Die Luxussteuer in Spanien (Impuesto sobre el Patrimonio) ist eine Steuer, die ausschließlich für Personen gilt, die ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben oder deren Eigentum sich in Spanien befindet.

Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023: Steuerbemessungsgrundlage und Territorialität

Bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage wird der Nettowert des Vermögens einer natürlichen Person berücksichtigt: Eigentum und Rechte wirtschaftlicher Natur. „Nettowert“ bedeutet, dass bestehende Belastungen, persönliche Schulden sowie ausstehende Verbindlichkeiten des Eigentümers gegenüber Dritten abgezogen werden müssen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Steuerpflicht nur dann entsteht, wenn der Gesamtwert des Eigentums, einschließlich materieller und immaterieller Vermögenswerte, die festgelegten Grenzen überschreitet. Die Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 liegt weiterhin in der Verantwortung der Autonomien, wobei auf nationaler Ebene nur allgemeine Bestimmungen geregelt sind. Jede autonome Gemeinschaft Spaniens hat das Recht, auf ihrem Territorium ein System von Steuervorteilen und -abzügen einzurichten und ihre eigenen Steuersätze und steuerfreien Mindestbeträge anzuwenden. Daher müssen bei der Steuerberechnung die örtlichen Vorschriften beachtet werden.

Spanische Luxussteuererklärung, Berichtszeitraum und Zusammenhang mit der Einkommensteuer

Die Steuer wird am letzten Tag eines jeden Kalenderjahres berechnet, d. h. Die Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 wird am 31. Dezember dieses Jahres erhoben. In diesem Fall muss das gesamte Eigentum einer natürlichen Person an diesem bestimmten Tag gemeldet werden. Das Steueranfallsdatum sollte nicht mit dem Zeitpunkt der Steuerkampagne verwechselt werden. Die Luxussteuerkampagne in Spanien findet jedes Jahr im gleichen Zeitraum wie die Einkommensteuerkampagne (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) statt. Der Beginn der Kampagne fällt in der Regel auf die ersten Apriltage und das Ende auf die letzten Junitage. Die Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 muss auf dem Formular 714 (Modelo 714) elektronisch mit einem elektronischen Zertifikat oder dem Cl@ve PIN-System angemeldet werden. Die beiden oben genannten Steuern sind aufgrund der Höhe der beiden Quotengrenzen miteinander verbunden. Und wenn eine Luxussteuererklärung eingereicht wird, ist auch eine persönliche Einkommensteuererklärung erforderlich (Modell 100). Der Steuerzahler hat das Recht, eine Steuerstundung oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Dabei ist zu bedenken, dass es sich bei der Luxussteuer in Spanien um eine individuelle Steuer handelt und für diese eine individuelle Erklärung abgegeben wird – und zwar nur in Bezug auf die Immobilie, die dem Steuerpflichtigen gehört. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Abgabe der Einkommensteuererklärung für Ehegatten und/oder Kinder. Besteht also eine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung 714, muss auch die Erklärung 100 eingereicht werden, und zwar ausschließlich in individueller Form. Im Falle des Todes eines Steuerpflichtigen während des Berichtsjahres geht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Zahlung der Luxussteuer auf die Erben über.

Aktuelle Steuersysteme

In Bezug auf die Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 gelten weiterhin zwei Belastungssysteme: persönliche und reale. Die Wahl des Systems hängt davon ab, ob die Person ihren ständigen Wohnsitz in Spanien hat oder nur Eigentum im Land besitzt. Das System der persönlichen Belastung gilt für Personen mit ständigem Wohnsitz in Spanien. In diesem Fall werden bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Eigentümers (abzüglich Belastungen und Verpflichtungen) berücksichtigt, die sich sowohl in Spanien als auch im Ausland befinden. Diese. Ansässige Privatpersonen melden ihr gesamtes Eigentum, unabhängig davon, wo es sich tatsächlich befindet (natürlich nur, wenn dessen Wertgrenze überschritten wird). Das System der tatsächlichen Belastung gilt für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, aber hier, in diesem Land, über materielle und immaterielle Vermögenswerte verfügen (wobei wiederum Belastungen und Schulden berücksichtigt werden, die sich aus Investitionen in bestimmte spanische Vermögenswerte ergeben).

Wann besteht in Spanien die Pflicht zur Abgabe einer Luxussteuererklärung?

