Die Grundsteuer in Spanien – Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) – ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der örtlichen Gemeinden. Diese Steuer wird von allen Immobilieneigentümern gezahlt, sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Steuerpflichtig sind sowohl ansässige als auch nicht ansässige Eigentümer, natürliche wie juristische Personen.

Festlegung des Katasterwerts

Die Höhe der IBI-Steuer in Spanien wird auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Der Katasterwert ist ein behördlich festgelegter Bewertungswert der Immobilie, der in der Regel unter dem Marktwert liegt. Dieser Katasterwert wird regelmäßig überprüft, damit die Register- und Referenzdaten den aktuellen Marktbedingungen entsprechen.

Regeln für Festsetzung und Zahlung der Steuer

Die IBI-Steuer wird einmal jährlich erhoben, und jede Gemeinde legt den Zeitraum ihrer eigenen Steuerkampagne selbst fest. In der Regel dauert diese Kampagne mindestens zwei Monate.

Immobilieneigentümer können die Steuer auf verschiedene Arten bezahlen; jeder Steuerzahler kann die für ihn bequemste Methode wählen:

  • Persönliche Zahlung in einer Bankfiliale;
  • Zahlung mit Bankkarte;
  • Nutzung des Sofortzahlungssystems Bizum;
  • Automatischer Bankeinzug (Lastschrift).

Wer die Steuer zahlen muss, ergibt sich aus den Daten des Grundbuchs. Wenn Sie am 1. Januar des betreffenden Jahres im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen sind, sind Sie verpflichtet, die Steuer für das gesamte Jahr zu zahlen.

Bei Kauf- und Verkaufsvorgängen wurde jahrelang darüber gestritten, wer die Steuer in dem Jahr zahlen muss, in dem der Verkauf stattfindet. Nach dem Gesetz gilt: Wer am 1. Januar Eigentümer war, schuldet die Steuer für das ganze Jahr. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass der Verkäufer vom Käufer eine Erstattung des Steueranteils verlangen kann, der auf die Monate entfällt, in denen die Immobilie bereits dem Käufer gehörte (sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde). Das bedeutet, dass im Jahr der Eigentumsübertragung die Steuer anteilig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden kann.

IBI-Steuersätze in Spanien

Die IBI-Steuersätze in Spanien sind unterschiedlich und werden auf Gemeindeebene innerhalb eines Rahmens von 0,3 % bis 1,3 % des Katasterwerts der Immobilie festgelegt. Diese Mindest- und Höchstgrenzen werden vom Staat vorgegeben; innerhalb dieses Rahmens haben die Gemeinden volle Gestaltungsfreiheit.

Je größer und wohlhabender eine Gemeinde ist, desto niedriger kann der Steuersatz ausfallen. Umgekehrt gilt: Je kleiner eine Gemeinde ist und je stärker sie auf Einnahmen für ihren Haushalt angewiesen ist, desto höher wird der Satz in der Regel angesetzt.

Zahlung der IBI-Steuer in der Provinz Alicante

Zur Vereinfachung der Steuerverwaltung und -zahlung gibt es in der Provinz Alicante das offizielle Steuerportal SUMA, das auf Spanisch, Valencianisch und Englisch verfügbar ist. Über den persönlichen Bereich können Steuerpflichtige ihre Verpflichtungen verwalten: Steuern und kommunale Bußgelder bezahlen, Ratenzahlungen beantragen, Bescheide einsehen und herunterladen, Zahlungen einem Bankkonto zuordnen, Bankdaten ändern sowie Bescheinigungen über die Schuldenfreiheit anfordern.

Der Zugang zum persönlichen Bereich auf der SUMA-Website erfolgt mit einer elektronischen Signatur (Zertifikat) oder über das System Cl@ve, was die Steuerzahlung so einfach und komfortabel wie möglich macht. Liegt ein Papierbescheid mit den entsprechenden Referenznummern und Codes vor, kann die Zahlung auch ohne Registrierung und ohne Login vorgenommen werden.

In der Provinz Alicante dauert die Steuerkampagne in der Regel drei Monate – von August bis Oktober. Wurde die Zahlung per Lastschriftmandat vereinbart, erfolgt der Bankeinzug in der Regel gegen Ende dieses Zeitraums.

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