Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien ohne Arbeitsrecht (residencia no lucrativa) ermöglicht es ausländischen Staatsbürgern, sich dauerhaft in Spanien aufzuhalten, ohne einer Arbeit oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen. In den meisten Fällen wird diese Art der Aufenthaltserlaubnis von Immobilieneigentümern erhalten, die ein stabiles und hohes Einkommen außerhalb Spaniens nachweisen können. Eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis wird oft auch als „weißer Aufenthalt“ bezeichnet. Es sollte nicht mit dem Investorenvisum (Goldenes Visum) verwechselt werden, das erhebliche Investitionen in spanische Immobilien oder Finanzanlagen beinhaltet. Die Erstaufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsrecht in Spanien wird über das Konsulat ausgestellt. Die erste und alle weiteren Erweiterungen erfolgen in Spanien. Heute erklären wir Ihnen ausführlich, welche Dokumente für die Verlängerung Ihres Wohnsitzes in Spanien erforderlich sind und wie das Verlängerungsverfahren abläuft. Wir erinnern Sie daran, dass eine befristete spanische Aufenthaltserlaubnis nach folgendem Schema ausgestellt und verlängert wird: 1 Jahr + 2 Jahre + 2 Jahre. Dann wird es dauerhaft. Über den Langzeitaufenthalt können Sie in diesem Artikel lesen, und heute gehen wir auf die Frage der ersten und zweiten Verlängerung (um 2 Jahre und dann um weitere 2 Jahre) ein. Sowohl die Erteilung einer ersten Aufenthaltserlaubnis in Spanien als auch deren spätere Verlängerungen werden durch die Artikel 49, 51.7 und 150.1 des Königlichen Dekrets 557/2011 vom 20. April geregelt, mit dem die Verordnung des Organgesetzes 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern eingeführt wird Spanien und seine soziale Integration“. Übrigens wird eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Spanien auf die Gesamtdauer des legalen Aufenthalts im Land angerechnet und berechtigt anschließend zum Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft.

Bedingungen für die Verlängerung des Aufenthalts in Spanien

Welche Voraussetzungen müssen also bei der Verlängerung eines arbeitsfreien Aufenthalts in Spanien erfüllt sein:

  • kein Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates, der Eurozone oder der Schweiz sein;
  • in Spanien keine Vorstrafen haben;
  • kein Einreiseverbot für Spanien oder ein anderes Land, mit dem Spanien ein bilaterales Abkommen zu diesem Thema unterzeichnet hat;
  • kein Teilnehmer am freiwilligen Rückführungsprogramm sein;
  • einen gültigen Wohnsitz ohne Arbeitserlaubnis in Spanien haben (erstmals oder nach der ersten Verlängerung verlängert). Wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts
  • Bitte beachten Sie, dass die maximal zulässige Verzögerung 90 Kalendertage beträgt. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie automatisch zum illegalen Einwanderer.

Die wirtschaftliche Komponente der Aufenthaltsverlängerung in Spanien

Voraussetzung ist die Verfügbarkeit ausreichender wirtschaftlicher Mittel für den gesamten Aufenthalt in Spanien. Wenn Sie bei der Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Verfügbarkeit der Mittel auf der Grundlage eines Jahres bestätigt haben, müssen Sie bei der ersten und zweiten Verlängerung den Betrag für zwei Jahre berechnen. Grundlage für die Berechnung sind die spanischen Lebenshaltungskosten IPREM , die im Jahr 2022 579,02 € pro Monat bzw. 6.948,24 € pro Jahr betragen. Die Berechnung erfolgt wie folgt: 400 % IPREM für 2 Jahre für den Antragsteller selbst + 100 % IPREM für 2 Jahre für jedes von ihm unterstützte Familienmitglied. Wenn es sich um minderjährige Familienangehörige im Alter handelt, die für den Erhalt der obligatorischen Sekundarschulbildung erforderlich sind, ist die Vorlage einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung erforderlich.

Zur Verlängerung Ihres Aufenthalts in Spanien ist eine Krankenversicherung erforderlich

Der Antragsteller muss entweder im öffentlichen Gesundheitssystem (Seguridad Social) versichert sein oder über eine Versicherungspolice einer privaten Versicherungsgesellschaft verfügen. Im zweiten Fall sollte besonderes Augenmerk auf den Versicherungsschutz gelegt werden: Er sollte möglichst vollständig sein, keine Zuzahlungen für Leistungen (sin copagos) beinhalten und Krankenhausaufenthalte, Diagnostik, chirurgische Eingriffe und Rückführung umfassen. Eine private Versicherung muss den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts in Spanien abdecken.

Erforderliche Dokumente zur Verlängerung Ihres Aufenthalts in Spanien ohne Arbeitserlaubnis

Die Liste der Dokumente ist Standard:

  1. Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag im etablierten Formular EX-01 in zwei Exemplaren.
  2. Original und Kopien aller Seiten eines gültigen Reisepasses.
  3. Dokumente, die die Verfügbarkeit ausreichender wirtschaftlicher Mittel bestätigen: Kontoauszüge, Schecks, Zertifikate, Bescheinigungen von Pensionsfonds, Eigentumsdokumente, Dokumente, die die Beteiligung am genehmigten Kapital von Unternehmen und das Recht auf Dividenden bestätigen, Immobilienmietverträge usw. .d .
  4. Versicherungspolice einer privaten Versicherungsgesellschaft oder SIP-Karte.
  5. Bescheinigung einer Bildungseinrichtung für einen minderjährigen Angehörigen (falls erforderlich).