Eine Luxussteuererklärung gemäß Formular 714 in Spanien wird eingereicht, wenn mindestens einer von zwei Umständen eintritt: 1. Das Ergebnis der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage ist eine positive Zahl. Die Bemessungsgrundlage wird nach den in der jeweiligen Autonomie geltenden Normen unter Berücksichtigung des nicht steuerpflichtigen Mindestbetrags und anderer Vergünstigungen und Abzüge berechnet. Ist das Ergebnis eine Zahl größer als Null, entsteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. 2. Der Bruttowert aller Vermögenswerte des Steuerpflichtigen übersteigt 2.000.000 €. „Bruttowert“ bedeutet einfach die Addition des Wertes aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte ohne Berücksichtigung von Belastungen, ausstehenden Schulden und anderen persönlichen Verbindlichkeiten. Im ersten Absatz wird der nicht steuerpflichtige Mindestbetrag erwähnt. Nach nationalen Standards liegt der Betrag bei 700.000 €, jede Autonomie hat jedoch das Recht, ihn auf ihrem Territorium sowohl nach unten als auch nach oben zu ändern. Übersteigt die berechnete Steuerbemessungsgrundlage den festgelegten Mindestbetrag nicht, ist die Abgabe einer Erklärung nicht erforderlich. In den meisten spanischen Autonomien gilt ein allgemeiner Mindestbetrag von 700.000 €. Nur sechs Regionen haben es in ihren Territorien geändert: Aragonien (400.000 €), Katalonien (500.000 €), Valencianische Gemeinschaft (500.000 €), Extremadura (500.000 €), Navarra (550.000 €) und das Baskenland (800.000 €). Im zweiten Absatz geht es um die Bruttokosten, und es kann sich herausstellen, dass das Ergebnis aller Berechnungen (unter Berücksichtigung von Belastungen, Verpflichtungen, Abzügen und Vorteilen) zu einem negativen Ergebnis führt. Und auch in diesem Fall wird die Erklärung abgegeben, denn Das Hauptkriterium ist in diesem Fall die Schwelle von 2.000.000 € Bruttowert. In der Region Navarra liegt dieser Schwellenwert bei 1.000.000 €.

Aktuelle Luxussteueranreize in Spanien im Jahr 2023

Die allgemeine Liste der Vorteile umfasst:

  • Als spanisches historisches Kulturerbe anerkanntes Anwesen.
  • Eigentum, das von einer der spanischen Autonomien als historisches Erbe anerkannt wurde.
  • Einige Kunst und Antiquitäten.
  • Utensilien und Haushaltsgegenstände.
  • Wirtschaftsrechte.
  • Geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte.
  • Wertpapiere im Besitz nicht in Spanien ansässiger Personen.
  • Vermögenswerte, die im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit verwendet werden.
  • Beteiligung am genehmigten Kapital einiger Unternehmen.
  • Der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen.

Für den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro. Wenn die Wohnkosten höher sind, wird ein Teil des Werts, der über der angegebenen Grenze liegt, in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Wenn beispielsweise ein Haus 450.000 € kostet, erhöht sich die Steuerbemessungsgrundlage um 150.000 €. Besteht ein ausstehendes Hypothekendarlehen in Höhe von beispielsweise 100.000 Euro, muss dies berücksichtigt werden, in diesem Fall erhöht sich die Steuerbemessungsgrundlage lediglich um 50.000 Euro. Liegen die Wohnkosten unter dem festgelegten Grenzwert, werden die tatsächlichen Kosten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Befindet sich die Wohnung 50/50 im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten, muss dies ebenfalls bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden. In jedem Fall kann der Hauptwohnsitz entweder Eigentum des Steuerpflichtigen sein oder ihm aufgrund des Nutzungsrechts (z. B. aufgrund eines Nießbrauchs) gehören. Als Utensilien und Haushaltsgegenstände gelten persönliche Gegenstände und Gegenstände sowie sonstige bewegliche Sachen, die im Haushalt und/oder für persönliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme von:

  • Schmuck;
  • Luxusgüter aus Leder und Pelz;
  • Fahrzeuge, Wasser- und Lufttransport;
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten.

Auf dem Gebiet einiger Autonomien gelten die Leistungen für ansässige Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung. Um die Leistungen zu ermitteln, müssen Sie die örtlichen Vorschriften prüfen.

So wird die Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 berechnet

Die Berechnung der Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 erfolgt nach folgendem Schema:

  1. Der Nettowert der Vermögenswerte wird als Differenz zwischen ihrem Bruttowert und den bestehenden Belastungen und Schulden berechnet. Ausnahmen von der oben genannten Liste werden berücksichtigt, einschließlich der eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen.
  2. Der Nettovermögenswert wird um den in der Autonomie geltenden nicht steuerpflichtigen Mindestwert verringert.
  3. Das erhaltene Ergebnis wird mit dem entsprechenden Einsatz multipliziert.
  4. Unterliegt der Steuerpflichtige einem Doppelbesteuerungsabkommen, wird der in Spanien zu zahlende Steuerbetrag entsprechend angepasst.
  5. Andere Steuervorteile, die im Gebiet einer bestimmten Autonomie gelten, werden berücksichtigt.

