Die Rente in Spanien ist ein ernstes und komplexes Thema, daher planen wir, diesem Thema mehrere Artikel zu widmen. Uns als Ausländer interessieren nicht nur die Maßstäbe bezüglich Alter und Dienstzeit, sondern auch die Berücksichtigung der zuvor in unserem Heimatland zurückgelegten Dienstzeit, welche Unterlagen Einwohner für den Ruhestand einreichen müssen usw. Heute sprechen wir über Renten in Spanien im Allgemeinen und die Anforderungen an zukünftige Rentner. Unser Thema sind Arbeitsrenten bzw. Altersrenten. Lassen wir Renten wegen Verlust des Ernährers, Invalidität und anderen besonderen Gründen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Artikels. Wir berücksichtigen nur Renten, die in direktem Zusammenhang mit unserer Arbeit, unserem Gehalt und unserer Dienstzeit stehen, d. h. mit Beiträgen zur spanischen Sozialversicherung – Seguridad Social. Bürger, die in Spanien eine Rente beantragen, müssen vier Grundvoraussetzungen erfüllen:

  1. Bei der Sozialversicherung angemeldet sein, d.h. arbeiten und soziale Beiträge leisten.
  2. Erreichen Sie das Rentenalter. Wir glauben, dass jeder weiß, dass Spanien das Rentenalter bis 2027 schrittweise auf 67 Jahre anhebt (sowohl für Männer als auch für Frauen). Entspannung ist nur für Arbeitnehmer mit umfassender Erfahrung vorgesehen. Wenn Sie 38,5 Jahre oder mehr im Dienst sind, beträgt Ihr mögliches Renteneintrittsalter im Jahr 2027 65 Jahre. Für andere Jahre finden Sie Daten in der Tabelle.
  3. Sie verfügen über mindestens 15 Jahre Berufserfahrung.
  4. Sie haben Anspruch auf eine Rente gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Der erste Absatz befasst sich mit verschiedenen Arbeitsformen: einfache Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen, Einzelunternehmer , Arbeitnehmer im Bergbausektor oder in der Fischerei usw. Es ist nicht erforderlich, zum Zeitpunkt der Pensionierung in Spanien erwerbstätig zu sein. Die Gesetzgebung sieht andere Situationen vor (z. B. die Anmeldung beim Arbeitsamt ), aber die Hauptsache ist, die Anforderungen an Alter und Dienstzeit zu erfüllen. Bis 2027 befinden wir uns in einer Übergangsphase, in der das Rentenalter schrittweise angehoben wird. Von 2013 bis 2018 wird das Renteneintrittsalter jährlich um einen Monat erhöht. Von 2018 bis 2027 beträgt die jährliche Steigerung zwei Monate. Das Alter von 67 Jahren und 38,5 Jahren Berufserfahrung ist ein allgemeiner Fall, der nicht für diejenigen Bürger gilt, die in Spanien das Recht auf Vorruhestand erhalten. [dieser Ort] Die erforderliche Mindesterfahrung beträgt 15 Jahre oder 5.475 Tage. Wenn Sie 15 Jahre lang gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf eine allgemeine Altersrente. Aber! Beachten Sie unbedingt, dass mindestens zwei Dienstjahre in den 15 Jahren unmittelbar vor Ihrer Pensionierung in Spanien liegen müssen. Um es einfacher zu erklären: Wenn Sie ab dem 20. Lebensjahr (also bis zum 35. Lebensjahr) 15 Jahre lang gearbeitet haben und dann keinen Tag mehr gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Altersrente. Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie planen, im Jahr 2027 mit 67 Jahren in Rente zu gehen, müssen Sie nach dem 52. Lebensjahr mindestens 2 Jahre lang gearbeitet haben, d. h. im Zeitraum von 2012 bis 2027. Für diejenigen Bürger, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden in Spanien Sonderrenten gewährt (ebenfalls vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Regeln und Anforderungen). Der Anspruch auf eine Rente entsteht in Spanien am Tag der Entlassung oder am Tag der Einreichung eines Antrags bei der Sozialversicherung, wenn der Arbeitnehmer einem Sondersystem unterliegt oder arbeitslos ist. Lassen Sie uns nun ein wenig darüber sprechen, wie Renten in Spanien klassifiziert werden. Erstens gibt es Arbeitsrenten (Pensión contributiva) und Nichtarbeitsrenten (Pensión no contributiva), über erstere haben wir oben gesprochen. Darüber hinaus ist es erlaubt:

  • Vollpensionierung, d.h. Feierabend;
  • Teilpensionierung (in bestimmten gesetzlich zulässigen Fällen) und Weiterbeschäftigung in Form einer Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitigem Bezug eines Teils der Rente;
  • Wiederaufnahme einer Teilzeitbeschäftigung nach Bezug einer Rente (in manchen Fällen gesetzlich zulässig);
  • Vorruhestand (freiwillig oder erzwungen).

Eine vorzeitige Pensionierung ist nur möglich, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der zukünftige Rentner muss bei der Sozialversicherung gemeldet sein und mindestens 61 Jahre alt sein.
  • Die Betriebszugehörigkeit muss mindestens 30 Jahre betragen, wobei mindestens 2 Arbeitsjahre innerhalb der 15 Jahre vor der vorzeitigen Pensionierung erbracht werden müssen.
  • Meldepflicht beim Arbeitsamt für mindestens 6 Monate vor der Pensionierung.
  • Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Auslaufen des Arbeitsvertrages oder eine nicht freiwillige, sondern aus einem anderen Grund erfolgende Kündigung sein.

Wie Sie sehen, müssen Sie bei der Planung Ihres Ruhestands in Spanien viele Bedingungen und Anforderungen berücksichtigen. Eine Vorabberatung erhalten Sie jederzeit bei der Sozialversicherungsstelle Ihres Wohnortes. Vergessen Sie nicht, vorab einen Termin zu vereinbaren. Einwohner von Torrevieja können sich an die Oficina de Seguridad Social Torrevieja in der Calle Urbano Arregui, 8, 03185 Torrevieja wenden. Kontakttelefon: 966708006. Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr. Sie können einen Termin telefonisch, auf der offiziellen Website oder direkt im Büro vereinbaren.

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