Im vergangenen September stellte der Präsident der Regierung der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Carlos Mason, einige der wichtigsten Maßnahmen zur Einkommensteuer (IRPF) vor. Dabei handelt es sich insbesondere um sechs Steuerabzüge, die rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten und miteinander kumuliert werden. Sie stehen Beziehern eines Einzeleinkommens von bis zu 32.000 Euro und eines Gesamteinkommens von bis zu 48.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Steuerabzüge werden in folgenden Fällen gewährt:
- Kosten im Zusammenhang mit der Mundhygiene: 30 % Abzug, bis zu 150 Euro;
- Kosten für den Kauf von Brillen, Kontaktlinsen und Reinigungslösungen: 30 %, bis zu 100 Euro;
- Kosten im Zusammenhang mit Familienangehörigen, die an einer mit psychischen Störungen verbundenen Pathologie leiden: 30 %, bis zu 150 Euro;
- Ausgaben im Zusammenhang mit Familienmitgliedern, die an komplexen chronischen und seltenen Krankheiten leiden: bis zu 100 Euro. Bei kinderreichen oder alleinerziehenden Familien bis zu 150 Euro;
- Ausgaben im Zusammenhang mit Familienmitgliedern, bei denen eine „erworbene Hirnschädigung“ oder „Alzheimer-Krankheit“ diagnostiziert wurde: bis zu 100 Euro bzw. bis zu 150 Euro, wenn die Familie kinderreich oder alleinerziehend ist;
- Ausgaben im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten – zum Beispiel in einem Fitnessstudio oder einem offiziellen Verein: 30 %, bis zu 150 Euro.