Die Einwanderung von Unternehmen nach Spanien ist auf zwei Arten möglich: durch Innovation und durch nicht-innovative Wirtschaftstätigkeit. Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile, ihre Anforderungen an den Antragsteller und sein Geschäftsvorhaben und sind darüber hinaus durch unterschiedliche Gesetze geregelt.

Geschäftsvisum nach Spanien zur Umsetzung eines innovativen Projekts

Dieses Visum ist eine Unterart des Golden Investor Visums : Sein Erhalt und seine Verlängerung unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterstützung von Unternehmern und ihre Internationalisierung. Spanien gibt grünes Licht für alle innovativen Projekte, High-Tech-Projekte und Umwelttechnologien. Für solche Geschäftsvorhaben, deren öffentliche und gesellschaftliche Bedeutung offensichtlich ist, Arbeitsplätze schaffen und der regionalen und nationalen Wirtschaft zugute kommen können, ist ein besonderes Visum erforderlich: Visado de Residencia para Emprendedores y Actividad Empresarial. Wenn die Unterlagen über das spanische Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers eingereicht werden, wird ein Goldenes Visum (Investorenvisum) mit Arbeitsrecht ausgestellt, das später in eine Aufenthaltserlaubnis (Investorenaufenthalt) umgewandelt werden kann. Bei Vorlage der Unterlagen in Spanien wird sofort eine vollwertige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erteilt. Das Visum oder der Wohnsitz eines Investors kann entweder vom Investor selbst, der sich persönlich an der Einführung und Entwicklung eines Projekts in Spanien beteiligen möchte, oder von einem von ihm ernannten Manager beantragt werden. Der Hauptvorteil eines solchen Geschäftsvisums für Spanien besteht darin, dass keinerlei Anforderungen an das Investitionsvolumen gestellt werden. Wecken Sie bei den spanischen Behörden Interesse an Ihrem Projekt und Sie erhalten einen völligen Freibrief. Die Wirtschaftshandelsmissionen Spaniens sind für die Prüfung und Genehmigung von Geschäftsprojekten innovativer Art verantwortlich. Geschäftsvisum nach Spanien für Russen Der zweite Vorteil ist die Zulässigkeit der Finanzierung des Projekts durch eine juristische Person. Wichtig ist lediglich, dass sich das Unternehmen nicht im Ausland befindet, dass der Investor eine Mehrheitsbeteiligung besitzt und dass die Genehmigung der Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen Spaniens eingeholt wird. Diese. Sie sollten darauf vorbereitet sein, die Finanzierungsquelle gründlich zu prüfen. Der Antragsteller selbst unterliegt den Standardanforderungen: er muss volljährig sein, keine Vorstrafen haben, sich nicht illegal in Spanien aufhalten, über eine NIE-Nummer verfügen, über eine Krankenversicherung verfügen, die eine vollständige Absicherung ohne Zuzahlungen (einschließlich Krankenhausaufenthalte) bietet, und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen Mittel zum Leben. Wird das Goldene Visum nicht nur für den Investor, sondern auch für seine Familienangehörigen beantragt, erfolgt die Berechnung nach der Formel: 400 % IPREM pro Monat für den Investor + 100 % IPREM pro Monat für jedes Familienmitglied. Der Betrag wird pro Jahr berechnet. Und es ist wichtig zu bedenken, dass es sich hierbei um persönliche Mittel des Investors handelt, die in keinem Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts stehen und nicht in der Gesamtinvestitionssumme enthalten sind. Bei positiver Entscheidung erhält der Investor (und ggf. seine Familienangehörigen) ein Goldenes Visum oder einen Investorenwohnsitz mit Arbeitsrecht. Bei der Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen die Realisierbarkeit des Projekts, der aktuelle Stand, die Finanzierungsquellen, die eigenen Mittel für den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung bestätigt werden.

