Die Autonome Gemeinschaft Madrid erarbeitet einen neuen Aktionsplan für die Jahre 2026/2027 im Wohnungsbereich. Er umfasst insgesamt 15 Maßnahmen, die den Kauf der ersten Wohnung erleichtern, das Angebot an Mietwohnungen ausbauen und die Baufristen auf verfügbaren Flächen verkürzen sollen.
Programme „Mi primera vivienda“
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Anhebung der Altersgrenze im Programm „Mi primera vivienda“ auf 50 Jahre. Das Programm bietet 100-prozentige Hypothekengarantien für Käufer von Neubauten und Bestandswohnungen. Bisher lag die Grenze bei 40 Jahren und galt nur für Bestandsimmobilien.
Mit dieser Erweiterung möchte die Regionalregierung die Einwohner beim Kauf ihrer ersten Wohnung unterstützen und die Zahl der potenziellen Begünstigten deutlich erhöhen – nach der Stärkung des Programms im Juli 2024. Damals wurden die ursprünglichen Anforderungen „an die soziale und wirtschaftliche Realität angepasst“ und festgelegt, dass Mehrkindfamilien und Alleinerziehende ohne Altersbeschränkung teilnehmen können.
Wohnen für junge Menschen: Vive Solución Joven
Zur Förderung der Verselbstständigung von unter 35-Jährigen werden dem Plan Vive Solución Joven weitere 1.000 Wohnungen hinzugefügt, insgesamt 5.500. Dies wird durch die Einbindung von Gemeinden wie Alcalá de Henares und Villanueva de la Cañada sowie durch die Stärkung geplanter Projekte in der Hauptstadt mit neuen Bauvorhaben im Stadtteil Aravaca möglich. Insgesamt wird der Plan Vive sein Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen auf 14.000 Einheiten in mehr als 20 Gemeinden erhöhen, von denen rund 5.000 bereits übergeben wurden.
Anreize für langfristige Vermieter
Ein weiterer Aspekt ist der Schutz von Eigentümern und Mietern. Die Regionalregierung wird die Anreize im Rahmen des Plans Alquila erhöhen, um Eigentümer zu „belohnen“, die ihre Wohnungen dem langfristigen Mietmarkt zur Verfügung stellen.
Plan Comparte
Außerdem wird der Plan Comparte gestartet, damit Senioren Wohnraum mit jungen Menschen teilen können – und so den Zugang für die Gruppen erleichtern, die derzeit auf dem Markt die größten Schwierigkeiten haben. Alle teilnehmenden Objekte erhalten Qualitätssiegel, die die Einhaltung „maximaler Sicherheitsstandards“ bestätigen.
Gesetz zu Raumordnung, Städtebau und Boden
Ein weiterer zentraler Baustein ist ein neues Gesetz zur Raumordnung, Stadtplanung und Bodennutzung, das die Zahl der bezahlbaren Wohnungen erhöhen und die Verwaltungsfristen verkürzen wird. Ein territorialer Wohnungsflächenplan wird geeignete Grundstücke für neue städtische Entwicklungen identifizieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass in der Hauptstadt jährlich 30.000 neue Einheiten gebaut werden und „verfügbare Flächen in einem Jahrzehnt erschöpft sein werden“.
Das neue Bodengesetz wird Verfahren vereinfachen, um Wohnbauland leichter verfügbar zu machen. Es vereinheitlicht zudem städtebauliche und raumordnerische Vorschriften und ersetzt zwei geltende Gesetze durch einen einzigen „flexibleren und einfacheren“ Rechtsrahmen. Die Verabschiedung wird Anfang 2027 erwartet.
Bislang haben nur 21 der 179 Gemeinden der Region ihre Stadtentwicklungspläne aktualisiert, da die Ausarbeitung und Genehmigung eines Allgemeinen Stadtentwicklungsplans nach geltendem Recht „komplex“ ist und in der Regel 10–12 Jahre dauert. Das neue Bodengesetz schlägt ein Modell vor, das auf kommunalen Strategieplänen basiert, welche die bisherigen ersetzen und innerhalb von 4–6 Jahren genehmigt werden können – damit wird die Frist mehr als halbiert. Zudem verkürzt sich die Ausarbeitungszeit von 7 auf 4 Jahre, in manchen Fällen sogar auf ein Jahr.
Das Gesetz sieht ein Sonderregime für kleine Gemeinden sowie spezifische Maßnahmen zur Stadterneuerung vor, die eine Sanierung von Vierteln und die Aufwertung öffentlicher und privater Räume ermöglichen.
Für Grundstücke, die dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sind, ermöglichen die Vorschriften eine Erhöhung der Bebauungsdichte um 20 % und der bebaubaren Fläche um 10 % – ohne Änderung des Bebauungsplans. Diese Maßnahme wird in den nächsten vier Jahren 15.000 neue bezahlbare Wohnungen zusätzlich zu den bereits geplanten 140.000 schaffen.
Unterstützung für vulnerable Familien
Die Sozialwohnungsagentur (AVS) wird ihren Bestand für besonders schutzbedürftige Familien erweitern. Konkret steigt die Zahl der im laufenden Legislaturzeitraum errichteten Wohnungen auf 2.100, darunter 500 zusätzliche in der Stadt Madrid. Derzeit hat die AVS bereits mit dem Bau von 840 Wohneinheiten in Majadahonda, Móstoles, Rivas-Vaciamadrid, Villa del Prado und in der Hauptstadt selbst begonnen.


