In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Ablauf einer Heirat in Spanien. Wir schauen uns an, welche Unterlagen benötigt werden, bei welchen Institutionen die Bewerbung eingereicht wird und welche ungewöhnlichen Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden können.

Heirat mit einem spanischen Staatsbürger

Der Prozess der offiziellen Heirat eines Spaniers oder einer Spanierin kann bis zu einem Jahr dauern. Dies ist ein langwieriger bürokratischer Vorgang mit großem Einfluss des menschlichen Faktors. Vieles hängt von der jeweiligen Zivilstandsbehörde, bei der Sie sich bewerben, und von der Region selbst ab. Sie können auch bei einem Notar unterschreiben – Sie müssen nicht in der Schlange stehen, aber eine solche Eheschließung kostet in Spanien etwa 200 Euro. Vor der Registrierung müssen Sie entscheiden, ob Sie einen Ehevertrag abschließen und eine Eigentumsregelung festlegen möchten. Wir werden weiter unten darüber sprechen.

Standesamtliche Trauung in Spanien

Die standesamtliche Trauung (pareja de hecho) ist in Spanien offiziell anerkannt. Eine solche Ehe wird eingetragen und ist praktisch einer offiziellen Ehe gleichgestellt. Heirat in Spanien: Dokumente, Ablauf, Merkmale

Eheverfahren in Spanien

  1. Anmeldung beim Standesamt (Registro Civil) zur Einreichung von Unterlagen.
  2. Vorlage von Dokumenten.
  3. Legen Sie einen Termin für das Vorstellungsgespräch fest.
  4. Interview mit dem Richter und der Sekretärin des Registro Civil.
  5. Einholen einer Heiratsurkunde.
  6. Malerei im selben Zivilstandsamt oder in einem anderen.
  7. Ausstellung eines Familienbuches (Libre de familia) und einer Urkunde.

Heirat in Spanien: Dokumente

Die Dokumentenanforderungen für die Eheschließung in Spanien variieren je nach Region. Einige Registros Civil verlangen immer noch die Apostillierung aller Dokumente, trotz der Vereinbarung zwischen den Ländern über die bilaterale Anerkennung von Dokumenten, die von Standesämtern ausgestellt wurden. Daher stellt Ihnen das Standesamt selbst die korrekte Dokumentenliste zur Verfügung. Nachfolgend stellen wir eine allgemeine Liste zur Verfügung.

Für russische Bürger

  • Bescheinigung über den Familienstand.
  • Meldebescheinigung am Wohnort der letzten 2 Jahre (in Russland wird eine solche Bescheinigung vom Wohnungsamt und in Spanien von Ihrer Gemeinde ausgestellt).
  • Führungszeugnis mit Apostille.
  • Geburtsurkunde.
  • Kopien des internationalen Reisepasses.

Für spanische Staatsbürger

  • Geburtsurkunde.
  • Meldebescheinigung am Wohnort der letzten zwei Jahre.
  • Reisepass.
  • Für geschiedene Bürger – eine Scheidungsurkunde.

Spanische Aufenthaltserlaubnis durch Heirat

Nach der Eheschließung benötigen Sie eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt im Land. Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien durch Heirat wird zunächst für 5 Jahre erteilt, nach einem Jahr der Heirat können Sie jedoch die spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat beantragen. Dazu müssen Sie eine Sprachprüfung und eine Prüfung zur soziokulturellen Anpassung bestehen.

So bestehen Sie ein Heiratsgespräch in Spanien

Für alle Paare sind Vorstellungsgespräche geplant, um Scheinehen zu vermeiden. Zukünftige Ehepartner erhalten Fragebögen mit Fragen zueinander. Der Richter kann zusätzliche mündliche Fragen stellen und sogar Ihre Zeugen befragen. Alles findet auf Spanisch statt, Sie können jedoch einen Übersetzer hinzuziehen. Bei vielen Unstimmigkeiten kann es sein, dass die Heiratserlaubnis nicht erteilt wird. Beispiele für Fragen im Fragebogen: „Geben Sie den Geburtsort Ihres zukünftigen Ehepartners an“, „Datum und Ort Ihrer Bekanntschaft“, „Wie heißen die Eltern Ihres Ehepartners“, „Lieblingsessen“, „Welche Sportart treibt Ihr Ehepartner?“ „Bevorzugen“, „Auf welcher Seite des Bettes schlafen Sie“, „Hat Ihr Ehepartner Muttermale“ usw. Wenn Sie das Vorstellungsgespräch bestehen, erhalten Sie eine Heiratsurkunde. Dann können Sie im selben oder einem anderen Standesamt heiraten.