Geschäftsvisum nach Spanien zur Umsetzung eines Standardprojekts

Wenn es nicht um Innovation geht, müssen Sie für die Erlangung eines Geschäftsvisums nach Spanien einen anderen Weg einschlagen, nämlich eine Aufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der Bestimmungen des Ausländergesetzes beantragen. Warum mit dem Recht auf Selbstständigkeit? Denn ein ausländischer Gründer oder Mitgründer eines Unternehmens, der ein Unternehmen aktiv leiten möchte, ist verpflichtet, sich als Gründungsunternehmer bei der Sozialversicherung anmelden zu lassen. Dementsprechend muss er vor der Anmeldung nicht nur das Aufenthaltsrecht, sondern auch das Recht zur Tätigkeit als Einzelunternehmer einholen – Autorización de residentia temporal y trabajo por cuenta propia. Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann jede sein: Baugewerbe, Restaurant- oder Hotelgewerbe, Medizin und Veterinärmedizin (möglicherweise benötigen Sie die Homologation eines Diploms , die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und den Erwerb von Lizenzen), Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungssektor usw. Es ist wichtig, dass das Geschäftsprojekt sorgfältig vorbereitet wird, damit es Informationen über die geplanten Investitionen, die Höhe der Rentabilität und die geschaffenen Arbeitsplätze enthält. Unrentable Projekte, schwer umzusetzende Projekte oder schlecht vorbereitete Projekte können aufgrund wirtschaftlicher Undurchführbarkeit abgelehnt werden.

So erhalten Sie ein Geschäftsvisum für Spanien

Ein Geschäftsvisum für Spanien wird über das spanische Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers ausgestellt. Für eine Aufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit wird ein Paket von Unterlagen einschließlich eines Geschäftsvorhabens eingereicht. Das Konsulat nimmt die Dokumente entgegen, die Entscheidung trifft jedoch der Migrationsdienst der Provinz, in deren Hoheitsgebiet die Entwicklung des Projekts geplant ist. Bei positivem Bescheid stellt das spanische Konsulat dem Antragsteller ein Einreisevisum aus, auf dessen Grundlage Sie legal in das Land einreisen können. Und schon vor Ort meldet sich der Antragsteller bei der Polizei, nimmt seine Fingerabdrücke ab und erhält eine TIE-Bewohnerkarte aus Plastik. Das Geschäftsprojekt ist das wichtigste im Gesamtpaket der Dokumente. Zur Vorbereitung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Spezialisten – professionellen Gutachtern, Steuer- und Unternehmensberatern. Um dem Projekt mehr Gewicht zu verleihen, wird empfohlen, die Genehmigung mindestens einer der folgenden spanischen Organisationen einzuholen:

  • Federación Nacional de Asociaciones de Empresarios y Trabajadores Autónomos;
  • Unión de Profesionales y Trabajadores Autónomos;
  • Confederación Intersectorial de Autónomos del Estado Español;
  • Organización de Profesionales y Autónomos;
  • Union de Asociaciones de Trabajadores Autónomos y Emprendedores.

Nach dem Ausländergesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit und ein Einreise-Geschäftsvisum nur über das spanische Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers beantragt werden. In diesem Fall müssen die allgemeinen Regeln beachtet werden:

  • keine Vorstrafen haben,
  • nicht gegen die Visabestimmungen Spaniens verstoßen,
  • kein Staatsangehöriger eines anderen EU-Landes oder Familienangehöriger eines EU-Bürgers sein,
  • Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten werden.

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Dokumente für ein Geschäftsvisum nach Spanien

Abhängig von der gewählten Art der Tätigkeit müssen Sie eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen, nämlich: Bestätigen Sie Ihren Bildungsstand und Ihre beruflichen Qualifikationen. Gemäß der geltenden spanischen Gesetzgebung erfordern bestimmte Arten von Wirtschaftstätigkeiten ein bestimmtes Maß an Ausbildung und/oder Berufserfahrung in dem Fachgebiet sowie die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsorganisation.

