Der jüngste Ministerrat hat neue Mechanismen verabschiedet, um Einzelunternehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, die sich aufgrund der Gesundheitskrise in einer schwierigen Situation befinden. Zum neuen Maßnahmenpaket gehört eine Initiative, die es gewerblichen Mietern ermöglicht, während der Krise ein Moratorium für die Mietzahlungen zu beantragen. Es handelt sich um Gewerbeflächen im Besitz großer Eigentümer und staatlicher Unternehmen. Für Kleinbesitzer wird in diesem Fall vorgeschlagen, laufende Zahlungen aus einer Kaution (Fianza) mit anschließender Rückerstattung dieses Betrags innerhalb eines Jahres zu leisten, und es wird außerdem empfohlen, für beide Seiten vorteilhafte bilaterale Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem betroffenen Mieter abzuschließen durch die Krise. Der Minister für Industrie, Handel und Tourismus, Reyes Maroto, hat zuvor erwähnt, dass die Regierung nach Möglichkeiten sucht, jene Unternehmer und Firmen zu unterstützen, die angesichts eines starken Gewinnrückgangs gezwungen sind, Miete für Gewerbeflächen zu zahlen. Dies ist einer der größten Ausgabenposten dieser Kategorien, der unter Bedingungen einer vollständigen oder fast vollständigen Geschäftslähmung äußerst schwer zurückzuzahlen ist. Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 15/2020 vom 21. April 2020, veröffentlicht im Amtsblatt des Staates (BOE) am 22. April, sind die Bedingungen für den Zugang zu dieser Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung einzelner Unternehmer und Unternehmen wie folgt: Wenn der Vermieter ein großer Eigentümer oder ein staatliches Unternehmen ist Wenn der Vermieter ein großer Eigentümer (mehr als 10 Immobilien) oder ein staatliches Unternehmen ist, hat der Mieter das Recht, einen Mietaufschub für Gewerberäume zu beantragen. Die Dauer des Moratoriums ist der Zeitraum, in dem der Ausnahmezustand aufgrund der Pandemie andauert. Wenn sich dieser Zeitraum jedoch als nicht ausreichend erweist, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters wiederherzustellen, kann er um mehrere Monate (maximal 4) verlängert werden. Die Schulden können in Raten ohne Zinsen innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Mieters oder spätestens 4 Monate nach dem Ende des Ausnahmezustands zurückgezahlt werden. In diesem Fall muss die Schuld vor Ablauf des Mietvertrags beglichen werden. Ein Antrag auf ein Moratorium kann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 15/2020 (ab 23. April) gestellt werden. Wenn der Vermieter kein Großeigentümer ist Wenn der Vermieter kein Großeigentümer ist (also weniger als 10 Immobilien besitzt), kann der Mieter einen Zahlungsaufschub verlangen, allerdings nur, wenn beide Parteien nicht bereits eine Vereinbarung über Stundung oder Reduzierung getroffen haben von der Zahlung. Eine Kaution (Fianza) für die Immobilie kann zur Tilgung eines Teils oder der gesamten ausstehenden Monatsmiete verwendet werden. In diesem Fall muss der Mieter die Höhe der Kaution innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien oder bis zum Vertragsende wieder auffüllen.
Einzelunternehmer und Unternehmen haben Anspruch auf ein Moratorium
Bedingungen für Einzelunternehmer
- Der Einzelunternehmer muss beim Sozialversicherungsamt im Modus „Régimen Especial de la Seguridad Social de los Trabajadores por Cuenta Propia o Autónomos“ oder „Régimen Especial de la Seguridad Social de los Trabajadores del Mar“ registriert sein (situación de alta). der Zeitpunkt der Ausrufung der Notstandsverordnungen (14. März).
- Die Aktivitäten des einzelnen Unternehmers wurden aufgrund der Gesundheitskrise eingestellt.
- Wurde die Tätigkeit des Einzelunternehmers aufgrund der Krise nicht eingestellt, muss er nachweisen, dass sein Einkommen um mindestens 75 % im Vergleich zum durchschnittlichen Monatseinkommen des Vorjahresquartals gesunken ist.
Begriffe für kleine und mittlere Unternehmen (pymes)
- Die Bilanzsumme des Unternehmens darf in den letzten zwei Jahren 4 Millionen Euro nicht überschreiten; sein Umsatz darf in den letzten zwei Jahren 8 Millionen Euro nicht überschreiten; die Zahl der Mitarbeiter soll 50 nicht überschreiten.
- Aufgrund der Coronavirus-Krise wurden die Aktivitäten des Unternehmens eingestellt.
- Sofern der Betrieb des Unternehmens nicht aufgrund der Krise eingestellt wurde, muss es nachweisen, dass sein Umsatz um mindestens 75 % im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz des Vorjahresquartals gesunken ist.
Dokumente zum Nachweis des Anspruchs auf ein Moratorium
- Bei einem Rückgang der Geschäftstätigkeit und einem Einkommensrückgang ist die Abgabe einer Haftungserklärung erforderlich, die auf der Grundlage von Buchhaltungsinformationen sowie Einnahmen- und Ausgabendaten erstellt wurde und einen Gewinnrückgang von mindestens 75 % nachweist. im Vergleich zum durchschnittlichen monatlichen Betrag für das gleiche Quartal des Vorjahres.
- Der Mieter muss bereit sein, auf Verlangen die Bücher des Vermieters zum Nachweis der Leistungsminderung vorzulegen.
- Wenn die Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder Unternehmens aufgrund der Krise eingestellt wurde, ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Steueramtes oder einer anderen zuständigen Behörde der Autonomen Gemeinschaft erforderlich.