Der Beruf des Rechtsanwalts ist in Spanien ein reglementierter Beruf, der neben einer universitären Grundausbildung den erfolgreichen Abschluss und das Bestehen zusätzlicher Masterprüfungen erfordert – dies ist Voraussetzung für die Zulassung zur Tätigkeit in diesem Fachgebiet. In Spanien kommt der Begriff „Anwalt“ selten vor. „Rechtsdienstleistungen“ , „Rechtshilfe“ – ja, aber die Spezialisten selbst sind Rechtsanwälte, die die entsprechende Prüfung abgelegt haben und Mitglieder der Anwaltskammer ihres Bundeslandes sind. Anwalt in Spanien zu werden ist nicht einfach: Selbst für Bürger und Einwohner des Landes scheint dies ein sehr schwieriger Prozess zu sein, der sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch in Bezug auf die Zeitressourcen kostspielig ist. Die Homologation eines Jurastudiums in Spanien scheint ein noch komplexeres Verfahren zu sein, da der Bewerber hierfür Spanisch auf hohem Niveau sprechen und Prüfungen gemäß dem spanischen Lehrplan bestehen (wiederholen) muss. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um ein Umlernen aller Spezialdisziplinen.

Anerkennung eines Jurastudiums in Spanien: grundlegende Schritte

Schritt 1: Validierung

Im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen beginnt die Homologation eines Jurastudiums in Spanien mit einem Bestätigungsverfahren. Bei der Konvalidierung handelt es sich um die Anerkennung von Kursen, die außerhalb Spaniens absolviert wurden. Die Bestätigung erfolgt nicht durch das Bildungsministerium, sondern durch die Universität. Der Bewerber hat das Recht, die Hochschule selbst zu wählen: Dort muss er Prüfungen in den fehlenden Disziplinen ablegen, um eine vollständige Übereinstimmung mit dem Lehrplan zu erreichen. Bei erfolgreicher Absolvierung aller Zusatzprüfungen im vorgegebenen Zeitrahmen erhalten Sie ein Zeugnis über den Bildungsabschluss „Grado en Derecho“. Auf diese Weise wird die Homologation des Jurastudiums abgeschlossen und die Formalitäten, die die Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs in Spanien ermöglichen, können beginnen. [dieser Ort]

Schritt 2: Masterstudium zur Berufszulassung

Es handelt sich um einen Spezialkurs „Máster en Abogacía“ (vollständiger Name – „Máster en Acceso a la Profesión de Abogado“). Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Beantragen Sie die Homologation eines ausländischen Diploms und dessen Anerkennung als dem Masterniveau entsprechend (es muss ein anderes Diplom als das validierte vorgelegt werden). Wir stellen sofort fest, dass diese Option völlig unrealistisch ist: Bereits in der Validierungsphase wird sich herausstellen, dass das Ausbildungsprogramm für eine ausländische Fachkraft nicht dem spanischen entspricht.
  2. Die Prüfungen des Master-Sonderkurses absolvieren und erfolgreich bestehen. Das Studium dauert drei Semester, erfordert 90 Credits und Berufspraxis. Zurück zu Punkt „1“: Es ist unwahrscheinlich, dass das spanische Bildungsministerium ohne eine zusätzliche Berufsausbildung eine positive Entscheidung über die Homologation eines ausländischen Diploms treffen wird.

Für die Tätigkeit als Pflichtverteidiger (Turno de Oficio) ist außerdem das Diplom „Máster en Abogacía“ erforderlich, dessen Leistungen vom Staat erstattet werden. Anerkennung eines Jurastudiums in Spanien

Schritt 3: Immunität von der Staatsbürgerschaft

Dieser Schritt wird von Anwälten unternommen, die keine Staatsbürger Spaniens oder eines EU-Mitgliedstaats sind. Ein ausländischer Anwalt, der in Spanien praktizieren möchte, muss Immunität von der Gerichtsbarkeit des Staates erlangen, dessen Staatsbürger er ist – Dispensa legal de nacionalidad.

Das Verfahren ist obligatorisch und wird vom spanischen Justizministerium durchgeführt.

Der Antragsteller muss folgende Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Reisepass.
  • Eine beglaubigte Kopie der Plastikkarte des Bewohners.
  • Eine beglaubigte Kopie eines anerkannten ausländischen Diploms und eines Masterdiploms.
  • Ein Führungszeugnis, ausgestellt von den offiziellen Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt (Original).
  • Von den spanischen Behörden ausgestelltes Führungszeugnis (Original).
  • Eine Bescheinigung über die berufliche Reputation (Original), ausgestellt von der offiziellen Stelle, die die Rechtsausübung in dem Land regelt und überwacht, dessen Staatsbürger der Antragsteller ist. Das Zeugnis wird nicht ausgestellt, wenn der Bewerber nach Erhalt des Diploms keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist.

Das spanische Justizministerium hat drei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort, gilt die Antwort als positiv.

Schritt 4: Prüfung zur Berufszulassung

Der vierte Schritt ist die Ablegung der Prüfung nach Abschluss des Masterstudiums. Die Prüfung wird beim spanischen Justizministerium abgelegt und ermöglicht den Zugang zum Anwaltsberuf.

Schritt 5: Beitritt zur Anwaltskammer

Der letzte Schritt besteht darin, Mitglied der Berufsorganisation Ihrer Provinz, der Anwaltskammer, zu werden. Erst nach Erhalt einer Kollegialnummer kann ein Anwalt seine Tätigkeit aufnehmen. Dem Antrag sind sämtliche Ausbildungsunterlagen beizufügen:

  • Anerkennungsurkunde eines ausländischen Diploms;
  • Master-Diplom;
  • Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Zulassung zur Berufstätigkeit.

Zusätzliche Formalitäten

Ein frischgebackener spanischer Anwalt, der sofort mit der Arbeit beginnen möchte, muss zusätzliche Formalitäten erledigen, die ebenfalls obligatorisch sind:

  • Melden Sie sich beim Finanzamt an.
  • Melden Sie sich als professioneller Unternehmer bei der Sozialversicherungskasse oder bei der Anwaltskasse auf Gegenseitigkeit an.
  • Erstellen Sie einen Haftpflichtversicherungsvertrag .

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