Steuern beim Verkauf von Immobilien in Spanien

Wie in jedem anderen Land zahlt der Verkäufer von Immobilien im Sonnenreich Steuern:

  • Wenn der Verkäufer nicht in dem Land ansässig ist, zahlt er 3 % des Verkaufspreises als mögliche Einkommenssteuer. Sollte ein solcher Gewinn nicht entstanden sein, ist eine Erklärung erforderlich und das Finanzamt erstattet die gezahlten 3 %.
  • Gemeindesteuer Plusvalia Municipal. Diese Art von Steuer fällt in die Zuständigkeit der örtlichen Behörden. Sie hängt von der Wertsteigerung des Grundstücks ab, auf dem sich die Immobilie befindet. Jede Gemeinde hat ihr eigenes Steuersystem und ihren eigenen Steuersatz, der erheblich variieren kann. Bei der Berechnung werden der Katasterwert des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet, und die Zeit, in der sie Eigentum war, berücksichtigt. In Torrevieja beträgt der Steuerbetrag normalerweise 500-2000€.
  • Darüber hinaus muss der Verkäufer aufgrund der jüngsten Gesetzesänderungen einen Energieausweis einholen, dessen Kosten etwa 100-150 € betragen.

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