Wir setzen unsere Artikelserie zum Thema Aufenthaltsgenehmigungen für Startups in Spanien fort. Dieses Mal werden wir versuchen, mit den häufigsten Mythen über diese Art der Aufenthaltserlaubnis aufzuräumen. All diese „Horrorgeschichten“, die Sie daran hindern, eine endgültige Entscheidung zu treffen, entbehren in der Regel jeder Grundlage und basieren ausschließlich auf Unwissenheit. Aus diesem Grund haben wir uns an unsere Experten gewandt, um Wissenslücken zum Startup-Visum in Spanien zu schließen und in dieser Angelegenheit das i-Tüpfelchen zu machen.

Mythos Nr. 1. Nur ein Gründer (Startup-Gründer) kann arbeiten.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien erhalten alle erwachsenen Familienmitglieder des Gründers eine volle Arbeitserlaubnis.

Mythos Nr. 2. Ein Gründer kann nur in einem Startup arbeiten, über das im Businessplan geschrieben wurde.

Der Gründer ist nicht an sein Startup gebunden. Für zwei Jahre (die Dauer der Aufenthaltserlaubnis) kann er voll für jeden Arbeitgeber arbeiten oder ein eigenes Unternehmen aufbauen.

Mythos Nr. 3. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Start-up in Spanien erhalten, ist die Mitnahme Ihrer Familie nicht möglich.

Alle Kinder unter 18 Jahren und der Ehepartner erhalten zusammen mit dem Gründer automatisch eine Aufenthaltserlaubnis. Auch Kinder ab 18 Jahren und Eltern eines Gründers können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie finanziell davon abhängig sind.

Mythos Nr. 4. Die Überstellung der Familie ist erst nach sechs Monaten möglich.

Familiendokumente werden am selben Tag wie die Dokumente des Gründers oder jederzeit danach eingereicht.

Mythos Nr. 5. Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien können aus der Russischen Föderation eingereicht werden.

Nein, derzeit ist eine Antragstellung nur aus Spanien möglich, wodurch sich die Zahl der Mitbewerber für diese Art von Aufenthaltserlaubnis verringert. [dieser Ort]

Mythos Nr. 6. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Startup ist nur möglich, wenn noch mindestens 30 Tage bis zum Ablauf des Schengen-Visums verbleiben.

Sie können Dokumente auch am letzten Tag Ihres Schengen-Visums einreichen. Die 30-Tage-Frist gilt nur für Studentenvisa. Laut Gesetz 14/2013 ist die einzige Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis für ein Start-up in Spanien, dass er sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente rechtmäßig im Land aufhält.

Mythos Nr. 7. Eine Aufenthaltserlaubnis für ein Startup wird mittlerweile niemandem mehr erteilt.

Laut einer Statistik von Startups, die das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durchlaufen haben, liegt die Zustimmungsquote bei 99 %. Derzeit sind uns zwei Absagen bekannt, da die im Businessplan genannten Gründer nicht ihrer Idee entsprachen und nicht miteinander verwandt waren. Um eine Ablehnung zu vermeiden, müssen bei der Erstellung eines Geschäftsplans alle Anforderungen der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen und des spanischen Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus berücksichtigt werden.

Mythos Nr. 8. Das Konto muss 32.000 Euro pro Person haben.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien müssen auf dem Konto 8.106 Euro für den Gründer und 4.053 Euro für jedes Familienmitglied vorhanden sein. Um ein Dokumentenpaket zu erstellen, müssen Sie einen Kontoauszug mit dem erforderlichen Betrag erstellen und können diese Mittel dann nach eigenem Ermessen ausgeben.

Mythos Nr. 9. Sie müssen Mittel auf Ihrem Konto vorweisen, um Ihr Startup zu finanzieren.

Der Gründer muss im Businessplan angeben, wie er große Investitionen in sein Startup anlocken will und nicht sein eigenes Geld darin investieren will.

Mythos Nr. 10. Die Prüfung von Aufenthaltsgenehmigungen für Startups in Spanien dauert sehr lange.

Die Bearbeitungszeit für diese Art der Aufenthaltserlaubnis beträgt 2-3 Monate, sie ist geregelt und eingehalten.

Mythos Nr. 11. Das Verfahren zur Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien ist komplex und unklar.

Auch die Verlängerung erfolgt elektronisch und der Gründer muss die Schritte zur Umsetzung seines Startups oder zumindest Umsetzungsversuche aufzeigen. Viele haben den Weg der Erneuerung bereits durchlaufen, daher gibt es ganz klare Kriterien dafür, was und wie anzugeben ist, wenn man die gleiche Aufenthaltserlaubnis in zwei Jahren erneuern möchte.

Mythos Nr. 12. Eine Aufenthaltserlaubnis für ein Startup zählt nicht für den weiteren Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und eines spanischen Passes.

Eine Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien zählt, anders als beispielsweise ein Studentenvisum, zur weiteren Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes und eines spanischen Passes. Nach 5 Jahren können der Gründer und seine Familie einen dauerhaften Wohnsitz und nach 10 Jahren einen spanischen Pass beantragen. Mythos Nr. 13. Einen Businessplan zu schreiben ist schwierig, zeitaufwändig und teuer. Im Durchschnitt dauert die Erstellung eines Businessplans etwa einen Monat; natürlich geht es auch schneller. Dies ist schwierig, wenn Sie noch nie einen Businessplan geschrieben haben und sich nicht intensiv mit dem Prozess befassen möchten. Andererseits besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Angelegenheit an einen Spezialisten zu delegieren, der in kurzer Zeit und zu angemessenen Kosten einen hochwertigen und kompetenten Businessplan erstellt. Wenn Sie nicht wissen, wie man einen Geschäftsplan erstellt, und noch Fragen und Zweifel bezüglich der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Startup in Spanien haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

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