10 vorgeschlagene Maßnahmen
- Ausarbeitung eines neuen organischen Wohnraumgesetzes, da Eigentümer Angst vor der Vermietung und Investoren – vor dem Kauf haben.
- Einführung des Artikels 544 bis der Strafprozessordnung, damit die Räumung von „Okupas“ vom Bereitschaftsrichter angeordnet und unverzüglich durchgeführt wird.
- Illegale Wohnungsbesetzung als Straftat (Betrug) einstufen und gemäß Artikel 250.1 des Strafgesetzbuchs verfolgen, auch gegen Personen, die gefälschte Mietverträge erstellen.
- Den Verbleib in einer Immobilie nach Ablauf einer Ferienvermietung ebenfalls als Betrug werten und im selben Artikel 250.1 verankern.
- Verletzlichkeit darf kein Argument sein, die Räumung von „Okupas“ auszusetzen; sie müssen außerdem Strom, Wasser, Grundsteuer, Hypothek und sonstige Kosten tragen.
- Änderung von Artikel 9 des Wohnraumgesetzes, der derzeit keine rechtlichen Folgen bei Nichtbefolgung vorsieht.
- Einführung eines Registers für Mietschuldner, dessen Aufbau bereits 2013 hätte beginnen sollen.
- Vorlage gefälschter Mietverträge als Prozessbetrug qualifizieren.
- Den Begriff „auf frischer Tat ertappt“ (flagrante delicto) präzisieren, damit die Polizei ohne Angst um den Arbeitsplatz handeln und Räumungen innerhalb von 24 Stunden durchführen kann.
- Eigentümergemeinschaften das Recht einräumen, Strafverfahren gegen „Okupas“ einzuleiten.
Position von Richter Magro
Laut Richter Magro kann das Bedürfnis nach Wohnraum kein Grund oder Rechtfertigung für die illegale Besetzung des Eigentums eines anderen Bürgers sein: „Die Verantwortung für sozialen Wohnraum liegt bei der öffentlichen Verwaltung.“
Außerdem führt Magro an, dass das Problem der illegalen Besetzungen auch Eigentümer zu Straftaten verleite: „Die Langsamkeit der Justiz und Verzögerungen bei der Rückgabe von Wohnungen zwingen Eigentümer dazu, ’Okupas’ zu bezahlen, damit sie ihre Immobilien verlassen. Auch das ist eine Straftat. So entstehen kriminelle Gruppen, weil es rechtliche Anreize für illegales Besetzen gibt.“


