Das spanische Innenministerium hat neue Weisungen an die Polizei erlassen und die Handlungskriterien im Zusammenhang mit dem Okupas- Phänomen bei Besetzung von Haupt- und Zweitwohnung vereinheitlicht. Jetzt haben Polizeibeamte das Recht, Eindringlinge sofort zu verweisen und sie festzunehmen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Das Konzept, auf frischer Tat ertappt zu werden, spielt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle. Polizisten erfassen Tatbestände von Fenster- und Türeinbrüchen, Aussagen des Hausbesitzers und der Nachbarn sowie Daten über illegalen Wasser- und Stromverbrauch. Diese Tatsachen werden als Hauptbeweis dafür dienen, dass es sich um einen Einbruch und die Beschlagnahme eines Hauses handelt. Besonders betont wird, dass es keinen Zeitrahmen gibt, der ein sofortiges Eingreifen der Polizei verhindern könnte. Es macht keinen Unterschied, ob 24, 48 oder mehr Stunden vergangen sind, seit die „Okupas“ in das Haus eingebrochen sind, Hauptsache ist die Tatsache des Einbruchs. Somit wird das bisherige Schema, das von den „Okupas“ genutzt wurde, um das Haus zu betreten und 24 bis 48 Stunden lang auszuhalten, wonach sie nicht mehr rausgeschmissen werden konnten, nicht mehr funktionieren. Das neue „Protokoll für das Vorgehen von Angehörigen der Streitkräfte und öffentlichen Sicherheitsbehörden im Falle einer illegalen Besetzung von Immobilien“ wurde am Donnerstag, 17. September, vom Staatssekretär für Sicherheit, Rafael Pérez, unterzeichnet. Die Annahme dieses Protokolls wurde am selben Tag während einer Rede des Innenministers des Landes, Fernando Grande-Marlaska, im Kongress bekannt gegeben. Wie Quellen des Außenministeriums erklären, enthalten die neuen Anweisungen einfache und klare Anweisungen, die Polizeibeamte bei der Beschlagnahme von Immobilien befolgen müssen. Das Haushaltsprotokoll wurde als Reaktion auf die kürzlich von der spanischen Generalstaatsanwaltschaft herausgegebene Anweisung 1/2020 zum Phänomen „Okupas“ verabschiedet. In dieser Anweisung geht es um die Beschleunigung und Vereinfachung des Prozesses der Räumung von „Okupas“ im Falle der Beschlagnahme von Wohnraum – also von Wohnraum, den der Eigentümer nutzt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um seinen ständigen Wohnsitz oder einen Zweitwohnsitz handelt (zum Beispiel eine Sommerresidenz). Um „Okupas“ zu bekämpfen, wurde außerdem eine weitere zusätzliche Maßnahme eingeführt: Die Alertcops-Anwendung zur Alarmierung der Polizei verfügt nun über eine spezielle Funktion zur Meldung von Hauseinbrüchen und Beschlagnahmungen.