Alle außerhalb Spaniens ausgestellten Dokumente (z. B. wirtschaftliche Dokumente) müssen mit einer Apostille und einer von einem vereidigten Übersetzer in Spanien angefertigten Übersetzung versehen sein.

Verfahren zur Verlängerung des Aufenthalts in Spanien ohne Arbeitserlaubnis

Der Antrag kann entweder persönlich oder durch einen Vertreter gestellt werden. Bei der persönlichen Einreichung können die Einwohner von Torrevieja jede Methode wählen, die ihnen am besten passt:

  1. Über das Regionalbüro des Migrationsdienstes (Extranjería) in Alicante. Adresse der Filiale: Calle Ebanistería 4-6. Es besteht die Möglichkeit, auch ohne Termin einen Termin zu bekommen, dennoch empfehlen wir Ihnen, vorab online einen Termin zu vereinbaren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  2. Über die PROP-Abteilung des Rathauses von Torrevieja. Besucher werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ empfangen; eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
  3. Über die spanische Post Correos. In diesem Fall wird ein eingeschriebener Brief mit Empfangsbestätigung an Extranjería gesendet.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags und aller zugehörigen Dokumente müssen Sie über ein Formular für die bezahlte staatliche Gebühr verfügen. Im etablierten Formular 790-052 müssen Sie das Kästchen im Abschnitt 2.2 „Renovation of autorización de residentia temporal“ ankreuzen. Die Gebühr im Jahr 2018 beträgt 16,08 €. Die spanischen Behörden haben drei Monate Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen. In den meisten Fällen kommt die Lösung viel früher. Gemäß Art. 51.8, wenn innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung getroffen wurde, gilt sie als positiv.

Erhalt einer offiziellen Entscheidung

Achten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf ein wichtiges Detail: Wenn Sie das Kästchen „CONSIENTO que las comunicaciones y notificaciones se realicen por medios electrónicos“ ankreuzen, werden Ihnen Benachrichtigungen elektronisch zugesandt und für den Erhalt ist ein elektronisches Zertifikat erforderlich. Wenn Sie kein Zertifikat haben und auch nicht beabsichtigen, eines zu erhalten, kreuzen Sie das Kästchen nicht an, sondern prüfen Sie, ob die Korrespondenzadresse korrekt ist. Wenn Sie einen Antrag über einen Vertreter einreichen, führt kein Weg an der elektronischen Benachrichtigung vorbei – sie wird standardmäßig angewendet, unabhängig davon, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht. Nach Erhalt einer positiven Entscheidung müssen Sie nur noch Ihre Fingerabdrücke bei einer für Sie geeigneten Polizeidienststelle in der Provinz Alicante abgeben. Kürzlich wurde der territoriale Bezug zum Wohnort abgeschafft. Jetzt können Sie prüfen, welche Termine an verschiedenen Orten verfügbar sind, und den geografisch oder zeitlich günstigsten Termin auswählen. Die Fingerabdruckregistrierung erfolgt über das Internet . Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein Gebührenformular für die Ausstellung einer Plastikkarte herunterzuladen. Tun Sie dies unbedingt, denn… Zum Zeitpunkt der Abgabe der Fingerabdrücke muss diese bezahlt werden. Speichern Sie auch die Ihnen per E-Mail zugesandte Terminbestätigung – diese enthält eine für Sie eindeutige Warteschlangennummer. Die Aufnahme verläuft nicht immer reibungslos. Von Zeit zu Zeit stürzt das System ab und friert ein, was mehrere Tage anhalten kann. Manchmal gibt es einen Konflikt mit Browsern. Wenn Sie also feststellen, dass Probleme mit der offiziellen Website aufgetreten sind, versuchen Sie zunächst, Ihren Browser/Telefon/Computer zu ändern, den Cache zu leeren und Cookies zu löschen. Wenn es nicht hilft, warten Sie ein oder zwei Tage. Infolgedessen wird die Site trotzdem repariert und der Zugriff darauf wird geöffnet.

Übermittlung von Fingerabdrücken bei der Verlängerung Ihres Wohnsitzes in Spanien

Sie müssen dem Zollformular eine Liste mit Dokumenten beifügen:

  1. Positive Entscheidung zur Verlängerung Ihres Wohnsitzes.
  2. Gültiger Reisepass.
  3. Farbfoto in Carné-Größe.
  4. Bisherige Aufenthaltskarte aus Plastik.
  5. Eine aktuelle Meldebescheinigung, die gemäß den offiziellen polizeilichen Anforderungen nur im Falle einer Änderung der Wohnadresse erforderlich ist. Aber lieber auf Nummer sicher gehen und es mitnehmen, auch wenn sich die Adresse nicht geändert hat.
  6. Ein Ausdruck der elektronischen Terminbenachrichtigung wird an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
  7. Polizeiadresse in Torrevieja: Calle Arquitecto Larramendi, 3. Einen Monat nach Abgabe Ihrer Fingerabdrücke sind Sie stolzer Besitzer einer neuen Plastikkarte. Aktualisierte Karten werden nur freitags morgens ausgegeben.

In manchen Fällen kann ein arbeitsfreier Wohnsitz in einen Arbeitswohnsitz umgewandelt werden. Dazu müssen Sie das gesamte Verfahren noch einmal durchlaufen und zusätzliche Unterlagen zu Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz einreichen.

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