La escritura publica ist eine Eigentumsbescheinigung, die im Grundbuch (el Registro de la Propiedad) eingetragen ist. Es muss notariell beglaubigt werden. Der Notar ist verpflichtet, den Inhalt dieser Urkunde noch einmal zu prüfen und dem Mandanten zu erläutern. Zögern Sie nicht, Ihrem Notar Fragen zu stellen und unterschreiben Sie das Dokument erst, wenn Sie sicher sind, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.

Daten zum Schreiben

Zusätzlich zu allen im Kaufvertrag genannten Zahlen muss die Eigentumsbescheinigung folgende Informationen enthalten:

  • Eigentumsstatus. Der Notar ist verpflichtet, den Zustand der Immobilie abschließend zu prüfen (z. B. die Verfügbarkeit eines Hypothekendarlehens zu prüfen).
  • Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer (IBI). Der Notar muss eine Kopie des IBI-Zahlungsbelegs des Verkäufers beifügen.
  • Bescheinigung der Communidad, die das Fehlen von Schulden im Namen des Vorbesitzers bestätigt. Liegt ein solches Dokument nicht vor, unterzeichnet der Käufer „auf eigene Gefahr und Gefahr“ den Kaufvertrag. Sollten in Zukunft Schulden der Comunidad für die letzten 3 Jahre festgestellt werden, werden diese vom neuen Käufer eingezogen. Um diese Situation zu vermeiden, empfehlen wir dringend, eine schuldenfreie Bescheinigung zu erhalten.
  • Verteilung der Mehrkosten zwischen den Parteien.
  • Die Höhe der Notargebühr mit Angabe der geltenden Sätze und Gebühren. Vor der Unterzeichnung des Dokuments müssen die Parteien den Inhalt der la escritura sorgfältig lesen. Sobald die Parteien la escritura publica unterzeichnet haben, wird das Dokument im Grundbuch (el Registro de la Propiedad) eingetragen.

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Steuern und andere Dokumente

Vor der Eintragung der la escritura publica in das Grundbuch (el Registro de la Propiedad) müssen Steuern entrichtet werden. Handelt es sich bei dem Kauf- und Verkaufsgegenstand beispielsweise um Wohnungen auf dem Zweitmarkt, handelt es sich zunächst einmal um eine Steuer auf die Übertragung von Eigentum. Erst nach der Unterzeichnung des Vertrags und anderer Papiere sowie der Zahlung aller Steuern erhält der Käufer die Schlüssel und Dokumente zur Bezahlung von Nebenkosten usw. Zunächst müssen die Verträge für Wasserversorgung, Gas und Strom neu ausgestellt werden. Hierzu ist eine Lizenz „la licencia de primer a (o segunda) ocupacion“ erforderlich, die vom Verkäufer übertragen wird. Auch die Eintragung in das Buch un Libro del Edificio (Hauptwohnsitz) ist verpflichtend. Es enthält alle Informationen über die Immobilie sowie die Sanierungspläne des Eigentümers. Die Beurkundung kann sofort nach Unterzeichnung aller Unterlagen beim Notar erfolgen.

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