Nach eineinhalbjährigen Diskussionen und öffentlichen Anhörungen, mehr als 80 Änderungsanträgen, der Zustimmung des Kabinetts und der Annahme in beiden Kammern des Parlaments ist das Startup-Gesetz (Ley de Startups) in Spanien endlich in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Bestimmungen ist die Einführung eines Sondervisums für sogenannte digitale Nomaden – Bürger aus Ländern außerhalb der EU, die remote für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten. Diese Art von Wohnsitz steht denjenigen zur Verfügung, die mithilfe von Computer-, Telematik- und Telekommunikationseinrichtungen und -systemen Remote-Arbeit für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens ausführen. Gleichzeitig dürfen „Remote Worker“ offiziell für ein spanisches Unternehmen arbeiten, wenn der Anteil der durch diese Arbeit erhaltenen Mittel 20 % ihres Gesamteinkommens nicht übersteigt. Zusätzlich zu diesen Bedingungen müssen Antragsteller für ein solches Visum mit anschließender Umwandlung in eine separate Aufenthaltserlaubnis in Spanien über Folgendes verfügen:
- ein Diplom einer renommierten Universität oder Wirtschaftshochschule (was genau unter der Definition von „prestigeträchtig“ zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht festgelegt, es versteht sich jedoch, dass das Bildungsniveau nicht niedriger sein darf als ein Bachelor-Abschluss einer Universität);
- echte und kontinuierliche Berufserfahrung im Fachgebiet über einen Zeitraum von drei Jahren;
- ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens;
- dokumentarischer Nachweis, dass das Unternehmen Fernarbeit zulässt;
- Mietvertrag oder Kauf und Verkauf von Wohnungen in Spanien.
Das Visum für Fernarbeit in Spanien (visado de teletrabajo) wird zunächst für ein Jahr erteilt, sofern kein kürzerer Zeitraum beantragt wird. Nach Ablauf dieser Frist können Telearbeiter, die sich weiterhin legal in Spanien aufhalten möchten, eine Aufenthaltserlaubnis für weitere zwei Jahre beantragen, sofern sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Somit beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in Spanien auf der Grundlage eines digitalen Nomadenvisums fünf Jahre. Zusammen mit dem Hauptantragsteller können der offizielle Ehegatte und die von ihm unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder kommen. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, einen solchen Wohnsitz beantragen.