Für die Fortsetzung des Studiums im Land oder für eine Beschäftigung kann die Homologation eines in einem anderen Staat ausgestellten Diploms in Spanien erforderlich sein. Dieses Verfahren ist nicht einfach und recht zeitaufwändig. Einen Teil der Verwaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Apostille und konsularische Beglaubigung von Kopien) muss der Antragsteller in seinem Heimatland erledigen, den Rest direkt in Spanien.
Anerkennung eines Diploms in Spanien: Grundbegriffe und Konzepte
Bevor Sie ein Gespräch darüber beginnen, wie ein Diplom in Spanien homologiert (also bestätigt) wird, ist es notwendig, die Bedingungen zu verstehen. Bei der Legalisierung eines Diploms (legalización) handelt es sich um die Erstellung eines ausländischen Bildungsdokuments zur Vorlage beim spanischen Bildungsministerium. Die Legalisierung besteht darin, das Diplom selbst und seine Beilage mit einer Apostille zu versehen und die Dokumente anschließend ins Spanische zu übersetzen. Es sind nur zwei Arten der Übersetzung zulässig: beeidigte Übersetzung oder konsularische Übersetzung. Homologation eines Diploms (homologación) – Gleichstellung eines an einer ausländischen Universität erworbenen Abschlusses mit dem entsprechenden spanischen Titel. Den Titel wählen Sie selbst, daher ist es sehr wichtig, ernsthafte Vorarbeit zu leisten:
- Analysieren Sie vorhandene spanische Fachgebiete und Qualifikationen in dem von Ihnen benötigten Bereich;
- Vergleichen Sie Studiengänge und wählen Sie den Studiengang aus, der in Bezug auf Themen und Vorbereitungszeit die größtmögliche Übereinstimmung bietet.
Abhängig vom Grad der Überschneidung zwischen den Programmen kann die Homologation eines Diploms in Spanien sein:
- Vollständig – Das spanische Bildungsministerium wird über die vollständige Bestätigung der Qualifikationen entscheiden.
- Teilweise – das spanische Bildungsministerium erkennt die Qualifikationen des Bewerbers teilweise an und verpflichtet ihn, die fehlenden Disziplinen innerhalb eines streng festgelegten Zeitrahmens zu bestehen. Es ist schwierig, die Anzahl der Artikel im Voraus vorherzusagen: Es könnte sich um einen Artikel handeln, aber auch um zehn. Für die Vorbereitung und das Bestehen der Prüfungen sind in jedem Fall ein bis mehrere Semester vorgesehen. Der Bewerber hat zudem das Recht auf freie Hochschulwahl.
- Verweigerung der Homologation – dies geschieht, wenn es im spanischen System keine gleichwertige Qualifikation gibt.
Die Anerkennung akademischer Disziplinen (convalidación) ist die Anerkennung von außerhalb Spaniens absolvierten Fächern. Typischerweise wird das Bestätigungsverfahren von einem Studenten durchgeführt, der von einer ausländischen Universität an eine spanische wechselt und zuvor bestandene Fächer anrechnen möchte. Die Validierung erfolgt häufig durch die Universität selbst.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms (equivalencia) ist ein seltenes Verfahren, das der Homologation ähnelt, jedoch in Bezug auf ausländische Diplome durchgeführt wird, die die Zuweisung einer Qualifikation an einen Absolventen bestätigen, was in Spanien nicht geregelt ist.
Anerkennung eines Universitätsdiploms in Spanien
In Spanien gibt es zwei Hochschulniveaus:
- Bachelor-Abschluss – Grado
- Master-Abschluss – Máster
Es kommt häufig vor, dass das spanische Bildungsministerium einem ausländischen Staatsbürger die Wahl lässt: der Homologation eines Diploms mit einem Abschluss auf einem niedrigeren Niveau (Grado), jedoch ohne das Bestehen zusätzlicher Prüfungen, zuzustimmen oder einen Abschluss auf dem Máster-Niveau zu bestätigen, jedoch nur Vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses weiterer Disziplinen. Wir richten Ihr Augenmerk auf folgende Punkte:
- Die Entscheidung trifft der Antragsteller einmalig, ist endgültig und kann nicht geändert werden. Wenn Sie sich entscheiden, Grado zuzustimmen, um Prüfungen zu vermeiden, können Sie Ihre Meinung nicht ändern und später wieder zurückkehren. Dies hindert Sie jedoch nicht daran, sich in Zukunft an einer Universität oder Wirtschaftshochschule einzuschreiben, die erforderlichen Kurse zu absolvieren und den Master-Abschluss zu erlangen.
