Ein Studentenwohnsitz in Spanien ist ein Studienvisum, das seinem Inhaber das Recht gibt, länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben. Ein Studienvisum berechtigt nicht zum Arbeiten in Spanien und wird für bestimmte Zwecke ausgestellt:

  • Studieren Sie an einer akkreditierten Bildungseinrichtung. Das Ausbildungsprogramm muss eine Vollzeitausbildung sein und nach Abschluss des Kurses zu einem Diplom oder Zertifikat führen.
  • Forschungsaktivitäten im Bildungsprozess.
  • Teilnahme am Schüleraustausch (im Rahmen der Sekundarstufe und/oder des Grundstudiums) und Studium an einer akkreditierten Bildungseinrichtung. Allen minderjährigen Schülern muss in Spanien ein Vormund zugewiesen, eine Gastfamilie ausgewählt oder eine Unterkunft zugewiesen werden. Verantwortlich dafür ist das Unternehmen oder der Verein, der den Studierendenaustausch organisiert.
  • Ein Bildungspraktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung auf Grundlage einer abgeschlossenen Vereinbarung.
  • Freiwilligentätigkeiten im Rahmen humanitärer Programme und auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer akkreditierten Freiwilligenorganisation.

Studentenwohnsitz in Spanien: Verfahren zur Erlangung

Studentenwohnheim in Spanien: Wir organisieren es gemäß den Regeln Der Studentenwohnsitz in Spanien wird über das spanische Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers ausgestellt. Es empfiehlt sich, die Bewerbung mindestens 30 Tage vor Studienbeginn einzureichen, denn… Das Verfahren umfasst die Einholung einer Genehmigung des Migrationsdienstes der Provinz, in deren Hoheitsgebiet eine Ausbildung absolviert werden soll. Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen müssen vom Antragsteller persönlich eingereicht werden. In Ausnahmefällen ist die Antragstellung durch einen amtlichen Vertreter mit Vollmacht möglich, sofern hierfür zwingende Gründe vorliegen.

Studentenwohnheim in Spanien: Dokumente

Alle in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden. Der Antragsteller hat das Recht, eine von zwei Methoden zu wählen:

  • Fertigen Sie die Übersetzung in Ihrem Land an und lassen Sie sie vom spanischen Konsulat beglaubigen.
  • Lassen Sie eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer (Traductor jurado) in Spanien anfertigen.

Ein Studentenwohnheim in Spanien wird auf der Grundlage der folgenden Dokumente ausgestellt (allen Originalen müssen Kopien beigefügt sein):

  1. Beantragung eines nationalen Visums . Vom Bewerber/Studierenden persönlich auszufüllen und zu unterzeichnen, in zweifacher Ausfertigung. Der Bewerbung sind zwei aktuelle Farbfotos von vorne auf weißem Hintergrund im Format 3,5 x 4,5 cm beizufügen
  2. Ein gültiger Reisepass und Fotokopien aller Seiten. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses darf nicht kürzer sein als der Zeitraum, für den das Studentenvisum beantragt wird.
  3. Interner Reisepass und Fotokopien aller seiner Seiten.
  4. Dokumente, die die Verfügbarkeit von Wohnraum in Spanien bestätigen (eine Bescheinigung über die Bereitstellung eines Platzes auf einem Studentencampus, ein Mietvertrag und ein aktueller Auszug aus dem Immobilienregister (Nota Simple Informativa) oder Dokumente, die die Verfügbarkeit von eigenem Wohnraum in Spanien bestätigen (Escritura de compraventa + Nota Simple Informativa ).
  5. Krankenversicherungspolice, ausgestellt von einer öffentlichen oder privaten Versicherungsgesellschaft, die für den Betrieb in ganz Spanien zugelassen ist und vollständigen Versicherungsschutz ohne Zuzahlungen, einschließlich Krankenhausaufenthalte, bietet.
  6. Dokumente, die den Zweck des Aufenthalts in Spanien bestätigen:
    • Studium: Nachweis der Vollzeiteinschreibung an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in einem Programm, das nach Abschluss des Kurses zu einem Diplom oder Zertifikat führt.
    • Forschungsaktivitäten: Es wird ein Dokument vorgelegt, das die Einschreibung in einem akkreditierten Bildungs- oder Wissenschaftszentrum bestätigt.
    • Studentenaustausch: Es müssen Unterlagen eingereicht werden, die das Studentenaustauschprogramm, eine Anmeldebestätigung für eine Ausbildung, eine Bestätigung der Unterbringung in einer Familie oder auf dem Campus usw. umfassen.
    • Bildungspraktikum: Es werden ein Dokument vorgelegt, das die Zulassung zu einem Praktikum an einer öffentlichen oder privaten akkreditierten Einrichtung bestätigt, und eine von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung.
    • Freiwilligentätigkeit: Es wird eine mit der Freiwilligenorganisation unterzeichnete Vereinbarung vorgelegt, in der die Art, der Zeitplan und die Bedingungen der Tätigkeit sowie der Inhalt und die Unterbringung des Freiwilligen festgelegt sind. Darüber hinaus muss die Freiwilligenorganisation eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
  1. Dokumente, die die Verfügbarkeit ausreichender Mittel bestätigen. Die Berechnung basiert auf dem IPREM-Indikator, der im Jahr 2019 bei 537,84 € pro Monat lag. Für das zweite Familienmitglied (z. B. ein Kind) muss der Antragsteller selbst 100 % des IPREM pro Monat zahlen, wenn ihm gleichzeitig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird – für das dritte 75 % des IPREM pro Monat und nachfolgende Familienangehörige – 50 % des IPREM pro Monat. Die angegebenen Beträge beinhalten nicht die Kosten für Studien-, Austausch- oder Praktikumsprogramme. Wird ein Studentenwohnheim für ein Jahr beantragt, muss der erforderliche Betrag auf Jahresbasis berechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, wann immer möglich, einen Betrag auszuweisen, der über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag liegt.
  2. Minderjährige müssen außerdem eine Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern vorlegen, damit das Kind ohne Begleitung nach Spanien reisen darf. Darin sind der bestellte spanische Vormund, das Bildungszentrum, die Wohnadresse und die Aufenthaltsdauer im Land anzugeben. Die notariell beglaubigte Einwilligung muss durch eine Apostille beim Justizministerium der Russischen Föderation (oder einem ähnlichen Dienst in der Ukraine, Armenien und anderen Ländern) beglaubigt werden.
  3. Bei der Beantragung eines Studienvisums für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen müssen alle volljährigen Bewerber ein Führungszeugnis (beglaubigt durch eine Apostille) vorlegen. Die Gültigkeitsdauer eines solchen Zertifikats beträgt 3 Monate.
  4. Bei der Beantragung eines Studienvisums für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen ist die Ausstellung eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller nicht an Krankheiten leidet, die gemäß den Internationalen Hygienevorschriften von 2005 gesundheitsschädlich sein könnten. Die Gültigkeit von Eine solche Bescheinigung beträgt 3 Monate.
  5. Zahlungsbeleg für die Gebühr für die Erteilung eines nationalen Visums.

