Bedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien beim Immobilienerwerb

Wenn Sie in Spanien eine Immobilie erwerben, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  1. Die bloße Tatsache, dass Sie über Immobilien in Spanien verfügen, reicht nicht aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Um einen Wohnsitz in Spanien zu erhalten, müssen Sie Ihre wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit, ein stabiles Einkommen und die Quelle dieses Einkommens nachweisen.
  2. Wenn die spanischen Behörden eine positive Entscheidung treffen, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis (was logisch ist, denn bei der Einreichung der Unterlagen werden Sie Ihr Möglichstes tun, um nachzuweisen, dass Sie über ein hohes und stabiles Einkommen verfügen, das Ihnen die Arbeit aus der Ferne ermöglicht). oder überhaupt nicht funktionieren).
  3. Beim Kauf teurer Immobilien (ab 500.000 Euro) wird die Situation viel einfacher: Sie erhalten das Recht, ein Goldenes Visum zu beantragen, worüber wir in unserem Artikel geschrieben haben.

Deshalb betrachten wir heute eine Situation, in der Sie eine Immobilie in Spanien für weniger als 500.000 € erworben haben und beabsichtigen, eine spanische Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen werden beim spanischen Konsulat in Ihrem ständigen Wohnsitzland eingereicht. Alle in einer Fremdsprache (Russisch, Ukrainisch, Kasachisch usw.) verfassten Dokumente müssen ins Spanische übersetzt und beglaubigt werden (sowohl eine konsularische Beglaubigung als auch eine von einem vereidigten Übersetzer in Spanien beglaubigte Übersetzung sind zulässig). Die Erstaufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von 1 Jahr erteilt. Wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind, verlängert sich die Aufenthaltsdauer dann um 2 Jahre, dann um weitere 2 Jahre und Sie werden danach stolzer Besitzer einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis , die nur alle 5 Jahre die Erneuerung einer Aufenthaltskarte aus Plastik erfordert die Polizei. [dieser Ort] Es muss berücksichtigt werden, dass ein spanischer Wohnsitz seinem Eigentümer bestimmte Verpflichtungen auferlegt (zum Beispiel, sich mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien aufzuhalten).

Zwingende Voraussetzungen für den Antragsteller, um beim Immobilienerwerb eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten:

  • Sie dürfen nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, der Schweiz oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes sein und kein naher Verwandter von Staatsangehörigen dieser Länder sein.
  • Halten Sie sich nicht illegal in Spanien auf.
  • Sie dürfen weder in Spanien noch im Land Ihres ständigen Wohnsitzes wegen Straftaten, die im spanischen Recht vorgesehen sind, vorbestraft sein.
  • Es gibt kein Einreiseverbot in das Hoheitsgebiet Spaniens sowie in das Hoheitsgebiet der Länder, mit denen Spanien entsprechende Abkommen unterzeichnet hat.
  • Sie müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um in Spanien zu leben, alle möglichen Ausgaben zu decken und gegebenenfalls in Ihr Heimatland zurückzukehren. Wird eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien für die ganze Familie beantragt, erfolgt die Berechnung wie folgt:
    • 400 % IPREM (Mehrzweck-Gesamteinkommensrate) pro Monat und Antragsteller.
    • 100 % IPREM pro Monat für jedes Familienmitglied, für das eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird.
  • Sie müssen über eine Krankenversicherung einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft verfügen.
  • Gemäß den International Sanitation Regulations 2005 dürfen Sie nicht an Krankheiten leiden, die die Gesundheit anderer beeinträchtigen könnten.
  • Nehmen Sie nicht am freiwilligen Rückführungsprogramm teil.

Erforderliche Dokumente zur Erlangung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis beim Immobilienkauf

Zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags beim spanischen Konsulat müssen Sie Originale und Kopien aller erforderlichen Dokumente zur Hand haben.