- Wenn Sie zugestimmt haben, die Prüfungen abzulegen, sind Sie dafür verantwortlich, den gesamten Prozess innerhalb der vorgeschriebenen Frist abzuschließen. Das Nichtbestehen mindestens einer Disziplin gilt als Grund für die Verweigerung der Homologation des Diploms.
- Das Homologationsverfahren kann nur einmal abgeschlossen werden. Diplome, für die bereits eine behördliche Entscheidung (positiv oder negativ) vorliegt, unterliegen nicht der Re-Homologation.
Voraussetzungen für ausländische Diplome
Ausländische Diplome, die im Ausstellungsland rechtsgültig sind, werden in Spanien zur Homologation akzeptiert, d. h. ausgestellt von akkreditierten Bildungseinrichtungen. Auf dem Originaldiplom und seiner Beilage muss eine Apostille angebracht werden. Die Übersetzung dieser Dokumente muss vom spanischen Konsulat beglaubigt sein oder durch einen vereidigten Übersetzer – Traductor Jurado – erfolgen. In 99 % der Fälle verlangt das spanische Bildungsministerium auch ein Bildungsprogramm – ein offizielles mehrseitiges Dokument, in dem für jedes Fachgebiet ein detaillierter Lehrplan mit Angabe aller Disziplinen dargelegt ist. Vor einigen Jahren war eine einfache Übersetzung des Programms erlaubt, doch seit Kurzem verlangt das Ministerium eine beglaubigte Übersetzung. Das Programm ist nicht durch eine Apostille beglaubigt. [dieser Ort] Dem Antrag müssen beglaubigte Kopien der Dokumente beiliegen, keine Originale. Wir empfehlen, notariell beglaubigte Kopien anzufertigen und einzureichen, die Originale jedoch aufzubewahren. Sie können Ihre Dokumente auch in den Regionalbüros des spanischen Bildungsministeriums und beim spanischen Konsulat beglaubigen lassen. Wenn das Originaldiplom und die Beilage aus irgendeinem Grund dem spanischen Bildungsministerium vorgelegt wurden, können sie nach Abschluss des Homologationsverfahrens auf offiziellen Antrag zurückgegeben werden.
Anerkennung eines Diploms in Spanien: Verfahren
Die Einreichung der Unterlagen kann entweder durch den Antragsteller persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Einreichung kann elektronisch über die offizielle Website des Ministeriums erfolgen (dazu ist ein elektronisches Zertifikat oder eine Registrierung im System erforderlich) oder in Papierform über die Abteilungen des Ministeriums in jeder Provinz Spaniens. Die staatliche Gebühr (Formular 790-107) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt werden. Im Jahr 2019 betrug die Gebühr 163,22 €. Folgende Unterlagen sind dem Antrag in der vorgeschriebenen Form beizufügen:
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises des Antragstellers.
- Eine beglaubigte Kopie eines mit der Apostille versehenen Diploms, aus dem die erworbenen Qualifikationen hervorgehen, sowie eine beglaubigte Übersetzung.
- Eine beglaubigte Kopie der apostillierten Diplombeilage mit Angabe der Studienjahre, der Studienform, der absolvierten Disziplinen und deren Umfang (in Stunden oder Credits) sowie eine beglaubigte Übersetzung.
- Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben.
- Ein Dokument, das bestätigt, dass der Bewerber Spanisch auf einem für die Arbeit in seinem Fachgebiet ausreichenden Niveau spricht.
Auf der Website des Bildungsministeriums wird darauf hingewiesen, dass die oben genannten Dokumente für die Einleitung des Homologationsverfahrens von grundlegender Bedeutung sind. Das Ministerium behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. In der Regel wird das oben genannte Programm angefragt. Das spanische Bildungsministerium hat drei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Dies bedeutet, dass die Standardantwort „Nein“ lautet, wenn eine Entscheidung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist getroffen wird. Aufgrund der Langwierigkeit aller bürokratischen Verfahren in Spanien kann es jedoch sein, dass Ihre Dokumente nach drei Monaten immer noch in der Warteschlange zur Prüfung stehen. Durch die Online-Einreichung sind Sie jederzeit über den Stand des Verfahrens im Bilde und erhalten alle amtlichen Mitteilungen rechtzeitig. Wenn Sie mit der endgültigen Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen Berufung einlegen. Wenn Sie noch Fragen zur Homologation eines Diploms in Spanien haben, beantworten unsere Spezialisten diese gerne.