Eine Touristenlizenz ist in Spanien ein obligatorisches Dokument, das vom Hausbesitzer für jede Wohnimmobilie zur kurzfristigen touristischen Vermietung ausgestellt werden muss. Ohne eine Touristenlizenz ist es unmöglich, Anzeigen auf so großen Portalen wie Booking, Airbnb, Tripadvisor und ähnlichen zu veröffentlichen.

Einschränkungen und Verbote

Lizenzierungsregeln, -bedingungen, -standards, -anforderungen und -beschränkungen liegen in der Verantwortung der lokalen Behörden, daher kann der gesetzliche Rahmen auf der Ebene der Autonomie deutlich unterschiedlich sein. Darüber hinaus können einzelne Gemeinden Beschränkungen bis hin zu einem völligen Verbot der Erteilung von Touristenlizenzen verhängen, um das Ungleichgewicht auf dem Markt für Langzeit- und Kurzzeitmietwohnungen zu regulieren und zu korrigieren und dem Rechnung zu tragen Interessen der Hotelbranche. Es ist auch zu bedenken, dass in den Statuten von Wohnungsbaugesellschaften ein Verbot oder eine Einschränkung der touristischen Vermietung enthalten sein kann, wenn die Eigentümer auf der Jahreshauptversammlung der Bewohner gegen solche Aktivitäten gestimmt haben. In den meisten Städten Spaniens können Sie jedoch problemlos eine Touristenlizenz erhalten. Manchmal kann eine Immobilie mit bereits erteilter Lizenz direkt vom Bauträger erworben werden: Manche Bauunternehmen kümmern sich bereits im Vorfeld um den gesamten bürokratischen Aufwand. Wir weisen sofort darauf hin, dass die Lizenz für eine bestimmte Wohnung ausgestellt wird und im Falle eines Eigentümerwechsels eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, ohne dass das gesamte Registrierungsverfahren erneut durchlaufen werden muss.

Touristenlizenz in Spanien: Grundvoraussetzungen

Der Prozess zur Erlangung einer Touristenlizenz dauert durchschnittlich ein bis drei Monate. Künftig muss bei der Schaltung einer Anzeige auf einschlägigen Seiten und Plattformen die erhaltene Registrierungsnummer angegeben werden. Trotz des Fehlens einheitlicher Standards und Anforderungen für Touristenunterkünfte in verschiedenen Städten Spaniens lassen sich dennoch eine Reihe grundlegender Bedingungen identifizieren, die erfüllt sein müssen:

  • Mit mindestens einem Schlafzimmer, Bad und Küche.
  • Die Unterkunft muss vollständig ausgestattet sein und über alle notwendigen Möbel und Elektrogeräte verfügen.
  • Verfügbarkeit einer Telefonnummer für den Notfallkontakt mit dem Eigentümer rund um die Uhr.

Abhängig von der Art der Immobilie (Ferienwohnungen, Touristenunterkünfte oder Häuser für den ländlichen Tourismus) können die Verfahren zur Erlangung einer Lizenz unterschiedlich sein. In jedem Fall muss der Eigentümer vor Beginn der Tätigkeit eine Lizenz einholen, indem er alle erforderlichen Dokumente bei der Generaldirektion Tourismus der Autonomie einreicht, auf deren Territorium sich die Wohnimmobilie befindet. Der Unterschied zwischen Touristenwohnungen (Apartamentos turísticos) und Touristenunterkünften (Viviendas turísticas): Wohnungen (dies ist eine Sammelbezeichnung für Wohnungen, Bungalows, Reihenhäuser und Einzelhäuser) werden vollständig vermietet, während Touristenunterkünfte teilweise vermietet werden können – einzelne Zimmer . In einigen Regionen ist die Vermietung einzelner Räume/Räumlichkeiten verboten.

Verfahren zur Erlangung einer Touristenlizenz in Spanien

Alle notwendigen und aktuellen Informationen zum Thema Erlangung von Touristenlizenzen werden auf den Websites der Rathäuser der Gemeinden und autonomen Regierungen veröffentlicht. Zu den obligatorischen Dokumenten in fast allen Regionen gehören:

Antrag auf Erteilung einer Touristenlizenz

Erklärung (Declaración Responsable de inicio de actividad de Viviendas de Uso Turístico), ein Verwaltungsdokument, in dem der Eigentümer erklärt, dass die Immobilie den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung entspricht und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt, die von anderen Verwaltungs- und Regierungsbehörden verlangt werden . Mit der Erstellung und Unterzeichnung der Erklärung bestätigt der Eigentümer, dass er die Verantwortung dafür übernimmt, dass die Wohnimmobilie den für die Ausübung touristischer Tätigkeiten vorgeschriebenen Standards in vollem Umfang entspricht.

