Contrato de Arras ist ein Depotvertrag in Spanien, der die Eckpunkte der anstehenden Transaktion festlegt. Die von den beteiligten Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnete Kautionsvereinbarung bestätigt, dass diese Parteien eine Einigung über die Frage des Kaufs und Verkaufs eines bestimmten Immobilienobjekts (oder mehrerer Objekte) erzielt haben und bereit sind, mit der Formalisierung der Transaktion zu beginnen. d.h. einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterzeichnen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kautionsvertrags zahlt der Käufer einen bestimmten Betrag in die zukünftige Transaktion ein – eine Kaution, die im Dokument vermerkt wird und bei der endgültigen Abrechnung im Beisein eines Notars berücksichtigt wird. Der Anzahlungsbetrag liegt in der Regel zwischen 5 und 15 % des Transaktionspreises.

Was ist eine Einlagenvereinbarung in Spanien?

Ein Contrato de Arras (Kautionsvertrag) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die gegenseitige Anerkennung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die Bedingungen der Depotvereinbarung sind von beiden Parteien einzuhalten. Durch die Unterzeichnung einer Kautionsvereinbarung reserviert der Käufer die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum, in dem er sich auf die Transaktion vorbereitet (z. B. sucht nach einer Finanzierung, bereitet einige Dokumente vor usw.). Die Kautionsvereinbarung ist in Spanien nicht verpflichtend: Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie sie unterzeichnen oder nicht. Die Depotvereinbarung wird in der Regel in einfacher Schriftform erstellt, von den Teilnehmern unterzeichnet und erfordert keine zusätzliche Registrierung. In dieser Form hat das Contrato de Arras in Spanien volle Rechtskraft. Gleichzeitig kann nichts die Teilnehmer daran hindern, diese Vereinbarung notariell zu beglaubigen: Dies wird sie nicht legitimer machen, aber möglicherweise das Vertrauen der Parteien in die Zuverlässigkeit und Transparenz der Transaktion stärken. Hierzu können Sie sich an absolut jeden Notar wenden. Sobald der Kautionsvertrag unterzeichnet ist, sind beide Parteien an vertragliche Beziehungen gebunden: Der Verkäufer (el Vendedor) verpflichtet sich, dem Käufer das im Vertrag genannte Immobilienobjekt zu einem von den Parteien festgelegten Preis zu verkaufen, und der Käufer (el Comprador ) verpflichtet sich, dieses Objekt zu kaufen.

Inhalt der Depotvereinbarung in Spanien

Ein Einlagenvertrag in Spanien muss alle notwendigen Informationen sowohl zum Gegenstand der Transaktion als auch zu ihren Parteien enthalten. Der Text muss folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten des Verkäufers und persönliche Daten des Käufers: deren Namen (bei natürlichen Personen) oder offiziellen Namen (bei juristischen Personen), Nummern der Ausweisdokumente, Wohn- oder Meldeadressen, die Eigenschaft, in der sie handeln (im eigenen Namen und im persönlichen Interesse oder im Interesse Dritter).
  • Daten über die Immobilie mit Angabe ihres Standorts, Katasternummern, Eigentümern usw.
  • Transaktionspreis und Zahlungsart (nach Anzahlung und vor Unterzeichnung des notariell beglaubigten Kaufvertrags ist eine Vorauszahlung möglich).
  • Die Höhe der Anzahlung und die Bedingungen für deren Überweisung durch den Käufer an den Verkäufer.
  • Vereinbarung der Parteien, die Transaktion spätestens innerhalb einer bestimmten Frist durch Unterzeichnung der Escritura de Compraventa notariell zu beglaubigen.
  • Akzeptanz der mit dem Verkauf und Kauf verbundenen Kosten und Steuern durch die Parteien.
  • Vertragslaufzeit.
  • Unterschriften der Parteien, Datum und Ort der Unterzeichnung der Kautionsvereinbarung.

Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien und unter bestimmten Umständen kann die Gültigkeitsdauer der Kautionsvereinbarung in Spanien verlängert werden. In diesem Fall wird ein neues Dokument erstellt, das dem zuvor unterzeichneten Vertrag als Anlage beigefügt wird und in dem die neue Frist und die Gründe für die Verschiebung aufgeführt sind.

