Der Ablauf des Immobilienkaufs in Spanien wirft viele Fragen für diejenigen auf, die diesen Schritt gerade wagen. Auf dieser Seite haben wir die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf in Spanien ausführlich untersucht. Wir möchten diesem Artikel einen pragmatischen Charakter verleihen und die für den Ablauf eines Immobilienkaufs in Spanien charakteristischen Schritte näher beschreiben. Wenn Sie planen , ein Haus in unserer sonnigen Region zu kaufen , hoffen wir, dass die folgenden Informationen für Sie hilfreich sind.
Das Verfahren zum Kauf einer Immobilie in Spanien: Erster Besuch
Um eine Immobilie in Spanien auszuwählen und zu kaufen, müssen unsere Kunden das Land normalerweise zweimal besuchen.
- Erstes Kennenlernen der Stadt und Region. Wenn sich der potenzielle Käufer bereits für den Standort des zukünftigen Zuhauses entschieden hat, beginnen wir mit der Auswahl eines Hauses oder einer Wohnung. Die Wahl ist, wie die Praxis zeigt, die schwierigste Phase. Hier ist alles sehr individuell, viel hängt davon ab, wie fest ein Mensch entschieden hat, was er braucht, und von seiner Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Normalerweise dauert diese Phase nicht länger als 2-3 Tage, in manchen Fällen sogar bis zu 5 Tage.
- Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags für die ausgewählte Immobilie mit unserem Unternehmen und Zahlung von 3.000 bis 5.000 Euro als Anzahlung. Dies dauert ein bis zwei Stunden. Für russischsprachige Käufer wird der Vertragstext in Spanisch und Russisch vorgelegt.
- Eröffnung eines Kontos bei einer spanischen Bank auf den Namen des Käufers (ggf. dann auf den Namen der Ehefrau usw. mit gleichen Rechten für alle). Dafür braucht man:
- gültiger internationaler Reisepass;
- für russische Staatsbürger eine Einkommensbescheinigung, Formular 2, Einkommensteuer für die letzten 12 Monate, vorzugsweise jedoch für das laufende Jahr und die Vorjahre; für Staatsangehörige anderer Länder eine entsprechende Bescheinigung, sofern vorhanden, oder eine Einkommenserklärung des Finanzamtes für denselben Zeitraum;
- eine Bescheinigung des Arbeitsplatzes auf dem Briefkopf des Unternehmens, aus der die ausgeübte Position, die Höhe des Gehalts in Rubel und die Dauer der Tätigkeit in diesem Unternehmen oder dieser Institution hervorgeht.
- Besuch bei der Polizei, um die NIE-Nummer eines Ausländers zu bestellen. In verschiedenen Provinzen und Gemeinden können die Regeln der Nationalpolizei bezüglich der Reihenfolge der Unterzeichnung der „escritura“ (Kaufvertrag) und der Bestellung einer NIE-Nummer unterschiedlich sein. Wenn der Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes in Spanien es Ihnen erlaubt, alles auf einmal zu formalisieren, sollten Sie sich nach Fertigstellung der NIE (5-6 Tage) bei der örtlichen Steuerbehörde anmelden, die für die Zahlung der jährlichen Grundsteuern verantwortlich ist die Zukunft. Sie können sich aber bei Ihrem nächsten Besuch beim Finanzamt anmelden.
Es empfiehlt sich, für den ersten Besuch mindestens drei volle Arbeitstage einzuplanen. Nach der Heimkehr:
- Sie bilden eine Rücklage in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro. Danach wird das Objekt endgültig aus dem Verkauf genommen und an den Käufer abgetreten.
- Bereiten Sie innerhalb von bis zu 3 Monaten die restlichen 90 % des Kaufpreises vor und überweisen Sie sie auf Ihr Bankkonto in Torrevieja oder eine andere spanische Bank, die hier bei Ihrem ersten Besuch eröffnet wurde;
- Erfolgt der Kauf mit einer Hypothek, so werden nicht 90 % nach Spanien übertragen, sondern ein entsprechend geringerer Betrag; Weitere Informationen zum Erhalt einer Hypothek finden Sie im Artikel „ Hypothek in Spanien für Nichtansässige “.
Das Verfahren zum Immobilienkauf in Spanien: zweiter Besuch
- Unterzeichnung der „escritura“ des Kaufs und Verkaufs mit dem Verkäufer beim Notar. In diesem Fall erfolgt im Beisein eines Notars die Auszahlung des Restbetrags von 90 % an den Verkäufer per Bankscheck, der unmittelbar vor der Transaktion oder am Vortag bei der Bank ausgestellt wird. Die Registrierung eines Schecks dauert 15-30 Minuten. Ein Teil kann in bar an den Verkäufer gezahlt werden. Laut Gesetz ist der Notar verpflichtet, die Übereinstimmung des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises und der Höhe aller Zahlungen, einschließlich 3.000 bis 5.000 Euro im Rahmen des Eigentumsvorbehaltsvertrags und einer Anzahlung von 10 % zu überprüfen. (abzüglich dieser 3-5 Tausend). Der Notar fügt der Akte Kopien aller Zahlungsbelege bei. Nach der Unterzeichnung der „escritura“ des Kaufs und Verkaufs beim Notar wird der Käufer Eigentümer der Immobilie und erhält die Schlüssel für das Haus. Wenn der Kauf mit einer Hypothek erfolgt, unterzeichnen Sie beim Notar gleichzeitig mit der Unterzeichnung der „Escritura“ des Kaufs und Verkaufs mit dem Verkäufer auch eine Hypothek „Escritura“ bei der Bank, die dem Verkäufer einen Betrag in Höhe von die Höhe der Hypothek.
- Ummeldung von Verträgen für Wasser und Strom auf Ihren Namen . Wenn Sie nach Unterzeichnung der „escritura“ abreisen, erledigen wir alle diese Formalitäten selbst und ohne Ihr Mitwirken. Es empfiehlt sich, beim zweiten Besuch mindestens drei Werktage Zeit zu haben, um alle Formalitäten zu erledigen.
Während des gesamten Prozesses des Immobilienkaufs in Spanien arbeiten wir mit Ihnen zusammen und leisten die notwendige Unterstützung. Diese Dienstleistungen sind, mit Ausnahme der Erneuerung von Wasser und Strom, kostenlos. Auch für die Organisation und Durchführung der Kauf- und Verkaufstransaktion selbst berechnen wir Ihnen keine Provision. In Spanien wird die Provision der Immobilienagentur vom Verkäufer bezahlt, in der Regel zwischen 3 und 5 %, abhängig vom Transaktionsbetrag. All dies kann bei einem einzigen Besuch erledigt werden, wenn der Käufer über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um das Verfahren zum Immobilienkauf in Spanien durchzuführen, und über genügend Zeit, diese auf sein Konto bei einer spanischen Bank zu überweisen.