Luxussteuersätze in Spanien im Jahr 2023

In Spanien gibt es allgemein eine progressive Skala der Luxussteuersätze. Ihm gehören folgende Autonomien an: Aragonien, Kanarische Inseln, Kastilien-La Mancha und Kastilien-León. Diese Skala sieht so aus:

Steuerbemessungsgrundlage ab, € Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Gebot, %
0 € 167.129,45 € 0,2
167.129,45 € 334.252,88 € 0,3
334.252,88 € 668.499,75 € 0,5
668.499,75 € 1.336.999,51 € 0,9
1.336.999,51 € 2.673.999,01 € 1.3
2.673.999,01 € 5.347.998,03 € 1.7
5.347.998,03 € 10.695.996,06 € 2.1
10.695.996,06 € und höher 3.5

Die folgenden Autonomien wenden eine individuelle Tariftabelle an: Asturien, Balearen, Kantabrien, Katalonien, Valencianische Gemeinschaft, Extremadura, Galicien, La Rioja, Navarra, Baskenland und Murcia. Luxussteuersätze in Asturien:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 167.129.45 0,22
167.129.45 612,00 167.123.46 0,33
334.252.88 919,19 334.246.87 0,56
668.449.75 2.790,97 668.449.76 1.02
1.336.999,51 9.609,67 1.336.999,50 1,48
2.673.999,01 29.397.26 2.673.999,02 1,97
5.347.998,03 82.075.05 5.347.998,03 2,48
10.695.996,06 214.705.40 und höher 3,00

Luxussteuersätze auf den Balearen:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0 0 170.472.04 0,28
170.472.04 477,32 170.465.00 0,41
340.937.04 1.176.23 340.932.71 0,69
681.869.75 3.528,67 654.869.76 1.24
1.336.739,51 11.649,06 1.390.739,49 1,79
2.727.479,00 36.543.30 2.727.479,00 2,35
5.454.958,00 100.639.06 5.454.957,99 2,90
10.909.951.99 258.832,84 und höher 3.45

Luxussteuersätze in Kantabrien:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 167.129.45 0,24
167.129.45 401.11 167.123.43 0,36
334.252.88 1.002.75 334.246.87 0,61
668.499.75 3.041,66 668.499.76 1.09
1.336.999,51 10.328.31 1.336.999,50 1,57
2.673.999,01 31.319.20 2.673.999,02 2.06
5.347.998,03 86.403.58 5.347.998,03 2,54
10.695.996,06 222.242.73 und höher 3.03

Luxussteuersätze in Katalonien:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 167.129.45 0,210
167.129.45 350,97 167.123.43 0,315
334.252.88 877,41 334.246.87 0,525
668.499.75 2.632,21 668.500,00 0,945
1.336.999,75 8.949,54 1.336.999,26 1.365
2.673.999,01 27.199,58 2.673.999,02 1.785
5.347.998,03 74.930,46 5.347.998,03 2.205
10.695.996,06 192.853.82 9.304.003.94 2.750
20.000.000,00 448.713.93 und höher 3.480

Luxussteuersätze in der valencianischen Gemeinschaft:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0 167.129.45 0,25
167.129.45 417,82 167.123.43 0,37
334.252.88 1.036,18 334.246.87 0,62
668.499.75 3.108,51 668.499.76 1.12
1.336.999,51 10.595,71 1.336.999,50 1,62
2.673.999,01 32.255.10 2.673.999,02 2.12
5.347.998,03 88.943,88 5.347.998,03 2,62
10.695.996,06 229.061.43 und höher 3.12

Luxussteuersätze in Extremadura:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0 167.129.45 0,30
167.129.45 501,39 167.123.43 0,45
334.252.88 1.253,44 334.246.87 0,75
668.499.75 3.760,30 668.499.76 1,35
1.336.999,01 12.785,04 1.336.999,50 1,95
2.673.999,01 38.856,53 2.673.999,02 2,55
5.347.998,03 107.043.51 5.347.998,03 3.15
10.695.996,06 275.505.45 und höher 3,75

Luxussteuersätze in Galizien:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0 167.129.45 0,20
167.129.45 334,26 167.123.43 0,30
334.252.88 835,63 334.246.87 0,50
668.499.75 2.506,86 668.499.76 0,90
1.336.999,51 8.523,36 1.336.999,50 1.30
2.673.999,01 25.904,35 2.673.999,02 1,70
5.347.998,03 71.362.33 5.347.998,03 2.10
10.695.996,06 183.670.29 und höher 2,50

Luxussteuersätze in La Rioja:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 167.129.45 0,2
167.129.45 334,26 167.123.43 0,3
334.252.88 835,63 334.246.87 0,5
668.499.75 2.506,86 668.499.76 0,9
1.336.999,51 8.523,36 1.336.999,50 1.3
2.673.999,01 25.904,35 2.673.999,02 1.7
5.347.998,03 71.362.33 5.347.998,03 2.1
10.695.996,06 183.670.29 und höher 3.5

