Die Homologation eines Zeugnisses in Spanien ist ein Verfahren, das es ermöglicht, die in einem anderen Land erworbene Allgemeinbildung als gleichwertig mit der im aktuellen spanischen Bildungssystem angebotenen anzuerkennen. Ausländische Studierende, die ihr Studium in Spanien auf der Grundschulstufe (Educación Primaria) oder der obligatorischen Sekundarstufe (Educación Secundaria Obligatoria) fortsetzen möchten, müssen sich nicht dem Homologationsverfahren unterziehen, sondern werden einfach in den entsprechenden Kurs an einer spanischen Bildungseinrichtung eingeschrieben. Das Gleiche gilt für die Einschreibung in eine Abendschule (Escuela de adultos). Ein ausländisches Zeugnis, das von einer nicht akkreditierten Bildungseinrichtung oder einer Bildungseinrichtung, die nicht Teil des Bildungssystems eines anderen Landes ist, erworben wurde, ist für das Homologationsverfahren in Spanien nicht zulässig. Darüber hinaus unterliegen im Rahmen eines Fernstudiums erworbene Zertifikate nicht der Homologationspflicht.
Homologation des Zertifikats in Spanien: Anforderungen
Ein ausländisches Zeugnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die absolvierte Ausbildung und das erhaltene Zertifikat müssen offiziell sein, d.h. müssen dem aktuellen Bildungssystem des Landes entsprechen.
- Das Studium muss abgeschlossen sein und alle erforderlichen Prüfungen müssen erfolgreich bestanden werden. Ein in einem Drittland erworbenes Zertifikat, das in Russland einem ähnlichen Bestätigungsverfahren unterzogen wird, unterliegt in Spanien nicht der Homologation.
- Die erhaltene Ausbildung muss sowohl im akademischen Niveau als auch in der Dauer und im Programm der spanischen gleichwertig sein.
Eine erfolgreiche Homologation des Zertifikats in Spanien ermöglicht die Gleichstellung der in einem anderen Land erworbenen Ausbildung mit der obligatorischen Sekundarschulbildung: Título de Graduado/a en Educación Secundaria Obligatoria.
Homologation eines Zertifikats in Spanien: Verfahren und Dokumente
Ein Antrag auf Homologation eines Zertifikats in Spanien kann jederzeit über die offizielle Website des spanischen Bildungsministeriums oder persönlich in den Abteilungen des Ministeriums in den Provinzen eingereicht werden. Um einen Antrag elektronisch einzureichen, müssen Sie über ein elektronisches Zertifikat verfügen oder im System registriert sein. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten ist komfortabel, da etwaige behördliche Mitteilungen (Aufforderung zur Einreichung zusätzlicher Dokumente, positive oder negative Entscheidungen) sofort nachverfolgt und entsprechend ohne Zeitverlust reagiert werden kann. In der Regel wird eine begrenzte Frist für die Vervollständigung von Dokumenten oder die Einlegung von Einsprüchen eingeräumt. Wenn es nicht möglich ist, Dokumente zur Prüfung in Spanien einzureichen, können Sie sich an das spanische Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers wenden. Alle in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumente müssen legalisiert sein. Das Legalisierungsverfahren besteht aus zwei Phasen:
- Schritt eins: Anbringen der Apostille;
- Stufe zwei: Übersetzung des Dokuments ins Spanische. Akzeptabel ist sowohl eine von einem vereidigten Übersetzer (Traductor jurado) angefertigte und vom spanischen Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers beglaubigte Übersetzung.
Erforderliche Dokumente:
- Antrag des erstellten Formulars, ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung.
- Zahlungsbeleg der staatlichen Gebühr (nur wenn es sich nicht um die obligatorische Sekundarschulbildung handelt, sondern um berufliche, künstlerische, sportliche Sekundarschulbildung usw.).
- Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises des Antragstellers und ggf. seines offiziellen Vertreters.
- Eine beglaubigte Kopie des Zertifikats.
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses mit Angabe abgeschlossener Studiengänge, Fächer, Noten und Studienjahre.
Beglaubigte Kopien der Dokumente werden dem spanischen Bildungsministerium vorgelegt. Die Beglaubigung kann vor Ort bei der Abteilung des Ministeriums, das den Antrag zur Prüfung entgegennimmt, oder bei jedem spanischen Notar erfolgen. Es werden Kopien sowohl der Dokumente selbst als auch der Apostillen angefertigt und beglaubigt. [dieser Ort] Sobald die Dokumente zur Prüfung angenommen werden, wird dem Antragsteller ein vorläufiges Dokument Volante de Inscripción Condicional ausgestellt. Es ersetzt keine förmliche Entscheidung, liegt in der Verantwortung des Antragstellers und kann auch dann verwendet werden, wenn das endgültige Urteil noch nicht ergangen ist.
Homologation eines Zertifikats in Spanien: Fristen
Die Frist für die Prüfung eines Antrags auf Homologation eines Zertifikats in Spanien beträgt 3 Monate. Es wird davon ausgegangen, dass die Homologation verweigert wurde, wenn der Antragsteller nach Ablauf der angegebenen Frist keine Benachrichtigung erhalten hat. In jedem Fall kann gegen eine negative Entscheidung innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen Berufung eingelegt werden. Wenn die Entscheidung positiv ist, wird dem Antragsteller ein La Credencial-Dokument ausgestellt, das die gleiche Rechtskraft hat wie das ursprüngliche spanische Diplom der obligatorischen Sekundarschulbildung. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des angegebenen Dokuments oder einer Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie ein neues Exemplar von La Credencial anfordern, indem Sie einen offiziellen Antrag beim spanischen Bildungsministerium ausfüllen und einreichen.