfte, Wäschereien, Elektronikgeschäfte und Online-Shops dürfen betrieben werden.
  • Die Medien dürfen agieren.
  • Friseure können ihre Dienstleistungen nur zu Hause erbringen, mit der Garantie, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Welche Aktivitäten bleiben eingefroren?

Der Betrieb aller öffentlichen Gastronomiebetriebe bleibt lahmgelegt (es ist nur die Lieferung von Lebensmitteln nach Hause erlaubt), Diskotheken, Hotels, Kultur-, Unterhaltungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen. Es ist verboten, Feiertage, Feste, Umzüge und Demonstrationen abzuhalten. Auch die Aktivitäten der Hausangestellten bleiben lahmgelegt. Eine Ausnahme bildet die Betreuung älterer Menschen, Behinderter oder Minderjähriger.

In welchen Fällen sollte man nicht zur Arbeit gehen?

Arbeitnehmer, die auch nur die geringsten (auch mildesten) Krankheitssymptome aufweisen, die durch das Coronavirus verursacht werden können, sollten unter keinen Umständen zur Arbeit gehen. Sie müssen die Krankschreibung telefonisch beantragen. Die Rede ist von Symptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden usw. Auch wer engen Kontakt zu einer Person hatte, bei der Covid-19 bestätigt wurde, sollte nicht zur Arbeit gehen. Auch Menschen aus Risikogruppen sollten zu Hause bleiben: ältere Menschen, Schwangere, Menschen mit chronischen Krankheiten.

Was sollte man nicht tun?

Die Regierung erinnert daran, dass die Quarantäne mindestens bis zum 26. April andauert und alle Vorschriften, die am 14. März mit der Ausrufung des Ausnahmezustands in Kraft traten, weiterhin in Kraft bleiben. So sind Spaziergänge mit Kindern nicht erlaubt, obwohl dieses Problem derzeit auf Landesebene gelöst wird: Einige Politiker schlagen vor, Spaziergänge mit Kindern für eine begrenzte Zeit zu erlauben. Sie sollten auch nicht spazieren gehen oder außer Haus Sport treiben (Laufen, Radfahren usw.). Sie dürfen das Haus nicht besuchen, keine Kleidung kaufen oder außer Haus essen. Viele Verfahren , wie Aktualisierung von Dokumenten, Gerichtsverfahren usw., wurden abgesagt. Gleichzeitig haben sich die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht geändert.

Was kannst du tun?

Ab heute gilt die Quarantäne unter denselben Bedingungen, die mit der Einführung des Ausnahmezustands am 14. März festgelegt wurden. Sie können Ihr Zuhause verlassen, um:

  • Einkaufen von Lebensmitteln oder Medikamenten;
  • Fahrt zum Arbeitsplatz;
  • Bankbesuche;
  • Betreuung älterer Menschen, Kinder oder Behinderter;
  • Spaziergänge mit dem Hund (in der Nähe des Hauses).

Welche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen?

  • Zunächst müssen Sie einen Abstand von 1-2 Metern einhalten, und wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie eine Schutzmaske tragen;
  • Es wird außerdem empfohlen, die Hände häufig und gründlich für mindestens 40 Sekunden mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Es wird empfohlen, Gegenstände zu desinfizieren, die Sie außerhalb des Hauses verwenden, beispielsweise eine Brille oder ein Mobiltelefon.
  • Die Kleidung, in der Sie das Haus gelassen haben, muss bei einer Temperatur von 60 – 90 Grad gewaschen werden.
  • Unternehmen müssen den Mitarbeitern alle Voraussetzungen bieten, um vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Erstellen Sie beispielsweise einen Zeitplan für die An- und Abreise von Mitarbeitern, um große Menschenansammlungen an einem Ort zu vermeiden.

Ist das Tragen von Masken Pflicht?

Es besteht keine Pflicht zum Tragen von Masken, das Gesundheitsministerium empfiehlt dies jedoch dringend. Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab heute in Spanien die kostenlose Verteilung von Masken an öffentlichen Orten begonnen hat.

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