Luxussteuersätze in Navarra:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0 0 155.511.88 0,16
155.511.88 248,82 155.511.88 0,24
311.023.76 622.04 311.023.76 0,40
622.047.53 1.866,13 622.047.53 0,72
1.244.095,06 6.344,87 1.244.095,06 1.04
2.488.190,11 19.283,46 2.488.190,11 1,36
4.976.380,22 53.122.84 4.976.380,22 1,68
9.952.760,45 136.726.02 und höher 2,00

Luxussteuersätze im Baskenland:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 800.000,00 0,20
800.000,00 1.600,00 800.000,00 0,60
1.600.000,00 6.400,00 1.600.000,00 1,00
3.200.000,00 22.400,00 3.200.000,00 1,50
6.400.000,00 70.400,00 6.400.000,00 1,75
12.800.000,00 182.400,00 und höher 2,00

Luxussteuersätze in Murcia:

Steuerbemessungsgrundlage bis zu, € Festkontingent, € Verbleibende Steuerbemessungsgrundlage bis zu € Gebot, %
0,00 0,00 167.129.45 0,24
167.129.45 401.11 167.123.43 0,36
334.252.88 1.002.75 334.246.87 0,60
668.499.75 3.008,23 668.499.76 1.08
1.336.999,51 10.228,03 1.336.999,50 1,56
2.673.999,01 31.085,22 2.673.999,02 2.04
5.347.998,03 85.634.80 5.347.998,03 2,52
10.695.996.06 220.404.35 und höher 3,00

Andalusien hat mit Beschluss des Regierungsrates vom 20. September 2022 die Luxussteuer auf seinem Territorium vollständig ausgesetzt. In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gibt es eine 100-prozentige Steuererleichterung, allerdings bleibt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehen, wenn der Bruttowert aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Steuerpflichtigen den aktuellen Schwellenwert von 2.000.000 € überschreitet. Die interessantesten Luxussteuervorteile in Spanien, gültig in verschiedenen Autonomien:

  • Aragon – Steuererleichterung von bis zu 99 % (jedoch nicht mehr als 300.000 €) für Menschen mit Behinderungen, die Objekte des historischen/kulturellen/nationalen Erbes besitzen;
  • Asturien – Steuervorteil von bis zu 99 % für Eigentümer von Eigentum und/oder Rechten mit dem Status eines historischen/kulturellen/nationalen Erbes;
  • Balearen – Steuervorteil von bis zu 90 % für Eigentümer von Immobilien mit Kulturerbestatus;
  • Kantabrien – bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage werden Eigentum und Rechte mit dem Status eines historischen/kulturellen/nationalen Erbes nicht berücksichtigt;
  • Kastilien und León – für Menschen mit Behinderungen werden Eigentum und Rechte mit dem Status eines historischen/kulturellen/nationalen Erbes bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt;
  • Katalonien – Steuervorteil von bis zu 95 % auf Waldflächen und bis zu 99 % für Menschen mit Behinderungen, die historische/kulturelle/nationale Kulturerbestätten besitzen;
  • Valencianische Gemeinschaft – der steuerfreie Mindestbetrag erhöht sich von 500.000 auf 1.000.000 € für Steuerzahler mit einer psychischen Erkrankung und einem Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit von 33 % oder mehr, sowie für Steuerzahler mit einer Sinneskrankheit und einem Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit von 65 % oder mehr ;
  • Extremadura: Der steuerfreie Mindestbetrag erhöht sich von 500.000 € auf 600.000 € für Steuerpflichtige mit einer Behinderung von 33 bis 50 %, auf 700.000 € für Steuerpflichtige mit einer Behinderung von 50 bis 65 % und auf 800.000 € für Steuerpflichtige mit einer Behinderung von über 65 % ;
  • Galizien – es wird ein allgemeiner Steuervorteil von 25 % gewährt, sowie zusätzliche Vorteile für die Gründung neuer Unternehmen oder die Ausweitung der Aktivitäten neuer Unternehmen, Investitionen in den Agrarsektor, die Entwicklung der Landwirtschaft in neuen Gebieten und die Beteiligung am Kapital von Unternehmen, die Immobilien verwalten Immobilien in historischen Zentren, Investitionen in die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen in Galizien;
  • La Rioja – Steuervorteil von bis zu 25 % bei der Gründung oder Erweiterung lokaler Fonds in La Rioja;
  • Region Murcia – 100 % Steuererleichterung für Investitionen in Projekte von regionalem öffentlichem Interesse.

Wenn Sie noch Fragen zur Luxussteuer in Spanien im Jahr 2023 haben oder Hilfe bei der Einreichung einer Steuererklärung und der Zahlung dieser Steuer benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten .

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