Die Coronavirus- Pandemie, von der mehr als 160 Länder auf der ganzen Welt betroffen sind, zwang die spanische Regierung dazu, bestimmte Anpassungen ihrer Politik vorzunehmen und sich den Bewohnern des Landes zuzuwenden. Das Ministerkabinett hat bereits eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen verabschiedet, und höchstwahrscheinlich werden ihnen in absehbarer Zeit weitere Gesetzesentwürfe folgen, die darauf abzielen, alle negativen Folgen zu minimieren die Pandemie.

Strom, Gas, Wasser

Erstens ist es allen Unternehmen, die an der Bereitstellung von Strom- , Wasserversorgungs-, Gas- und Telekommunikationsdiensten beteiligt sind, strengstens untersagt, ihre Lieferungen einzustellen, wenn die letzten Rechnungen nicht bezahlt werden. Um diese Unternehmen für mögliche Verluste zu entschädigen und ihren unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, stellt die Regierung insgesamt 600 Millionen Euro bereit. Früher galt diese Regelung nur für Familien unterhalb der Armutsgrenze, heute gilt sie ausnahmslos für alle.

Mieten

Auch die in Frankreich und Kanada eingeführte Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs für Immobilienmieter wird in Betracht gezogen, angesichts der Situation in Spanien ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine solche Maßnahme umgesetzt wird. Tatsache ist, dass eine solche Entscheidung den Familien, die von der Vermietung von Wohnungen oder Gewerberäumen leben, irreparablen Schaden zufügen könnte. Laut dem Berufsverband der Immobilienexperten (APEI) befinden sich 80 % der spanischen Mietobjekte im Besitz von Privatpersonen. In diesem Zusammenhang bestehen die spanischen Behörden darauf, dass sie die finanzielle Belastung einer Kategorie von Bürgern nicht auf Kosten einer anderen verringern können. Dennoch werden diesbezüglich noch bestimmte Maßnahmen ergriffen, es ist jedoch noch nicht bekannt, welche.

Steuern

Auch in der Steuergesetzgebung wird es Änderungen geben: Unternehmer und Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 6 Millionen Euro und einer Steuerschuld von weniger als 30.000 Euro erhalten sechs Monate lang zinslose Ratenzahlungen. Darüber hinaus werden von der Krise betroffene Einzelunternehmer von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit, ebenso wie Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht entlassen, sondern auf den ERTE-Plan zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, bei der ein Unternehmen die Arbeitsverträge aller oder eines Teils seiner Mitarbeiter vorübergehend aussetzt und die Mitarbeiter für den entsprechenden Zeitraum Arbeitslosengeld beantragen können. Nach Ablauf dieser Frist kehren die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz zurück und ihre Arbeitsverträge werden verlängert.

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