Eine Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien kann auf verschiedenen Wegen erhalten werden:
- durch den Erwerb von Immobilien und die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis;
- durch Familienzusammenführung mit in Spanien lebenden Kindern;
- durch den Kauf teurer Immobilien und die Erlangung eines Investorenvisums ( „Goldenes Visum“ ).
Wir werden in diesem Artikel nicht jedes Verfahren im Detail beschreiben, sondern uns auf die wichtigsten Punkte konzentrieren.
Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien durch den Erwerb einer Immobilie
In Spanien wird diese Art der Aufenthaltserlaubnis häufig als „weißer Wohnsitz“ oder „nicht arbeitender Wohnsitz“ bezeichnet. Es eignet sich für alle ausländischen Staatsbürger (nicht nur Rentner), die in Spanien leben möchten, ohne im Land zu arbeiten. Die wichtigsten Punkte sind:
- Verfügbarkeit von Wohnraum in Spanien;
- eine dauerhafte Einkommensquelle außerhalb Spaniens haben;
- Verfügbarkeit einer vollständigen Krankenversicherung in Spanien.
Das Gesetz schreibt nicht direkt vor, dass es notwendig ist, über persönliches Eigentum zu verfügen: Auch die langfristige Vermietung von Wohnungen ist erlaubt. Wir empfehlen jedoch weiterhin die erste Option, weil… Es weckt mehr Vertrauen bei den Migrationsdiensten. Der Nachweis des Vorliegens eines dauerhaften und stabilen Einkommens wird schwieriger. Spanien verlangt, dass ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsrecht beantragt, über ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfügen muss. Heute beträgt der Mindestbetrag 2.000 € pro Monat für die gesamte Aufenthaltsdauer. Neben der Tatsache, dass der gesamte Gesamtbetrag zur Verfügung stehen muss, ist eine Bestätigung der Einnahmequelle erforderlich. Und eine Rente wird natürlich nicht ausreichen. Zu den geeigneten Belegen gehören Mietverträge (bei Einkünften aus Immobilien), gesetzliche Dokumente (bei Einkünften in Form von Dividenden), Auszüge aus privaten Investment- und Pensionsfonds, Bescheinigungen über Bankeinlagen usw. Wie Sie Ihre Rente nach Spanien übertragen können, erfahren Sie hier . Sie müssen sich auch um eine Krankenversicherung kümmern, die in Spanien den vollen Versicherungsschutz bietet. Für einen Rentner und sogar für jemanden, der an einer Reihe chronischer Krankheiten leidet, wird es sehr, sehr schwierig sein, eine Versicherung abzuschließen. Eine Krankenversicherung wird teuer sein; Sie müssen buchstäblich zwischen zwei oder drei Versicherungsgesellschaften wählen, weil… die meisten werden sofort ablehnen.
Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien durch ein Investorenvisum – „Goldenes Visum“
Diese Methode des Umzugs nach Spanien für einen dauerhaften Wohnsitz eignet sich für wohlhabende Rentner. Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro pro Familie erwerben oder eine Bankeinlage hinterlegen oder in Wertpapiere im Wert von 1 bis 2 Millionen Euro investieren, haben Sie Anspruch auf ein Investorenvisum und anschließend auf einen Anlegerwohnsitz. Diese Aufenthaltserlaubnis wird schneller ausgestellt, erfordert weniger Dokumente und verpflichtet den ansässigen Ausländer nicht, weiterhin mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien zu bleiben. Auch die Wohnsitzverlängerung des Investors ist ohne besondere Schwierigkeiten möglich. Das Wichtigste ist, dass bei der Erneuerung des Wohnsitzes die erforderliche Investitionssumme aufrechterhalten wird.
Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien durch Familienzusammenführung
Dieser Weg ist nur für diejenigen geeignet, deren Familienangehörige (in unserem Fall Kinder) ihren Wohnsitz in Spanien haben. Der Antragsteller ist Sohn oder Tochter eines ausländischen Rentners. Ein Antrag auf Familienzusammenführung wird in Spanien am Wohnort des Antragstellers gestellt. Im Falle einer Familienzusammenführung muss die empfangende Partei ein Einkommen nachweisen. Es gelten bestimmte Normen und Einschränkungen, die Zusammensetzung der Familie des Antragstellers und andere Faktoren werden berücksichtigt. Der erforderliche Betrag wird als Prozentsatz des offiziell festgelegten Mindesteinkommens zum Leben in Spanien (IPREM) berechnet. Darüber hinaus muss der Antragsteller über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, um einen Nachzug mit einem Verwandten in aufsteigender Linie zu ermöglichen.
Abschließend müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der pensionierte Elternteil muss über 65 Jahre alt sein. Nur in Ausnahmefällen dürfen Altersgrenzen verletzt werden.
- Der pensionierte Elternteil muss wirtschaftlich vom Antragsteller abhängig sein, d. h. von Ihrem erwachsenen Kind. Die Abhängigkeit wird ganz einfach bestätigt: monatliche Hilfe für mindestens ein Jahr, die Höhe der Hilfe wird für jedes Land individuell berechnet. Dabei geht es vor allem darum, nachzuweisen, dass über einen längeren Zeitraum regelmäßig Geldtransfers im Namen des Elternteils getätigt wurden.
- Die Notwendigkeit, dass ein pensionierter Elternteil in Spanien lebt, muss begründet werden.
Die Praxis zeigt, dass der erste Weg, eine Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien zu erhalten – durch den Kauf einer günstigen Immobilie und die Bestätigung der wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit – der effektivste ist. Passende Immobilienoptionen finden Sie in unserem Katalog. Haben Sie noch Fragen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Rentner in Spanien? Kontaktieren Sie uns , wir helfen Ihnen gerne weiter.


