Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wenn der Vorschlag angenommen wird, gilt die Regelung des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2028.
Wie die Europäische Kommission betont, besteht das Ziel der Initiative darin, Rechtssicherheit, Stabilität und Vorhersehbarkeit für Menschen zu gewährleisten, die weiterhin Schutz benötigen, da die Lage in der Ukraine aufgrund des anhaltenden Krieges instabil bleibt.
Gleichzeitig berücksichtigt die neue Initiative auch die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Dem Vorschlag zufolge soll vorübergehender Schutz in der Regel nicht neuen Antragstellern gewährt werden, denen die ukrainischen Behörden wegen militärischer Verpflichtungen nicht erlaubt haben, das Land zu verlassen.
Was das für Ukrainer in Spanien bedeutet
Für Menschen, die sich bereits in Spanien unter vorübergehendem Schutz befinden, bleibt die weitere Legalisierung nach mehreren Jahren Aufenthalt im Land eine zentrale Frage. Die spanischen Behörden haben bereits einen Mechanismus für den Übergang vom Status des vorübergehenden Schutzes zu anderen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen vorbereitet.
In den Instrucciones SEM 2/2026 sobre la transición desde el estatus de persona beneficiaria de protección temporal hacia otras autorizaciones heißt es, dass Personen, die in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des vorübergehenden Schutzes gemäß Decisión de Ejecución (UE) 2022/382 besitzen, zu anderen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen wechseln können, sofern das entsprechende Verfahren vom spanischen Hoheitsgebiet aus eingeleitet werden kann.
Wird die Zeit des vorübergehenden Schutzes für den Daueraufenthalt angerechnet?
Ja. Die Zeit, in der eine Person in Spanien unter der Regelung des vorübergehenden Schutzes gelebt hat, wird vollständig auf die fünf Jahre angerechnet, die für den Erhalt der residencia de larga duración erforderlich sind.
Dies wird durch die sechste Anweisung der Instrucciones SEM 2/2026 ausdrücklich bestätigt: Der Zeitraum, in dem eine Person Inhaber einer in Spanien im Rahmen des vorübergehenden Schutzes erteilten Aufenthaltsgenehmigung war, “computará íntegramente”, also vollständig angerechnet, um die Voraussetzung von fünf Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts zu erfüllen.
Damit geht die Zeit des vorübergehenden Schutzes in Spanien nicht verloren: Sie zählt zur gesamten Dauer des legalen Aufenthalts und kann mit einer späteren Aufenthaltsgenehmigung zusammengerechnet werden, wenn die Person zu einer anderen Genehmigungsart wechselt.
Übergang zu einer anderen Art von Aufenthalt
Die Instrucciones SEM 2/2026 sehen außerdem die Möglichkeit vor, vom vorübergehenden Schutz zu anderen Genehmigungen zu wechseln, darunter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Aufenthalt über arraigo, Genehmigungen für Familienangehörige spanischer Staatsbürger und andere im spanischen Recht vorgesehene Optionen.
Nach Erhalt einer neuen Aufenthaltsgenehmigung muss die Person offiziell auf den Status des vorübergehenden Schutzes verzichten. Dieser Verzicht muss bei der Beantragung der neuen Ausländerkarte, TIE, bestätigt werden.
So gibt der Vorschlag der Europäischen Kommission Ukrainern in der EU zusätzliche rechtliche Stabilität, während die spanischen Regeln den Weg zu einem längerfristigen Status für diejenigen eröffnen, die bereits seit mehreren Jahren in Spanien leben, arbeiten, studieren und sich integrieren.


