Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat grünes Licht für die Unterbrechung der Versorgung von Hausbesetzern gegeben. Die höchste gerichtliche Instanz legte in einer Entscheidung vom 24. Juni eine Rechtsdoktrin fest und urteilte, dass die Unterbrechung der Versorgung durch den Eigentümer einer Immobilie in Spanien gegenüber einer Person, die die Wohnung illegal nutzt, also kein Recht auf Zugang und Nutzung hat, nicht als Nötigungsdelikt angesehen werden kann.

Eigentümer müssen Dienste für illegale Bewohner nicht bezahlen

In der Entscheidung heißt es, dass der Eigentümer der Immobilie die Versorgung unterbrechen oder ihre Bezahlung einstellen kann, um die “Okupas” nicht zu unterstützen oder eine ungerechtfertigte Bereicherung zu verhindern, “da zur rechtswidrigen Handlung der illegalen Besetzung der Immobilie der Vorteil der Nutzung der Versorgung hinzukäme”.

Nach der Auslegung des Gerichts ist die Unterbrechung der Versorgung jedoch nur im Fall einer illegalen Besetzung oder eines Eindringens zulässig, nicht aber bei Mietern, die keine Miete zahlen, da sie über einen Vertrag verfügen, der ihnen das Wohnen in der betreffenden Wohnung erlaubt.

Bei rechtmäßigen Bewohnern kann die Unterbrechung eine Straftat sein

Der Oberste Gerichtshof Spaniens betrachtet die Unterbrechung der Versorgung tatsächlich als Nötigungsdelikt, wenn die Person rechtmäßig in der Wohnung oder im Haus lebt.

In dieser Entscheidung wird der Fall eines Ehepaares in einem Scheidungsverfahren behandelt. Der Mann, der die Wohnung verlassen hatte, die er mit seiner Frau teilte, ließ sechs Monate später die Stromversorgung abschalten und zwang sie dadurch zum Auszug.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieses Verhalten eindeutig den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Damit hatte die Kündigung des Stromliefervertrags für eine von der Geschädigten rechtmäßig bewohnte Wohnung, die der Angeklagte mit dem Ziel vornahm, sie zum Verlassen der Familienwohnung zu zwingen, strafrechtlichen Charakter.

Das Gericht klärte eine umstrittene Frage für künftige Fälle

Der Oberste Gerichtshof weist darauf hin, dass er diese Frage klären musste, weil es Entscheidungen von Provinzgerichten mit unterschiedlichen Ergebnissen sowohl in Scheidungsfällen als auch bei Mietverträgen gab.

Außerdem warnt er, dass selbst in seinen eigenen Entscheidungen unterschiedliche Positionen zu beobachten waren.

Die Entscheidung enthält ein Sondervotum von vier Richtern, die der Ansicht sind, dass die Kündigung des Vertrags nicht als “Gewalt” angesehen werden kann.

Für Eigentümer, Käufer und Investoren wird diese Entscheidung zu einem wichtigen Orientierungspunkt bei der Bewertung rechtlicher Risiken im Zusammenhang mit Immobilienverwaltung, Vermietung und dem Schutz des Eigentums in Spanien.

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