  • Legen Sie einen Investitionsplan vor und bestätigen Sie die Finanzierungsquellen für das Projekt.
  • Reichen Sie einen Geschäftsplan ein, in dem die Phasen der Geschäftsentwicklung, das erwartete Rentabilitätsniveau und die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze aufgeführt sind.
  • Bestätigen Sie, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um ein Jahr lang selbstständig leben zu können (die Erstaufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit wird für die Dauer eines Jahres erteilt).
  • Darüber hinaus muss dem offiziellen EX-07-Antrag, der vom Antragsteller persönlich ausgefüllt und in zweifacher Ausfertigung unterschrieben wird, Folgendes beigefügt werden:
  • Ein gültiger internationaler Reisepass sowie Kopien aller seiner Seiten;
  • Dokumente finanzieller Art, die die Verfügbarkeit ausreichender wirtschaftlicher Mittel bestätigen (z. B. Zertifikate und Kontoauszüge);
  • Quittungen für die Zahlung staatlicher Gebühren sind die Formulare 790-052 und 790-062.

Alle diese Dokumente beziehen sich direkt auf die Aufenthaltserlaubnis. Um jedoch ein Geschäftsvisum für die Einreise nach Spanien zu erhalten, müssen Sie ein zusätzliches Dokumentenpaket vorbereiten. Es umfasst:

  • Vom Antragsteller unterzeichneter Visumantrag;
  • Ein gültiger internationaler Reisepass und Kopien aller seiner Seiten (wichtiger Punkt: Die Restgültigkeit des internationalen Reisepasses muss mindestens vier Monate betragen);
  • Farbfoto für das Antragsformular;
  • Apostillierte Bescheinigung, dass keine Vorstrafen vorliegen;
  • Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine gefährlichen Krankheiten vorliegen.
  • Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben.

Alle in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumente erfordern eine Übersetzung ins Spanische. Sie können Ihre Übersetzungen im Konsulat beglaubigen lassen oder die Dienste eines vereidigten Übersetzers in Spanien in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von drei Monaten berücksichtigt, wobei Fristüberschreitungen möglich sind. Gegen einen negativen Bescheid kann Berufung eingelegt werden. Eine positive Entscheidung berechtigt Sie zum Erhalt eines Geschäftsvisums für die Einreise nach Spanien. Das Visum ist drei Monate gültig: Während dieser Zeit müssen Sie nach Spanien einreisen und sich als Einzelunternehmer bei der Sozialversicherung anmelden. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie sich innerhalb eines Monats bei der Polizei an Ihrem Wohnort anmelden, um Fingerabdrücke abzugeben und eine TIE-Bewohnerkarte aus Kunststoff zu erhalten.

Alternativer Weg für die geschäftliche Einwanderung nach Spanien

Die geschäftliche Einwanderung nach Spanien ist ein ziemlich kompliziertes Verfahren, weil… erfordert die Vorbereitung eines großen Dokumentenpakets. Am schwierigsten ist es jedoch, die spanischen Behörden von der Realisierbarkeit und wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts zu überzeugen. Im Falle einer Ablehnung oder wenn es nicht möglich ist, ein vollständiges Dokumentenpaket zusammenzustellen, können Sie einen alternativen Weg wählen: eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis durch den Kauf einer Immobilie oder finanzielle Unabhängigkeit beantragen. Dann gründen Sie vor Ort ein Unternehmen (für die Gründung eines Unternehmens ist kein Arbeitsrecht erforderlich) und ernennen Sie einen Geschäftsführer (in diesem Fall führt der Gründer sein Unternehmen nicht direkt, sondern indirekt über den Geschäftsführer, ohne jegliche Vergütung, sondern mit dem Anspruch auf Dividenden am Jahresende). Und erst dann eine Änderung der Aufenthaltserlaubnis von arbeitsfrei auf arbeitsrechtlich beantragen, d.h. das Recht beantragen, als Einzelunternehmer selbstständig zu arbeiten. Manchmal kann eine Änderung beantragt werden, nachdem das Unternehmen bereits auf den Beinen ist, und manchmal in der Vorbereitungsphase für die Gründung einer juristischen Person. Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst von einem Anwalt oder Spezialisten auf dem Gebiet des Migrationsrechts beraten zu lassen.

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