  • Antrag auf ein Visum vom Typ D in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Antragsteller oder seinem offiziellen Vertreter unterzeichnet (wenn der Antragsteller minderjährig ist). Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
  • AntragsformularEX-01 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Antragsteller oder seinem offiziellen Vertreter (sofern der Antragsteller minderjährig ist) unterzeichnet.
  • Zahlungsbestätigung:
    • Gebühren für die Beantragung eines Visums;
    • Gebühren für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ( Formular 790-052 ).
  • Farbfoto auf weißem Hintergrund (Passgröße).
  • Ein gültiger Reisepass (darf nicht früher als ein Jahr ablaufen).
  • Für einen erwachsenen Antragsteller – ein Führungszeugnis, ausgestellt von den offiziellen Behörden seines Landes oder des Landes, in dem der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
  • Dokumente, die die Verfügbarkeit ausreichender Mittel für den gesamten Aufenthalt in Spanien bestätigen (basierend auf dem Antragsteller selbst und seinen Familienangehörigen). Als solches Dokument wird ein Auszug aus einem bei einer spanischen Bank eröffneten Konto anerkannt. Der Antragsteller selbst und jedes seiner Familienangehörigen müssen mindestens 200 € pro Aufenthaltstag erhalten, d. h. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens 70.000 Euro pro Familienmitglied bei einer spanischen Bank hinterlegt sein.
  • Dokumente, die ein stabiles Einkommen bestätigen. Zu diesen Dokumenten gehören Auszüge aus dem Grundbuch, Mietverträge, gesetzliche Dokumente, nach denen der Antragsteller Gründer eines Unternehmens (von Unternehmen) mit Anspruch auf Dividenden ist, Arbeitsbescheinigungen, aus denen die Position, das Gehalt und die Fähigkeit zur Fernarbeit hervorgehen, Gewinn- und Verlustrechnungen (2-NDFL und 3-NDFL), Bankbescheinigungen über den Saldo auf Girokonten und Einlagen, Zertifikate von Investmentfonds usw.

Wir empfehlen Ihnen, die Erstellung von Finanzdokumenten sehr ernst zu nehmen. Die spanischen Behörden betrachten sie als Garantie dafür, dass der Antragsteller und seine Angehörigen keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz oder irgendeine Art von Sozialhilfe haben. Der Antragsteller behält jedoch das Recht, in Spanien ein eigenes Unternehmen zu eröffnen und als Gründer des Unternehmens mit Anspruch auf Dividenden aufzutreten.

  • Eine Krankenversicherung, die im Todesfall die Rückführung des Leichnams in sein Heimatland beinhalten muss.
  • Ärztliche Bescheinigung.
  • Notariell beglaubigte Kaufurkunde für Immobilien in Spanien und ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch (Nota simple informativa).
  • Ein Motivationsschreiben, in dem der Antragsteller in freier Form darlegt, warum er selbst umziehen und seine Familie für einen dauerhaften Aufenthalt nach Spanien holen möchte.

Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien beim Immobilienkauf

  • Die Bewerbungsprüfungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn Sie nach Ablauf der angegebenen Frist keine Benachrichtigung erhalten haben, gilt die Aufenthaltserlaubnis als verweigert.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung ist der Antragsteller verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung persönlich beim Konsulat zu erscheinen und ein D-Visum zu erhalten. Bei Nichterscheinen gilt dies als Ablehnung des Antragstellers ein Visum einholen und die Unterlagen ins Archiv überführen.

Autorisierung vor Ort

  • Innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des D-Visums muss der Antragsteller in Spanien eintreffen. Die Erstaufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt, wobei dieser Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Überschreitens der spanischen Grenze gezählt wird.
  • Innerhalb eines Monats ab dem Datum der Einreise nach Spanien muss der Antragsteller persönlich bei der Ausländerpolizei am Wohnort eine Plastik-Aufenthaltskarte (Tarjeta de Residencia) beantragen und Fingerabdrücke abgeben. Terminvereinbarungen sind ausschließlich online möglich.
  • Zum Zeitpunkt der Abgabe der Fingerabdrücke muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:
    • Gültiger Reisepass mit ausgestelltem D-Visum.
    • Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte, Formular EX-17, in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt.
    • Positive Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Resolución positive).
    • Zahlungsbeleg über die Gebühr für die Ausstellung einer Bewohnerkarte (das Gebührenformular kann im Rahmen der Online-Terminvergabe heruntergeladen werden).
    • 3 frische Farbfotos auf weißem Hintergrund im Carné-Format.

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