Die Einreise von Haustieren nach Spanien unterliegt strengen gesundheitspolizeilichen Vorschriften, die dem Schutz von Mensch und Tier dienen. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann schwerwiegende Folgen haben – bis hin zu Quarantäne, Rücksendung des Tieres ins Herkunftsland oder sogar Einschläferung. Es ist daher wichtig, alle benötigten Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie den aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen entsprechen.

Alle aktuellen Informationen werden auf der Website des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung veröffentlicht. Nachfolgend betrachten wir die wichtigsten Vorschriften für die Einfuhr von Tieren nach Spanien, wie sie im September 2025 gelten.

Was versteht man unter der Einfuhr eines Haustiers nach Spanien?

Unter der nichtkommerziellen Verbringung von Haustieren nach Spanien versteht man Situationen, in denen:

  • Maximal fünf Tiere transportiert werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Tiere an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen, sofern für Tiere älter als sechs Monate entsprechende Nachweise vorliegen.
  • Der Transport keinen kommerziellen Zweck verfolgt und kein Eigentumsübergang am Tier vorgesehen ist.
  • Das Tier von seinem Eigentümer oder einer vom Eigentümer bevollmächtigten verantwortlichen Person begleitet wird. Eine getrennte Beförderung des Tieres ist zulässig, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach der Reise des Eigentümers oder der verantwortlichen Person erfolgt.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gilt der Transport automatisch als kommerzielle Verbringung. Kommerzielle Tiertransporte unterliegen anderen Vorschriften – sowohl innerhalb der EU als auch in Drittstaaten.

Die Einfuhr von Haustieren nach Spanien setzt die Einhaltung der auf EU-Ebene festgelegten Regeln voraus, die für alle Mitgliedstaaten einheitlich sind. Bei der Einreise mit Haustieren aus Nicht-EU-Ländern sind zusätzlich sowohl die EU-Vorschriften als auch die Bestimmungen des Ausreisestaates zu beachten.

Spanien misst der Verbringung von Haustieren eine große Bedeutung bei. Tierhalter sollten daher alle Unterlagen im Vorfeld sorgfältig vorbereiten, um Probleme an der Grenze und unnötigen Stress für sich und ihre Tiere zu vermeiden.

Einreise nach Spanien mit Tieren aus einem anderen EU-Land

Bürgerinnen und Bürger aus der EU reisen häufig mit ihren Haustieren nach Spanien. Die geltenden Vorschriften und Abläufe sind weniger kompliziert, als man zunächst vermuten könnte.

Vorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen aus der EU

Bei der Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen nach Spanien aus einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Tier muss mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein (sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und noch gut lesbar ist).
  • Das Tier muss zum Zeitpunkt der Reise mit einem gültigen Impfstoff gegen Tollwut geimpft sein; die Impfung muss im Heimtierpass eingetragen sein.
  • Für die Verbringung ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Die Rubriken „Besitzer“, „Beschreibung des Tieres“, „Kennzeichnung“, „Ausstellung des Passes“ und „Tollwutimpfung“ müssen vollständig ausgefüllt sein.

Bestimmte Rubriken wie serologische Tests, Zeckenbehandlungen, Behandlung gegen Echinokokkose, weitere Impfungen, klinische Untersuchungen oder Legalisation sind bei der Einfuhr von Haustieren aus anderen EU-Staaten nach Spanien in der Regel nicht verpflichtend.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Einfuhr von Welpen, Kätzchen und Frettchen unter 15 Wochen, die nicht mit einem gültigen Tollwutimpfstoff geimpft sind, nach Spanien nicht zulässig ist. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 12 Wochen, und die Impfung gilt erst 21 Tage nach der Verabreichung als wirksam.

Vorschriften für Vögel und andere Tierarten aus der EU

Wer mit Ziervögeln oder exotischen Tierarten reist, muss zusätzliche Spezialregeln beachten.

Für die Einfuhr von Heimvögeln (z. B. Papageien, Kanarienvögel) aus EU-Ländern nach Spanien ist ein Veterinärzeugnis nach dem Muster INTRA erforderlich, das mindestens auf Spanisch ausgestellt ist. Das Zertifikat darf frühestens zehn Tage vor der Reise ausgestellt werden. Geflügelarten, die unter die Richtlinie 158/2009/EG fallen (z. B. Hühner, Enten), gelten nicht als Heimvögel.

Werden andere Haustierarten (z. B. exotische Tiere wie Kaninchen, Chinchillas usw.) verbracht, ist ebenfalls ein Veterinärzeugnis nach dem Muster INTRA erforderlich, korrekt ausgefüllt und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ausgestellt.