Eigentum, das mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet ist

Heirat in Spanien: Dokumente, Ablauf, Merkmale In Spanien gibt es drei Formen des Eigentumsbesitzes in der Ehe: getrennt, gemeinsam und geteilt. In einer gesonderten Regelung gehört die Immobilie der Person, auf deren Namen die Immobilie registriert wurde. Wenn ein Ehemann ein Auto kauft, ist es sein Eigentum; in diesem Fall wird bei einer Scheidung nichts geteilt. Beim Miteigentum sind alle während der Ehe erworbenen Güter einschließlich der Schulden gemeinschaftlich und werden bei der Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt. [dieser Ort] Bei gemeinsamer Beteiligung haben Ehegatten Anspruch auf einen Anteil am Einkommen des Ehemannes bzw. der Ehefrau. Die Regelung kann im Ehevertrag festgelegt werden. In fast ganz Spanien gilt als Standardregelung das gemeinschaftliche Eigentum.

Heirat in Spanien zwischen einem Einwohner und einem Nichtansässigen

Ein Einwohner hat nur dann das Recht zu heiraten, wenn er sich seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Spanien aufhält. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Aufenthaltserlaubnis des Bewohners um ein Jahr verlängert werden. Das Verfahren zur Registrierung einer Ehe ist das gleiche wie bei einer Ehe mit einem spanischen Staatsbürger: Die Registrierung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Sie müssen über die Eigentumsform des Eigentums entscheiden, identische Bedingungen.

Verfahren

  1. Voranmeldung beim Standesamt.
  2. Vorlage von Dokumenten.
  3. Interview.
  4. Zeremonie.
  5. Einholen eines Familienbuchs und einer Heiratsurkunde.

Dokumentation

Für einen Bewohner:

  • Geburtsurkunde.
  • Reisepass, internationaler Reisepass.
  • Registrierung für die letzten 2 Jahre.

Für Nichtansässige:

  • Geburtsurkunde.
  • Reisepass, internationaler Reisepass.
  • Bescheinigung über den Familienstand.
  • Registrierung für die letzten 2 Jahre.
  • Bescheinigung, dass keine Vorstrafen vorliegen.
  • Bescheinigung der Rechtsfähigkeit.

Die Dokumente müssen mit einer Übersetzung ins Spanische und einer Legalisierung eingereicht werden.

Legalisierung eines Nichtansässigen durch Heirat

Ein Bewohner stellt einem Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung aus.

Heirat in Spanien durch russische Staatsbürger

Heirat in Spanien: Dokumente, Ablauf, Merkmale Auch Russen können in Spanien eine offizielle Eheschließung eintragen lassen. Dazu muss mindestens einer der künftigen Ehegatten über eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien verfügen. Der Antrag wird beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Barcelona oder bei der Konsularabteilung in Madrid eingereicht. Nach der Registrierung einer Ehe erhalten Bürger der Russischen Föderation eine russische Heiratsurkunde.

Verfahren

  • Reichen Sie einen Antrag ein und stellen Sie Unterlagen bereit.
  • Erhalten Sie am vereinbarten Tag die Heiratsurkunde.
  • Eintragung ins Register und Ausstellung einer Heiratsurkunde.

Dokumentation

  • Konsulate haben unterschiedliche Listen der erforderlichen Dokumente. Aber im Allgemeinen wird es sein:
  • Stellungnahme. Wird vom Brautpaar im Beisein des Konsuls erstellt und unterzeichnet;
  • Gültiger Reisepass, internationaler Reisepass.
  • Bescheinigung über den Familienstand.
  • Aufenthaltserlaubnis in Spanien, die den offiziellen Aufenthalt bestätigt.
  • Für Geschiedene: eine Scheidungsurkunde.

Legalisierung eines Nichtansässigen durch Heirat

In diesem Fall kann der Ehegatte auch durch Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Gefällt Ihnen dieser Artikel? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden!