Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zur finanziellen Unabhängigkeit eignet sich für diejenigen, die:
- Träume davon, die meiste Zeit in Spanien zu sein und die Einschränkungen durch ein Mehrfachvisum zu beseitigen;
- Plant nicht, in Spanien zu arbeiten;
- Verfügt über eine stabile und hohe Einnahmequelle außerhalb Spaniens.
Spanien: Aufenthaltserlaubnis für finanziell Unabhängige im Jahr 2023
Spanien ist ein äußerst ausländerfreundliches Land. Loyalität zeigt sich in vielen Belangen: von der Unternehmensgründung bis zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis . Ein ausländischer Staatsbürger, der seine finanzielle Unabhängigkeit nachweisen kann, kann eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis erhalten, die es ihm (und gegebenenfalls seinen Familienangehörigen) ermöglicht, sich dauerhaft in Spanien aufzuhalten, hier ein Unternehmen zu betreiben und zu studieren. Darüber hinaus können Sie sich mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis im gesamten Schengen-Gebiet frei bewegen und nach zehn Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zur finanziellen Unabhängigkeit wird über das spanische Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers ausgestellt. Der Antragsteller muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die teils allgemeiner Natur sind, teils spezifisch für diesen Aufenthaltstitel gelten. Zu den allgemeinen Anforderungen gehören:
- Sie dürfen nicht Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein und kein naher Verwandter von Staatsbürgern dieser Länder sein.
- Verstoßen Sie nicht gegen die Visabestimmungen und halten Sie sich nicht illegal in Spanien auf.
- Sie dürfen weder in Ihrem Heimatland noch in Spanien vorbestraft sein.
- Es besteht kein Einreiseverbot für das Hoheitsgebiet Spaniens sowie für das Hoheitsgebiet der Länder, mit denen Spanien entsprechende Abkommen unterzeichnet hat (ein solches Verbot kann beispielsweise im Falle einer Abschiebung erwirkt werden).
- Gemäß den International Sanitation Regulations 2005 dürfen Sie nicht an Krankheiten leiden, die die Gesundheit anderer beeinträchtigen könnten.
Zu den besonderen Anforderungen gehören:
- Verfügen Sie über eine stabile passive Einkommensquelle außerhalb Spaniens. Unter passivem Einkommen versteht man alle Einkünfte, die kein Erwerbszweck sind: Immobilienmiete, Geschäftsdividenden, Einlagen, Urheberrechte usw. Bitte beachten Sie, dass für Fernverdienste eine Aufenthaltserlaubnis für einen digitalen Nomaden besteht.
- Der Antragsteller muss für den gesamten Zeitraum, für den die Aufenthaltserlaubnis beantragt wird (zunächst ein Jahr), über finanzielle Mittel sowohl für sich selbst als auch für seine Familie verfügen, sofern auch Verwandte einen Umzug nach Spanien für einen dauerhaften Aufenthalt planen. Die Berechnung basiert auf dem IPREM -Index (Multifunktionaler Gesamteinkommensindex) mit einem Satz von 400 % für den Antragsteller selbst und 100 % für jedes Mitglied seiner Familie, das ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Betrag 600 Euro, er kann sich jedoch zum 1. Januar eines jeden Jahres nach oben ändern. Die erforderlichen Beträge können durch eine Bescheinigung der Bank bestätigt werden, besser ist es, wenn es sich um eine spanische Bank handelt. Für einige Konsulate ist ein Konto bei einer spanischen Bank eine der zwingenden Voraussetzungen.
- Schließen Sie eine Krankenversicherung ab, die den gesamten Versicherungsschutz in ganz Spanien, einschließlich Krankenhausaufenthalten, bietet und keine zusätzlichen Zahlungen für Dienstleistungen (sin copagos) erfordert.
- Besitzen Sie ein Eigenheim oder mieten Sie es für längere Zeit . Im ersten Fall ist das Belegdokument ein notariell beglaubigter Kaufvertrag und ein Auszug aus dem Grundbuch ( Nota simple informativa ), im zweiten Fall ein langfristiger Mietvertrag und ein Auszug aus dem Grundbuch sowie eine Bestätigung darüber Zahlung für den Mietvertrag. Für einige Konsulate ist das Vorhandensein von Immobilien in Spanien eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis.
- Je nach Konsulat können zusätzliche Anforderungen gelten, wie z. B. das Erreichen des Rentenalters des Antragstellers, eine Bestätigung der Entlassung vom Arbeitsplatz, die Einschulung der Kinder usw. Obwohl das Ausländergesetz keine Unterschiede zwischen den Ländern vorsieht, wenden die Konsulate selbst dieses Gesetz unterschiedlich an, weil Jeder Konsul hat das Recht, die Bestimmungen des Gesetzes nach eigenem Ermessen auszulegen.
Das Verfahren zur Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen entspricht vollständig dem, was wir im Artikel„Aufenthaltserlaubnis in Spanien beim Immobilienkauf“ beschrieben haben.
Wie jede Aufenthaltserlaubnis (mit Ausnahme des Goldenen Visums ) erfordert eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zum Zweck der finanziellen Unabhängigkeit einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Jahr im Land. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird der Antragsteller bei der Beantragung der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis höchstwahrscheinlich eine Absage erhalten. In jedem Fall wird es möglich sein, die spanische Aufenthaltserlaubnis aufzugeben und zu Mehrfachvisa zurückzukehren, sobald die aktuellen Beschränkungen unbequem werden und die Geschäftsabwicklung außerhalb Spaniens beeinträchtigen. Es kommt häufig vor, dass aus verschiedenen Gründen nur das Familienoberhaupt eine Aufenthaltserlaubnis verweigert (Unfähigkeit, so lange in Spanien zu bleiben, Probleme mit Steuern und der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes usw.). ), und alle seine Verwandten behielten ihren spanischen Wohnsitz. Und natürlich gibt es immer die Möglichkeit eines Investorenvisums (Goldenes Visum), das seinem Besitzer ein Minimum an Einschränkungen auferlegt.


