Der Ministerialerlass, der am Samstag, 11. April, im BOE veröffentlicht wurde, erweiterte die Liste der im März genehmigten Maßnahmen zur Unterstützung von Mietern . Jetzt haben Mieter, die aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht in der Lage sind, Zahlungen für zinslose Mikrokredite zu leisten, die von der Regierung zur Unterstützung von Mietern ins Leben gerufen wurden, Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Monat (aber nicht). mehr als 100 % der Miete) für sechs Monate, beginnend im April.

Für wen ist dieses Handbuch gedacht?

Diese im staatlichen Wohnungsbauplan 2018 – 2021 enthaltene Leistung richtet sich an Mieter, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer prekären finanziellen Situation befinden. Vor Einreichung der Leistungsunterlagen muss der Mieter mit dem Vermieter Möglichkeiten zur Lösung des Problems besprechen, das aufgrund einer starken Verschlechterung seiner finanziellen Situation entstanden ist. Wenn es sich um ein Unternehmen oder einen großen Eigentümer handelt, der mehr als 10 Objekte besitzt, kann dem Mieter während des Ausnahmezustands ein Rabatt von 50 % des Mietpreises oder ein Zahlungsaufschub mit anschließender Ratenzahlung der Schulden gewährt werden . Wenn es sich um einen Eigentümer handelt, der weniger als 10 Immobilien besitzt, kann der Mieter einen Mietaufschub oder eine Wertminderung beantragen, der Vermieter hat jedoch das Recht, dies abzulehnen. In diesem Fall sollte sich der Mieter an das staatliche zinslose Kreditprogramm wenden, das die Aufnahme eines Kredits in Höhe von maximal dem Sechsfachen der Monatsmiete mit dem Recht auf Rückzahlung innerhalb von 4 bis 10 Jahren ermöglicht. Wenn seine wirtschaftliche Lage es ihm nicht erlaubt, den Kredit zurückzuzahlen, hat er das Recht auf direkte finanzielle Unterstützung vom Staat, die oben besprochen wird.

Wie hoch ist die Leistungshöhe?

Heute ist bekannt, dass die Höhe der Leistung bis zu 900 € pro Monat betragen wird, jedoch nicht mehr als 100 % der Miete für sechs Monate. Die genauen Beträge werden jedoch von den Behörden jeder autonomen Gemeinschaft festgelegt die Bedingungen für den Erhalt dieser Art von Hilfe. Diese Leistung ist mit anderen Unterstützungsleistungen, die der Mieter bereits erhält, vereinbar, sofern deren Höhe 100 % der Miete nicht übersteigt.

Wie beantrage ich Leistungen?

Jede Region legt ihre eigenen Kriterien zur Bestimmung der Kategorien von Personen fest, die Anspruch auf diese Art von Unterstützung haben, und genehmigt eine Liste von Dokumenten, die bestätigen, dass sich der Antragsteller tatsächlich in einer finanziellen Notlage befindet. Die Regionen werden auch Termine festlegen, bis zu denen diese Leistung beantragt werden kann, es ist jedoch bereits bekannt, dass dies bis spätestens 30. September 2020 erfolgen kann. In jedem Fall benötigen Sie eine Kopie des aktuellen Mietvertrages mit zwingender Angabe der Miethöhe und Zahlungsweise sowie einer Zahlungsbestätigung der letzten 3 Monate.

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