Nach spanischem Recht darf ein Einwohner Spaniens kein Fahrzeug nutzen, das in einem anderen Staat zugelassen ist. Wenn Sie kein Einwohner sind, haben Sie das Recht, ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Spanien zu nutzen, jedoch nur für maximal 6 Monate. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, haben Sie das Recht, nur Autos mit spanischen Kennzeichen zu fahren. Es gibt zwei Möglichkeiten: Kaufen Sie ein Auto in Spanien oder bringen Sie Ihr Auto mit und lassen Sie es mit spanischen Kennzeichen ummelden. Viele derjenigen, die nach Spanien ziehen, entscheiden sich dafür, ihr Auto in dieses Land zu bringen, anstatt hier ein neues zu kaufen. In diesem Artikel werden wir nicht auf die möglichen Gründe, Vor- und Nachteile einer solchen Entscheidung eingehen. Wir stehen vor einer anderen Aufgabe – nämlich über den Ablauf des Autotransports nach Spanien und die damit verbundenen Kosten. Wie transportiert man also ein Auto von Russland nach Spanien? Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung des Prozesses.
Transport eines Autos nach Spanien: Schritt eins – Überprüfung des Autos auf Konformität
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass Ihr Auto in Spanien zugelassen werden kann, das heißt, dass es einer Umweltklasse von mindestens EURO6 entspricht. Mit anderen Worten: Das Auto muss ein Homologationsverfahren durchlaufen – eine Bestätigung, dass es den europäischen Umweltstandards entspricht. Wenn Ihr eisernes Pferd nicht EURO6 entspricht, können Sie versuchen, eine private Werkstatt aufzusuchen, wo speziell ausgebildete Spezialisten Ihr Auto durch einige Modifikationen auf die erforderlichen Standards „hochziehen“ können. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall keine 100%ige Garantie. Wenn das Auto immer noch nicht den technischen EU-Standards entspricht, ist eine Zulassung in Spanien leider nicht möglich. Wenn Sie das Homologationsverfahren erfolgreich abschließen, erhalten Sie ein Certificado de Conformidad (COC) – eine Bescheinigung über die Einhaltung von Normen.
Autotransport nach Spanien: Schritt zwei – technische Inspektion
Die spanische Fahrzeuginspektion (ITV) wird von einem Mechaniker in einer autorisierten Werkstatt durchgeführt. Ein Fachmann wird Ihr Auto sorgfältig prüfen und Ihnen, wenn alles in Ordnung ist, eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung – Ficha Tecnica – ausstellen, aus der seine Eigenschaften sowie die Höhe der CO2-Emissionen hervorgehen (davon hängt die Höhe der Transportsteuer ab). . Sie erhalten außerdem eine Erlaubnis zum Führen dieses Fahrzeugs (Permiso de Circulacion). Eine technische Inspektion kostet ca. 70 – 100 €.
Autotransport nach Spanien: Schritt drei – Zollabfertigung
Ein sehr wichtiger und teilweise kostspieliger Prozess. Bei der Zollabfertigung eines Autos müssen Sie eine Steuer in Höhe von 10 % des Marktpreises des Fahrzeugs sowie eine Mehrwertsteuer von 21 % zahlen. Diese Steuern werden auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts des Fahrzeugs berechnet (festgelegt im Kauf- und Verkaufsvertrag für das Fahrzeug, andernfalls wird er nach offiziellen Tabellen ermittelt) abzüglich des Abschreibungsprozentsatzes, der vom Alter des Fahrzeugs abhängig ist – je älter es ist Je höher das Auto, desto geringer ist sein Marktwert. Beispielsweise fallen für ein Auto unter 1 Jahr 100 % der Kosten an, von 1 bis 2 Jahren – 84 %, von 2 bis 3 – 67 % usw. Nach erfolgreichem Abschluss des Zollregistrierungsverfahrens wird Ihnen ein spezielles Dokument – DUA – ausgestellt, das für die Registrierung Ihres Autos in Spanien erforderlich ist. So kostet die Zollabfertigung eines Autos, insbesondere eines Neuwagens, einen hübschen Cent, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zahlung von Zöllen und Steuern zu vermeiden, auf die wir weiter unten eingehen werden.
Autotransport nach Spanien: Schritt vier – Transportsteuer
Impuesto de matriculación – Transportsteuer – wird an die Agencia Tributaria am Ort der Registrierung gezahlt. Sie wird anhand der Höhe der CO2-Emissionen in die Atmosphäre auf folgender Skala berechnet:
- weniger als 120 g/km – 0 %;
- von 120 g/km bis 160 g/km – 4,75 %;
- von 160 g/km bis 200 g/km – 9,75 %;
- ab 200 g/km, sowie für Fahrzeuge, deren Emissionswert nicht ermittelt werden konnte – 14,75 %.
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der aktuelle Marktwert des Autos abzüglich des Wertminderungsprozentsatzes (siehe oben). Die Steuer kann vor Ort durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars entrichtet werden. Auch die Zahlung dieser Steuer kann vermieden werden, mehr dazu weiter unten.
Transport eines Autos nach Spanien: Schritt fünf – Zahlung der Jahressteuer und Zulassung des Autos
Nach allen oben beschriebenen Verfahren muss noch eine Steuer entrichtet werden: Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM) – Steuer auf Fahrzeuge mit mechanischer Traktion. Sie wird abhängig von der Motorleistung des Autos berechnet und variiert je nach Region. In der Provinz Alicante liegt der Betrag also zwischen 22,28 und 111,39 Euro. Diese Steuer wird vom Fahrzeughalter immer am 1. Januar des laufenden Jahres entrichtet. Die Registrierung eines Autos und die Zuteilung der Nummernschilder erfolgt bei der Verkehrspolizeibehörde – Jefatura de Trafico – entsprechend der Registrierung. Sie müssen persönlich zur örtlichen Verkehrspolizeibehörde kommen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Ein vollständiger Antrag in der vorgeschriebenen Form.
- Dokumente zum Nachweis des Eigentums an Immobilien in Spanien oder eines Mietvertrags für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr.
- Führerschein.
- Fahrzeugschein (Ficha Tecnica).
- Bestätigung der Zahlung der Transportsteuer (Impuesto de matriculación).
- Zahlungsnachweis der Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica (IVTM) für das laufende Jahr.
- Nachweis der Mehrwertsteuerzahlung (in Spanien oder im Kaufland).
- Kauf- und Verkaufsvertrag für Autos.
- Konformitätsbescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug den technischen EU-Normen entspricht (Certificado de Conformidad).
Das Verfahren zur Registrierung eines Autos und zur Erlangung spanischer Nummernschilder kostet etwa 96 €. Außerdem müssen Sie für die Anfertigung und den Einbau neuer Nummernschilder etwa 35 € separat bezahlen.
Wie vermeide ich die Zahlung von Steuern?
Nach spanischem Recht haben neue Einwohner des Königreichs das Recht, innerhalb eines Jahres nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ein Auto ohne Zahlung von Zöllen und Mehrwertsteuer in das Land einzuführen. Es gelten folgende Bedingungen:
- Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten, müssen Sie mindestens ein Jahr in Ihrem Land gelebt haben.
- Das Fahrzeug, das Sie importieren möchten, muss mindestens 6 Monate vor dem Einreisedatum gekauft werden.
- Im darauffolgenden Jahr darf ein nach diesem Verfahren nach Spanien importiertes Auto weder verkauft noch vermietet werden.
Was die Transportsteuer betrifft, sind Einwohner Spaniens, die vor nicht mehr als 6 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, 60 Tage lang nach der Einfuhr des Autos in das Land von der Zahlung befreit. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Zölle und Mehrwertsteuer.