  • Ausweis des Besitzers.
  • Katasternummer und Adresse der Immobilie.
  • Fazit des technischen Architekten zur Übereinstimmung des Objekts mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
  • Energieausweis.

In vielen Regionen muss der Eigentümer außerdem eine Lizenz zur Zweitbelegung oder eine Bescheinigung über die Einhaltung der Hygienestandards sowie eine Haftpflichtversicherung vorlegen. Die Einreichung der Unterlagen kann entweder persönlich oder elektronisch mit elektronischem Zertifikat erfolgen.

Touristenlizenz in verschiedenen Regionen Spaniens

Gehen wir kurz auf die zusätzlichen Anforderungen für Touristenunterkünfte in verschiedenen Regionen ein:

Andalusien:

  • Eine Mietwohnung darf nicht länger als zwei Monate an denselben Mieter vermietet werden.
  • Die Anmietung einzelner Zimmer in Wohngemeinschaften ist möglich, sofern der Eigentümer dort wohnt.
  • Räume sollten zur Straße hin ausgerichtet sein, über Jalousien oder Verdunklungsvorhänge verfügen, im Sommer gekühlt und im Winter beheizt sein.

Aragonien:

  • Mietdauern unter einem Monat sind gesetzlich geregelt.
  • Die Unterbringung muss den Sicherheitsstandards und Anforderungen für Wohngebäude entsprechen.
  • Es ist notwendig, über Kalt- und Warmwasser sowie eine Heizung zu verfügen.
  • Die Wohnungen müssen als Ganzes gemietet werden und nicht als einzelne Räume.

Asturien:

  • Die Wohnungen können als Ganzes oder in einzelnen Räumen vermietet werden, ohne dass der Eigentümer im selben Haus wohnen muss.
  • Die Vermietung ist ausschließlich kurzfristiger touristischer Natur, daher kann die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz oder nicht als Hauptwohnsitz der Mieter genutzt werden, sondern für einen längeren Zeitraum genutzt werden.
  • Es sind Kalt- und Warmwasser, Heizung, Feuerlöscher und Notbeleuchtung erforderlich.
  • Die Räume müssen zur Straße ausgerichtet sein und über eine Verdunklungsanlage verfügen.

Balearen:

Lokale Behörden haben das Recht, touristische Aktivitäten aus berechtigten Gründen zu regulieren, einzuschränken oder zu verbieten. Ab dem 14. Februar 2022 wurde ein Moratorium für die Erteilung neuer Tourismuslizenzen für vier Jahre eingeführt.

  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.
  • Die touristische Mietdauer darf 1 Monat nicht überschreiten.
  • Ein Energieeffizienzausweis ist erforderlich: Klasse F für Wohnungen, die vor 2007 gebaut wurden, und Klasse D für neuere Immobilien.
  • Zustimmung auf einer Hauptversammlung der Bewohner eingeholt.

Kanarische Inseln:

  • Die Vermietung von Wohnraum erfolgt auf Zeit und bedeutet für den Mieter keinen Wohnortwechsel.
  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.

Kantabrien:

  • Die Wohnungsmiete erfolgt ausschließlich auf vorübergehender Basis und sollte keinen Wechsel des ständigen Wohnsitzes des Mieters mit sich bringen.
  • Die Anmietung einzelner Zimmer in Wohngemeinschaften ist möglich, sofern der Eigentümer dort wohnt.
  • Auf jeder Wohnetage muss ein Feuerlöscher vorhanden sein.
  • Es ist eine Bescheinigung über die Einhaltung technischer und sanitärer Standards (cédula de habitabilidad) erforderlich.

Kastilien-La Mancha:

  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.
  • Die Vermietung von Wohnraum erfolgt ausschließlich auf Zeitbasis, die maximale Mietdauer ist jedoch nicht festgelegt.
  • Gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit und Bewohnbarkeit der Wohnung müssen eingehalten werden.
  • Die Fenster sollten zur Straße oder Terrasse zeigen und Verdunklungsvorhänge oder -jalousien sind erforderlich.
  • In den Schlafzimmern und im Wohnzimmer müssen Heizungs- und Klimaanlagen installiert sein.
  • Die Unterkunft sollte mindestens ein Wohn-Esszimmer, eine Küche, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer umfassen.

