Das Gesetz „Ley de Emprendedores“ ermöglicht es Investoren, Unternehmern, hochqualifizierten Fachkräften, Forschern und anderen Arbeitnehmern, innerhalb von 10 Tagen ein Visum zu erhalten. Das Gesetz gilt auch für deren Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren. Nach diesem Gesetz wird auch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es reicht aus, ein Jahr in Spanien zu leben, ohne einen Personalausweis (la tarjeta de identidad de extranjero) zu benötigen. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich auch bei einer Abwesenheit vom Land von mehr als 6 Monaten für den Fall, dass Investoren und Mitarbeiter ausländischer Unternehmen zur Eröffnung von Niederlassungen in Spanien entsandt werden.

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN:

  • Ständiger Wohnsitz in Spanien
  • Alter über 18 Jahre
  • Keine Vorstrafen in Spanien und in anderen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gelebt hat, für Fälle, die auch nach spanischem Recht strafbar sind
  • In Ländern, mit denen Spanien ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet hat, darf die Staatsbürgerschaft nicht entzogen (wiederholbar) werden
  • Verfügbarkeit einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung, die das Recht auf Arbeit in Spanien bestätigt
  • Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Spanien (2130 € pro Monat pro Antragsteller und 532 € für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied)
  • Zahlung der Bearbeitungsgebühren für das Visum

Wichtig zu beachten ist, dass die aktuellen Regelungen im Falle einer Behinderung auch für Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren oder älter gelten. Eine Aufenthaltserlaubnis kann entweder persönlich oder durch einen offiziellen Vertreter beantragt werden. Keine biometrischen Daten erforderlich. [dieser Ort]

Welche Visa sieht dieses Gesetz vor?

Visado de Residencia para Inversores de Capital (RIC)

Aufenthaltserlaubnis für Investoren Als Investor gilt eine natürliche Person, die durch den Kauf von Staatsschulden mindestens 2 Millionen Euro in die spanische Wirtschaft investiert hat, bzw. durch den Kauf von Aktien spanischer Unternehmen mindestens 1 Million Euro. Darüber hinaus gilt als Anleger, wer mindestens 1 Million Euro bei einer Bank eingezahlt hat. Dies muss innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen vor Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen.

Zusätzliche Dokumente.

  • Beim Kauf nicht börsennotierter Aktien ist die Vorlage einer Kopie der Investitionserklärung (declaración de inversión) erforderlich, die im Register für ausländische Investitionen des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit eingetragen ist.
  • Beim Kauf börsennotierter Aktien wird eine Bescheinigung des Finanzintermediärs (certificado del intermediario financiero) vorgelegt, die ordnungsgemäß bei der Nationalen Wertpapiermarktkommission oder der Bank von Spanien registriert ist und aus der die getätigte Investition hervorgeht.
  • Bei Investitionen in Staatsanleihen ist die Vorlage einer Bescheinigung eines Finanzinstituts oder der Bank von Spanien erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für mindestens 5 Jahre alleiniger Eigentümer der Investition bleibt.
  • Bei der Erteilung einer Bankeinlage ist eine Bescheinigung des Finanzinstituts erforderlich, dass der Antragsteller alleiniger Eigentümer der Bankeinlage ist.

Visado de Residencia por Adquisición de Bienes Inmuebles (RIV)

Aufenthaltserlaubnis für Immobilieneigentümer.

  • Der Wert der erworbenen Immobilie muss mindestens 500.000 € betragen.
  • Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen muss der Antragsteller Immobiliendokumente einreichen, die nach spanischem Recht erstellt wurden. Die Bescheinigung des Grundbuchamtes (Registro de la Propiedad) muss innerhalb von 90 Tagen vor Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Befindet sich die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Grundbucheintragung, genügt die Vorlage des Kaufvertrags und der Steuerzahlungsunterlagen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Immobilieninvestition von 500.000 Euro frei von Pfandrechten oder Belastungen sein muss. Der den Pflichtbetrag übersteigende Teil der Anlage kann mit Pfandrechten oder Belastungen belegt werden.

Visado de Residencia para Emprendedores y Actividad Empresarial (REM).

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer. Diese Gelegenheit können sowohl Investoren nutzen, die die Umsetzung eines Geschäftsprojekts in Spanien planen, als auch Mitarbeiter, die vor der Aufgabe stehen, vorbereitende Arbeiten für die Entwicklung von Geschäftsaktivitäten durchzuführen. Die geplante Aufenthaltsdauer im Land beträgt 12 Monate. Der Investor oder Unternehmer muss einen positiven Bericht der Handelsvertretung (Oficina Comercial) vorlegen, der die wirtschaftliche Machbarkeit des bestehenden Geschäftsplans bestätigt. Das Dokument geht in dem Land ein, in dem der Visumsantrag eingereicht wurde. Es ist auch zu beachten, dass große Investitionen zulässig sind, wenn sie von einer juristischen Person getätigt werden, die außerhalb von Offshore-Zonen registriert ist.

Visado de Residencia para Profesionales Altamente Cualificados (TAC).

Visa für hochqualifizierte Fachkräfte. In diesem Fall wird der Visumantrag von dem Unternehmen gestellt, das den Spezialisten einlädt. Die Entscheidung wird von der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos gemäß den Anforderungen des Migrationsdienstes getroffen.

Visado de Residencia para Formación o Investigación (RIN).

  • Visa für wissenschaftliche Ausbildung. Ausländer, die in Spanien eine Ausbildung absolvieren (ihre Qualifikationen verbessern), wissenschaftliche Forschung betreiben usw. möchten. kann auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies sind Forscher im Bereich innovativer Technologien, Forscher, die in internationalen Projekten arbeiten, Hochschullehrer usw. (Weitere Einzelheiten in Law Ley 14/2011 vom 1. Juni).
  • Visado de Residencia por Traslado Empresarial (TTI). Visa für Berufstätige, die nach Spanien ziehen. Visa für Mitarbeiter, die eine Stelle in spanischen Niederlassungen oder Unternehmen erhalten, werden ebenfalls von dem Unternehmen ausgestellt, das die Fachkraft einlädt. Die Entscheidung wird von der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos gemäß den Anforderungen des Migrationsdienstes getroffen.
  • Visum für den Aufenthalt für Familien (RFI). Visa für Familienangehörige. Wie bereits erwähnt, ermöglicht Ihnen das Gesetz, nach demselben Schema eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Unternehmern, Forschern und Investoren zu erhalten. Dies gilt für Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren (oder älter bei Behinderung). Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen werden Dokumente eingereicht, die die familiären Bindungen bestätigen.

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