Nichteinhaltung der Bedingungen der Einlagenvereinbarung in Spanien

Die Depotvereinbarung ist unverbindlich, d.h. Beide Parteien haben das Recht, die Transaktion unter Zahlung einer angemessenen Entschädigung an die andere Partei abzulehnen. Verstößt der Käufer gegen vertragliche Pflichten (z. B. lehnt die Transaktion ab, erscheint nicht zur Transaktion), verliert er den gesamten Betrag der geleisteten Anzahlung. Auf diese Weise wird der dem Verkäufer entstandene Schaden ersetzt. Verstößt der Verkäufer gegen die Vertragspflichten, ist er verpflichtet, dem Käufer den doppelten Betrag der geleisteten Anzahlung zurückzuerstatten. Wenn der Verkäufer einen neuen Käufer findet, der bereit ist, seine Immobilie zu einem höheren Preis zu kaufen, oder einfach seine Meinung ändert und seine Meinung über den Verkauf der Immobilie ändert, wird die Kündigung der Kautionsvereinbarung mit dem ersten Käufer für ihn Strafen nach sich ziehen. Es stellt sich sofort die Frage: Was ist zu tun, wenn der Kauf durch den Käufer mit Fremdmitteln (Hypothek oder Verbraucherkredit) geplant war, die Bank dies jedoch ablehnte? Der Einlagenvertrag wird vor allen anderen Verträgen unterzeichnet und ist im Dokumentenpaket enthalten, das der Bank vorgelegt wird. Diese. Die Bank trifft eine Entscheidung bereits mit einem unterzeichneten Einlagenvertrag, und es ist nicht möglich, diese Entscheidung vorherzusagen. Um den Käufer im Falle einer Weigerung der Bank vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, muss diese Bedingung im Vertrag klar festgelegt werden. Im Falle einer Ablehnung erstattet der Verkäufer den Anzahlungsbetrag in einem Betrag: Die Transaktion wird ohne Strafen für eine der Parteien storniert. Ist diese Bedingung im Vertrag nicht festgelegt, ist der Verkäufer nicht zur Rückerstattung der Anzahlung verpflichtet. Eventuelle Streitigkeiten bezüglich einer Einlagenvereinbarung in Spanien sollten zunächst versucht werden, außergerichtlich beigelegt zu werden. Am einfachsten ist es, der Gegenpartei ein Burofax zu schicken. Kann der Streit nicht friedlich beigelegt werden, können Sie Klage vor Gericht einreichen.

Form der Einzahlungsvereinbarung in Spanien

In Spanien gibt es keine strenge Form für eine Einlagenvereinbarung. Im Internet finden Sie eine große Auswahl an kostenlosen Mustern, deren Text um die gewünschten Bedingungen ergänzt werden kann. In jedem Fall dürfen die Vertragsbedingungen nicht im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung stehen. Es gibt drei Arten von Einlagenvereinbarungen in Spanien:

  • Contrato de arras affirmatorias: Der Betrag der Anzahlung entspricht dem Transaktionspreis. Diese. Der Käufer zahlt sofort den vollen Wert der Immobilie als Anzahlung. Diese Art von Vertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist daher nicht kündbar und es ist nicht möglich, ihn anzufechten und Ersatz für den verursachten Schaden zu erhalten.
  • Contrato de arras penales: Wie im vorherigen Fall unterliegt dieser Vertrag nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und kann daher nicht gekündigt werden. Lehnt der Verkäufer die Transaktion ab, hat der Käufer das Recht, entweder die Zahlung einer doppelten Anzahlung zu verlangen oder die Transaktion abzuschließen. Wenn der Käufer die Transaktion ablehnt, hat der Verkäufer das Recht, den erhaltenen Anzahlungsbetrag nicht zurückzuerstatten oder vom Käufer zu verlangen, die Transaktion dennoch abzuschließen.
  • Contrato de arras penitenciales: Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und kann daher von jeder Partei gemäß den darin festgelegten Bedingungen oder gemäß dem Gesetz gekündigt werden. Wie oben erwähnt, verliert der Käufer die Anzahlung, wenn die Transaktion aufgrund eines Verschuldens des Käufers storniert wird. Wird die Transaktion durch Verschulden des Verkäufers storniert, erstattet er dem Käufer die Anzahlung in doppelter Höhe zurück.

Wird die Transaktion aufgrund der Weigerung der Bank, einen Kredit zu gewähren, storniert und ist diese Bedingung im Vertrag verankert, gibt der Verkäufer die Anzahlung in einem Betrag an den Käufer zurück. Der Contrato de arras penitenciales ist die gebräuchlichste und empfohlene Form einer Kautionsvereinbarung. Um unangenehme Folgen zu vermeiden, empfehlen wir, die Erstellung des Kautionsvertrags Profis anzuvertrauen. Dies können Anwälte und professionelle Immobilienmakler sein.

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