Kastilien und León:

  • Die maximale Mietdauer für Touristen beträgt 2 Monate.
  • Es besteht die Möglichkeit, einzelne Zimmer in Wohngemeinschaften zu mieten.
  • Die Unterkunft sollte mindestens ein Wohn-Esszimmer, eine Küche, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer umfassen. Bei Studios können Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer zu einem Raum zusammengefasst werden.
  • Die Schlafzimmer müssen zur Straße hin liegen und über ein Verdunklungssystem verfügen. Zulässige Mindestschlaffläche: 7 m2 für Einzelbett, 10 m2 für Doppelzimmer und +4 m2 für jedes zusätzliche Bett. Die Küche muss über eine Belüftung sowie Warm- und Kaltwasser und Heizung verfügen.

Katalonien:

  • Die maximale Mietdauer für Touristen beträgt 1 Monat.
  • Es besteht die Möglichkeit, einzelne Zimmer in Wohngemeinschaften zu mieten.
  • Eine Bewohnbarkeitsbescheinigung ist erforderlich.
  • Für einige Gebiete Barcelonas gilt inzwischen ein Moratorium, und die Ausstellung von Touristenlizenzen wurde dort vollständig eingestellt.

Extremadura:

  • Wohnen muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
  • Feuerlöscher und Notbeleuchtung sind erforderlich.
  • Die Mindestdeckenhöhe muss 2,50 m betragen.
  • Wohnräume müssen zur Straße ausgerichtet sein und über Jalousien oder Verdunklungsvorhänge verfügen.
  • Es ist notwendig, über Kalt- und Warmwasser sowie eine Heizung zu verfügen.

Galicien:

  • Die maximale Mietdauer für Touristen beträgt 31 Tage.
  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.

La Rioja:

  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.
  • Die Vermietung von Wohnraum erfolgt ausschließlich auf Zeitbasis, die maximale Mietdauer ist nicht festgelegt.

Madrid:

  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.
  • Ein Certificate of Suitability for Tourist Use (CVUT) ist erforderlich.
  • Es sind Kalt- und Warmwasser, Heizung, ein Feuerlöscher, eine Alarmanlage und ein Evakuierungsplan erforderlich.
  • Die Fenster von Wohngebäuden müssen zur Straße zeigen.
  • Madrid verfügt über einen Sonderplan zur Regelung des Hotel- und Tourismussektors. Das Gebiet der Gemeinde ist in Randzonen unterteilt, in denen der Antrag auf Erteilung einer Touristenlizenz jeweils durch ein technisches Projekt begründet werden muss.

Murcia:

  • Die Anmietung einzelner Zimmer in Wohngemeinschaften ist möglich, sofern der Eigentümer dort wohnt.
  • Die Vermietung von Wohnraum erfolgt ausschließlich auf Zeitbasis, die maximale Mietdauer ist nicht festgelegt.
  • Die Verfügbarkeit von Kalt- und Warmwasser ist erforderlich.
  • Ein Feuerlöscher ist erforderlich.

Navarra:

  • Die maximale Mietdauer für Touristen beträgt 3 Monate.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für den Notfall einen Feuerlöscher, eine Notbeleuchtung und einen Evakuierungsplan haben.
  • Es ist notwendig, über Kalt- und Warmwasser sowie eine Heizung zu verfügen.

Baskenland:

  • Die Anmietung einzelner Zimmer in Wohngemeinschaften ist möglich, sofern der Eigentümer dort wohnt.
  • Die maximale Mietdauer für Touristen beträgt 1 Jahr.
  • Valencianische Gemeinschaft:
  • Die Einhaltung der aktuellen städtebaulichen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde ist zwingend erforderlich.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
  • Wohnungen sollten als Ganzes vermietet werden, nicht einzelne Zimmer.

Zusätzliche Bedingungen und Anforderungen

Jeder Eigentümer von Touristenunterkünften ist verpflichtet, ein Gästeregister zu führen, Registrierungsprotokolle mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und Registrierungsinformationen an die Polizei zu übermitteln. Darüber hinaus sollten jedem Mieter auf Anfrage Beschwerdeformulare zur Verfügung stehen. Der Eigentümer einer Touristenunterkunft ist verpflichtet, Steuerunterlagen zu führen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben sowie Rechnungen auszustellen, wenn der Gast diese zur Meldung benötigt. Jeder Verstoß gegen die Standards und Anforderungen der geltenden Gesetzgebung ist mit dem Entzug der Lizenz und einer Geldstrafe verbunden.

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