Das spanische Konsulat behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente anzufordern und den Antragsteller zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Familienangehörige eines Studenten (Bewerber, Praktikant oder Freiwilliger) können die Erlaubnis beantragen, sowohl gleichzeitig als auch während der gesamten Dauer des Studentenwohnsitzes in Spanien bei ihm zu bleiben. Unter „Familienmitgliedern“ versteht man Ehegatten, minderjährige Kinder, aber auch volljährige und behinderte Kinder, die einer Vormundschaft bedürfen.

Studentenwohnheim in Spanien: Bedingungen

Studentenwohnheim in Spanien: Wir organisieren es gemäß den Regeln Das spanische Konsulat hat ab dem Datum der Einreichung des gesamten Dokumentenpakets einen Monat Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Antragsteller nach Ablauf der angegebenen Frist keine Benachrichtigung erhalten hat, gilt sein Studienvisum als abgelehnt. Im Falle einer positiven Entscheidung muss der Antragsteller ab Erhalt der Benachrichtigung innerhalb von zwei Monaten persönlich beim Konsulat erscheinen, um ein Visum zu erhalten. Das Nichterscheinen beim Konsulat innerhalb der angegebenen Frist wird als Ablehnung des Visums gewertet und der Fall wird infolgedessen an das Archiv übergeben. Wenn das Studienvisum für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen ausgestellt wurde, muss sich der Antragsteller bei seiner Ankunft in Spanien bei der Polizei an seinem Wohnort registrieren lassen, um seine Fingerabdrücke abzunehmen und einen Plastik-Studentenausweis (Tarjeta de Estudiante) zu erhalten. .

Studentenwohnheim in Spanien: wichtige Ergänzungen

Seit 2018 kann der Studentenwohnsitz in Spanien direkt in Spanien ausgestellt werden. Einzelheiten finden Sie im Artikel „Studentenvisum für Spanien im Jahr 2020: Arten und Merkmale der Beantragung in Valencia“ . Das Verfahren ist für alle Regionen Spaniens gleich, es ist jedoch wichtig, einige Punkte zu beachten:

  • Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen in Spanien muss die verbleibende Gültigkeitsdauer des Visums, mit dem der Antragsteller in das Land eingereist ist, mindestens 1 Monat betragen.
  • Es ist wichtig, einen Stempel in Ihrem Reisepass zu haben, aus dem hervorgeht, dass Sie die spanische Grenze überschritten haben, d. h. entweder direkt nach Spanien fliegen oder sich im Falle eines innereuropäischen Fluges am Ankunftsflughafen einen Einreisestempel holen.

Gefällt Ihnen dieser Artikel? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden!

Teilen: