Bürger der Russischen Föderation, die für einen dauerhaften Aufenthalt nach Spanien gezogen sind, müssen in Spanien häufig eine Vollmacht ausstellen, um bestimmte Probleme in Russland zu lösen. Zu diesen Themen gehören vor allem:
- Diverse Immobilientransaktionen ( Verkäufe , Erbschaften etc.).
- Durchführung von Banktransaktionen (Eröffnung und Schließung von Konten, Erhalt von Bankkarten usw.).
- Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren in Behörden und Behörden, vor Gericht usw.
Arten von Vollmachten in Spanien
Es gibt drei Arten von Vollmachten (auf Spanisch: Escritura de Poder), je nachdem, welche Vollmachten der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person überträgt:
- Einmalige Vollmacht. Es wird ausschließlich dazu verwendet, eine bestimmte Aktion auszuführen, bei deren Abschluss es seine Kraft verliert.
- Sondervollmacht. Gibt dem Treuhänder das Recht, für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Handlungen für den Auftraggeber vorzunehmen.
- Generalvollmacht. Gibt dem Treuhänder das Recht, alle Handlungen für den Auftraggeber vorzunehmen, als dessen Vertreter aufzutreten und über sein Eigentum zu verfügen.
Methoden zur Registrierung einer Vollmacht in Spanien
Es gibt zwei Möglichkeiten, in Spanien eine Vollmacht für Bürger der Russischen Föderation auszustellen: über das russische Konsulat in Madrid und Barcelona und über einen spanischen Notar. Im letzteren Fall kann die Vollmacht auf Spanisch oder gleichzeitig in zwei Sprachen – Spanisch und Russisch – ausgestellt werden. Jede dieser Methoden hat ihre Vor- und Nachteile.
Registrierung einer Vollmacht beim russischen Konsulat in Spanien
Wenn keine Fristen drängen, können Sie beim russischen Konsulat in Spanien in Madrid und Barcelona eine Vollmacht ausstellen. Auf diese Weise können Sie eine Vollmacht auf Russisch ausstellen, ohne einen Übersetzer beauftragen und eine Apostille anbringen zu müssen, was Ihnen erhebliche Einsparungen ermöglicht. Die Kosten für die Beantragung einer Vollmacht beim Konsulat betragen 25-45 Euro. Der Hauptnachteil dieser Methode ist das Timing. Auf einen Termin im Konsulat muss man oft mehrere Monate warten und eine Vollmacht kann dringend benötigt werden.
Registrierung einer Vollmacht in Spanien durch einen spanischen Notar
Sie können in Spanien eine Vollmacht durch einen spanischen Notar in der Amtssprache dieses Staates – Spanisch – erteilen. Da die Vollmacht in Russland vorgelegt werden muss, muss sie von einem offiziellen Übersetzer ins Russische übersetzt werden. Darüber hinaus muss die Vollmacht in manchen Fällen mit einer Apostille versehen werden. Erwähnenswert ist hier, dass zwischen Russland und Spanien ein bilaterales Abkommen über Rechtshilfe besteht, das die Abschaffung der Notwendigkeit der Legalisierung juristischer Dokumente vorsieht, sodass in einigen Fällen keine Apostille erforderlich ist – es reicht aus, die Dokumente zu beglaubigen Urkunde mit dem Amtssiegel eines Notars (je nachdem, wo die Vollmacht eingereicht wird). Sollte dennoch eine Apostille erforderlich sein, sieht das Verfahren wie folgt aus:
- Registrierung einer Vollmacht in Spanien bei einem spanischen Notar auf Spanisch.
- Anbringen einer Apostille auf einer Vollmacht.
- Übersetzung einer Vollmacht aus dem Spanischen ins Russische durch einen offiziellen Übersetzer.
- Beglaubigung der Übersetzung durch einen russischen Notar.
Die letzten beiden Punkte werden auf dem Territorium Russlands durchgeführt. Dieser Vorgang nimmt weniger Zeit in Anspruch als die Erteilung einer Vollmacht über das Konsulat und ist in manchen Fällen die einzige Option. Sein Nachteil sind die hohen Kosten. Obwohl die Beurkundung der Vollmacht selbst durch einen spanischen Notar etwa 50 Euro kostet, was nicht so teuer ist, wird eine weitere Übersetzung und Legalisierung des Dokuments die Kosten des Verfahrens erheblich erhöhen – bis zu 350-400 Euro. Gemäß Artikel 150 des Königlichen Dekrets 45/2007 vom 19. Januar sind spanische Notare berechtigt, eine Vollmacht gleichzeitig auf Spanisch und in der Sprache des Erteilungsgebers (in unserem Fall Russisch) auszustellen. In diesem Fall muss der Notar entweder selbst diese Sprache beherrschen oder die Hilfe eines professionellen Übersetzers in Anspruch nehmen, der sich mit juristischen Themen auskennt. Die Tatsache seiner Anwesenheit wird in der Vollmacht berücksichtigt. Darüber hinaus muss er mit seiner Unterschrift die Übereinstimmung von Originaltext und Übersetzung bescheinigen. Wenn Sie Fragen zur Registrierung einer Vollmacht in Spanien haben, helfen Ihnen unsere Spezialisten gerne weiter.