Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die Wahl der Methode richtet sich nach dem Status und der aktuellen Staatsbürgerschaft des Antragstellers. Nicht alle ausländischen Staatsbürger haben das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft durch ein beschleunigtes Verfahren zu erhalten ; Meistens wird es allgemein nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt im Land erworben.

Allgemeine Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft

Die allgemeine Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft erfolgt nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt im Land für 10 Jahre. Diese Methode zur Erlangung der Staatsbürgerschaft wird auch „nach Wohnsitz“ genannt. Der erforderliche 10-jährige Aufenthalt in Spanien wird in der Regel nach den ersten fünf Jahren des ständigen Aufenthalts erreicht. Das klassische Schema zur Erteilung und Verlängerung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis sieht wie folgt aus:

  • Erstaufenthalt – 1 Jahr
  • Erste Verlängerung – 2 Jahre
  • Zweite Verlängerung – 2 Jahre
  • Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes durch Austausch einer Plastikkarte alle 5 Jahre.

Das heißt, wenn der Antragsteller 1 + 2 + 2 + 5 Jahre in Spanien gelebt hat, kann er bedenkenlos die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Es sind jedoch zwei wichtige Punkte zu beachten:

  1. Moment eins. Der Aufenthalt im Land muss ununterbrochen sein. Diese. Bei Wohnsitzverlust, vorzeitiger Verlängerung und nachträglicher Neuregistrierung von Dokumenten müssen die erforderlichen 10 Jahre zum „Speichern“ erneut begonnen werden.
  2. Zweiter Moment. Der Wohnsitz muss zum Zeitpunkt der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft gültig sein.

Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft durch ein beschleunigtes Verfahren

Die aktuelle Gesetzgebung Spaniens sieht für bestimmte Kategorien ausländischer Staatsbürger verkürzte Aufenthaltsdauern im Land vor: 5 Jahre, 2 Jahre und 1 Jahr:

  1. Für ausländische Staatsbürger mit dem Status eines politischen Flüchtlings wurde die Dauer des erforderlichen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien auf 5 Jahre verkürzt.
  2. Einwanderer aus Lateinamerika, den Philippinen, Andorra, Portugal und Äquatorialguinea sowie Nachkommen von Sephardim können nach zwei Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt im Land mit der spanischen Staatsbürgerschaft rechnen.
  3. Die kürzeste Frist (1 Jahr) gilt für:
  • In Spanien geborene Personen.
  • Personen, die aus irgendeinem Grund das Recht auf freiwillige Erlangung der Staatsbürgerschaft nicht ausgeübt haben.
  • Personen, die seit einem Jahr offiziell unter der Vormundschaft eines spanischen Staatsbürgers oder einer Vormundschaftsorganisation stehen und unter der Kontrolle autorisierter regionaler Organisationen zum Schutz der Rechte von Minderjährigen stehen.
  • Ausländische Staatsbürger, die rechtmäßig mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet sind (mindestens 1 Jahr Ehe und 1 Jahr ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien erforderlich). Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft gültig sein. Die gleichen Anforderungen gelten für Witwen und Witwer, die seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien leben und zum Zeitpunkt seines Todes mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet waren.
  • Ausländische Staatsbürger, deren Eltern oder Großeltern spanischer Herkunft sind (waren).

Bedingungen für den Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft

So erhalten Sie die spanische Staatsbürgerschaft: alle Möglichkeiten Zunächst müssen Sie einen legalen Aufenthaltsstatus erlangen. Hierzu können Sie eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis oder mit Arbeitserlaubnis beantragen. Die erste Option eignet sich für finanziell unabhängige ausländische Staatsbürger . Durch die Heirat mit einem spanischen Staatsbürger oder einem Staatsbürger eines anderen EU-Landes erhalten Sie eine besondere Aufenthaltserlaubnis – den Aufenthalt eines Verwandten eines europäischen Staatsbürgers (residencia comunitaria). Darüber hinaus können Sie sich in Spanien legalisieren, indem Sie sich niederlassen oder eine Familienzusammenführung durchführen. Ein Studentenvisum , oft auch Studentenwohnheim genannt, berechtigt nicht zum Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft. Diese. Der Aufenthalt in Spanien mit einem Studentenvisum wird nicht auf die erforderliche Dienstzeit angerechnet. Ein ausländischer Staatsbürger, der die spanische Staatsbürgerschaft beantragt, muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen:

  • Fließend Spanisch sprechen;
  • Über ausreichende Kenntnisse der spanischen Kultur sowie des sozialen und politischen Systems des Landes verfügen;
  • Weder in Spanien noch in Ihrem Heimatland vorbestraft sein, d. h. ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Verhalten an den Tag legen.
  • Der Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft kann ausschließlich elektronisch über die Website des spanischen Justizministeriums gestellt werden.

Ist es möglich, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben?

In Spanien gibt es keinen Handel mit der Staatsbürgerschaft, daher ist es nicht möglich, sie zu kaufen. Es ist jedoch möglich, in Ihre zukünftige Staatsbürgerschaft zu „investieren“, indem Sie ein Investorenvisum ( Goldenes Visum ) erhalten. Im Gegensatz zu regulären Aufenthaltsgenehmigungen, die durch das Ausländergesetz geregelt sind, unterliegt das Investorenvisum dem Unternehmergesetz, das ausländischen Investoren mehr Rechte und Freiheiten einräumt. Lesen Sie hier mehr darüber.

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