Potentiell gefährliche Hunderassen

Für bestimmte Hunderassen, die in Spanien als potentiell gefährlich gelten, gelten besondere Vorschriften, die bei einem Umzug mit Hund unbedingt zu berücksichtigen sind.

Nach geltendem Recht zählen in Spanien zu den potentiell gefährlichen Rassen: Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.

Darüber hinaus können Hunde mit folgenden Merkmalen in diese Kategorie fallen:

  • Ausgeprägte Muskulatur und athletischer Körperbau.
  • Starker Charakter und große Furchtlosigkeit.
  • Kurzes Fell.
  • Körpermaße: Brustumfang 60–80 cm, Widerristhöhe 50–70 cm, Gewicht über 20 kg.
  • Großer, massiver Kopf mit breitem Schädel und kräftigen Kiefern.
  • Breiter, kurzer und muskulöser Hals.
  • Breiter und tiefer Brustkorb mit stark ausgeprägten Rippen.

Für die Haltung solcher Hunde in Spanien ist eine besondere behördliche Genehmigung (Lizenz) erforderlich. Beim Spaziergang müssen diese Hunde einen Maulkorb tragen, und die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Es ist nur erlaubt, jeweils einen Hund dieser Kategorie auszuführen. Eine Kennzeichnung per Mikrochip ist obligatorisch.

Rückkehr nach Spanien mit Haustier aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Sie mit Ihrem Haustier aus Spanien in ein Nicht-EU-Land (z. B. in den Urlaub) gereist sind und nun zurückkehren möchten, müssen Sie sowohl allgemeine als auch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählen die Punkte, die wir bereits im Abschnitt „Vorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen aus der EU“ aufgeführt haben: Mikrochip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis. Nachfolgend die zusätzlichen Anforderungen.

Zunächst einmal ist die Rückkehr mit Haustieren nach Spanien nur über bestimmte zugelassene Einreisestellen möglich. Die Liste dieser Punkte finden Sie hier. Bei der Ankunft müssen Sie die Zollbehörden über das Tier informieren und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Für Länder, die im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführt sind, erfolgt die Rückkehr nach einem vereinfachten Verfahren, sofern die grundlegenden Anforderungen (Mikrochip und gültige Tollwutimpfung) erfüllt sind. Für alle anderen Länder gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Durchführung eines serologischen Tests auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen Labor vor der Reise.
  • Eintragung des Testergebnisses in den Heimtierausweis, wobei der Antikörpertiter mindestens 0,5 IU/ml betragen muss.

Die serologische Untersuchung darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Das Tier darf erst drei Monate nach dem Datum der Blutentnahme wieder nach Spanien einreisen.

Ist ein Haustier aus der EU in ein Drittland ausgereist und kehrt zurück, entfällt die Pflicht zur dreimonatigen Wartezeit, sofern der serologische Test noch vor der Ausreise aus der EU durchgeführt wurde und ein ausreichender Titer nachgewiesen wurde. Auch diese Angaben müssen im Heimtierausweis vermerkt sein.

Einfuhr von Tieren nach Spanien aus Nicht-EU-Ländern

Handelt es sich um eine erstmalige Einreise – etwa bei der Einfuhr von Tieren aus Russland oder den USA nach Spanien –, sieht das Verfahren grundsätzlich wie folgt aus:

  • Nutzung der oben genannten speziellen Einreisepunkte.
  • Fehlt ein EU-Heimtierausweis, müssen folgende Unterlagen vorbereitet und vorgelegt werden:
  1. Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, das von einem Tierarzt im Herkunftsland unterzeichnet ist. Das Dokument muss mindestens auf Spanisch (idealerweise zweisprachig: Spanisch/Englisch) ausgestellt sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Tage ab Ausstellungsdatum. Trifft das Tier auf dem Seeweg in Spanien ein (z. B. aus den USA oder Kanada), verlängert sich die Gültigkeit automatisch um die Reisedauer.
  2. Eine Erklärung gemäß dem von der EU genehmigten Muster (nach Möglichkeit ebenfalls zweisprachig).
  3. Eine beglaubigte Kopie der Daten zur Kennzeichnung und zu den Impfungen des Tieres.

Außerdem muss das Haustier folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein (wenn die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde).
  • Es muss zum Zeitpunkt der Reise mit einem gültigen Impfstoff gegen Tollwut geimpft sein.
  • Wenn das Tier aus einem Staat eingeführt wird, der nicht im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführt ist, muss vor der Ausreise ein serologischer Test auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Wir wünschen allen Tierhaltern und ihren Haustieren eine angenehme und sichere Reise nach Spanien. Bitte denken Sie daran, die jeweils aktuellen Einfuhrbestimmungen für Haustiere kurz vor der Reise auf der offiziellen Website des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung zu überprüfen.

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